21-0234 Klärschlammverwertung – Kläranlage Wolfsburg, Zum Stahlberg 1, Stabilisierung und Entsorgung von ca. 7 500 Tonnen entwässertem Klärschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0234 Klärschlammverwertung - Kläranlage, Stabilisierung + Entsorgung von entwässertem Klärschlamm
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
21-0234 Klärschlammverwertung – Kläranlage Wolfsburg, Zum Stahlberg 1, Stabilisierung und Entsorgung von ca. 7 500 Tonnen entwässertem Klärschlamm
Stabilisierung, Verladung und thermische Entsorgung von ca. 7 500 Tonnen zwischengelagerten entwässerten Klärschlamm.
38440 Wolfsburg
Stabilisierung, Verladung und thermische Entsorgung von ca. 7 500 Tonnen zwischengelagerten entwässerten Klärschlamm.
Die Stadt Wolfsburg schreibt für die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe AöR (WEB) aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nutzen Sie als Nachweis entweder eine Präqualifizierung in einem Präqualifizierungsverzeichnis oder das Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) des Vergabehandbuchs des Bundes (VHB) mit entsprechenden Nachweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Auftraggeber akzeptiert auch eine Europäische Eigenerklärung (EEE).
Geforderte Eignungskriterien sind:
— Umsatz des Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung, dass in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind,
— Angaben zu Arbeitskräften; die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Verfügung,
— Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes/Wohnsitzes,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die nachfolgend aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. Sie sind Grundlage für eine fachtechnische Prüfung der Angebote.
Angebote, die nicht die nachfolgend aufgeführten geforderten Nachweise enthalten oder diese nicht innerhalb von 6 Tagen auf Verlangen der Vergabestelle vom Bieter vorgelegt werden, werden ausgeschlossen. Bei Unklarheiten bzgl. der vorgelegten
Nachweise behält sich die Vergabestelle vor, zusätzliche Informationen vom Bieter anzufordern. Dies gilt auch für die Überprüfung von Eigenerklärungen.
Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind, wobei der Nachweis der Vergleichbarkeit vom Unternehmer mit der Bewerbung zu führen ist.
— Nachweis Haftpflichtversicherung,
— Prüfbare Referenzen über vergleichbare Leistungen,
— Beschreibung von Übernahme und Transport,
— Benennung Waage,
— Verbrennungsstandort, Betreiber der Anlage,
— Anlagenkapazität und Laufzeit,
— Beschreibung des technischen Verfahrens,
— Erforderliche Genehmigungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolfsburg
Porschestraße 49 – 38440 Wolfsburg
Rathaus A, Zimmer 901-905
Zum Eröffnungstermin sind Bieter oder Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP / Kommunikation zu stellen.
Auskünfte von anderen Stellen oder mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich.
Die Vergabeunterlagen können Sie unter www.dtvp.de/Center einsehen und herunterladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2RRHM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen