Gemeinde Belm / Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 4000 Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2021 - 153
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 541 / 501-1100
Fax: +49 541 / 501-61100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Belm / Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 4000
Die zu vergebende Gesamtleistung besteht aus
— der Lieferung von einem fabrikneuen, kompletten Fahrgestell (Los 1),
— der Lieferung/Montage eines fabrikneuen, kompletten feuerwehrtechnischen Aufbaus (Los 2) sowie
— der Lieferung von feuerwehrtechnischen Beladungsgegenständen (Los 3).
Die vorgenannten Fahrzeugkomponenten werden durch den Auftragnehmer des Loses 2 zu einem kompletten Tanklöschfahrzeug zusammengebaut (Fahrzeug nach DIN EN 1846-2 und DIN 14530-21). Die Kompatibilität von Fahrgestell und Aufbau ist durch eine DIN-gerechte Bauweise zwingend unverzichtbare Montagevoraussetzung.
Es handelt sich um ein Fahrgestell mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 000 kg. Das Tanklöschfahrzeug soll mit einem feuerwehrtechnischen Aufbau, welcher mit einer feuerwehrtechnischen Beladung ausgerüstet ist, ausgestattet sein. Das Komplettfahrzeug muss insbesondere den Vorschriften der StVZO, den Regelwerken der UVV und den einschlägigen DIN-/EN-Normen, VDE-Normen, TR BOS, EMVG und EMV-Richtlinien sowie den allgemein anerkannten, gültigen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
Die Leistung ist wie folgt zu erbringen:
— Zulieferung eines Fahrgestells durch den Auftragnehmer aus Los 1 an einen Standort des Auftragnehmers aus Los 2 in Deutschland,
— Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung des zugelieferten Fahrgestells (Los 2),
— Zulieferung der feuerwehrtechnischen Beladung durch den jeweiligen Auftragnehmer aus dem Los 3 an den Standort des Auftragnehmers aus Los 2,
— Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 2),
— Lieferung/Montage des feuerwehrtechnischen Aufbaus (Los 2),
— Einbau/Montage der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 2),
— Komplettmontage, Zulassung nach StVZO und DIN EN-1846 Teil 2 (Los 2),
— Übergabe/Abnahme des Komplettfahrzeugs (Los 2),
— Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen (alle Lose),
— Einweisung des Bedienpersonals des Auftraggebers (Los 1 und 2),
— Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile (alle Lose).
Das Fahrgestell ist vom Auftragnehmer des Loses 1 ab dem 1.8.2022 bis spätestens 31.12.2022 an den Auftragnehmer des Loses 2 zu liefern. Der genaue Liefertermin zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer des Loses 2 rechtzeitig abzustimmen.
Die feuerwehrtechnische Beladung ist vom jeweiligen Auftragnehmer des Loses 3 an den Auftragnehmer des Loses 2 ab dem 1.1.2023 bis spätestens zum 31.3.2023 zu liefern. Der genaue Liefertermin ist zwischen den Auftragnehmern der Lose 2 und 3 abzustimmen. Die Lieferkosten sind vom Auftragnehmer des Loses 3 zu tragen.
Das Komplettfahrzeug ist vom Auftragnehmer des Loses 2 bis spätestens 30.6.2023 an den Auftraggeber zu übergeben.
Fahrgestell geeignet für den Aufbau eines Tanklöschfahrzeugs TLF 4000 nach DIN EN 1846-2 und DIN 14530-21
Feuerwehr Belm
Waterloostr. 1
49191 Belm
Die zu vergebende Teilleistung besteht aus der Zulieferung von einem Fahrgestell an den Auftragnehmer des Loses 2.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören hierbei auch folgende Leistungen:
Bei der Lieferung sind für das Fahrgestell folgende Unterlagen in Papierform oder Datei (mögliche Format: pdf, doc[x], xls[x]) mitzuliefern oder bereitzustellen (soweit erforderlich):
— Betriebserlaubnis oder Zulassungsbescheinigung nach StVZO und Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der StVZO,
— Abnahmeprotokoll TÜV, DEKRA, etc,
— CE-Abnahme, EU-Konformitätserklärung (inkl. Kennzeichung am Fahrzeug/Aufbau),
— Nachweis einer Auslieferungsinspektion (nicht älter als 1 Monat),
— Gewichtsbilanz,
— Bedienungsanleitungen,
— Garantiekarten,
— Prüfprotokolle für Elektro- und Hydraulikinstallationen,
— Reparaturleitfaden bzw. Diagnosehandbuch (auf Datenträger oder in Papierform),
— Schaltpläne (Elektrik, Hydraulik),
— Ersatzteilkataloge,
— Inspektionslisten,
— Unterlagen zur Baumusterprüfung des Weiteren,
— Bordwerkzeug, Verbandkasten, Warnlampe, Warndreieck, Warnweste und Unterlegkeile gem. Technischer Leistungsbeschreibung.
Alle Komponenten des zu liefernden Fahrgestells müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik und der Produktentwicklung des Herstellers entsprechen. Die beschriebenen technischen und funktionalen Anforderungen ergänzen die Vorgaben der StVZO, UVV-Fahrzeuge, VDE sowie die einschlägigen DIN-Vorschriften und sonstige geltende
Vorschriften und anerkannte Regelungen. Die dort aufgeführten Ausstattungs- und Leistungsbestandteile sind obligatorisch anzubieten und müssen vollumfänglich im angebotenen Pauschalpreis enthalten sein. Eventuell fehlende Positionen, die jedoch für ein einwandfreies Funktionieren notwendig sind, hat der Bieter im Angebotspreis zu berücksichtigen und bei Auftragserteilung ohne Mehrpreis zu realisieren. Kosten für optional angebotene zusätzliche Ausstattungen/Leistungen sind in den Preisblättern (Optionen ohne Wertung) anzugeben.
Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 nach DIN EN 1846-2 und DIN 14530-21
Feuerwehr Belm
Waterloostr. 1
49191 Belm
Die zu vergebende Teilleistung besteht aus der Komplettmontage von einem Tanklöschfahrzeug und der Lieferung/der Montage von dem feuerwehrtechnischen Aufbau (inkl. Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung).
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
Bei der Lieferung sind für den feuerwehrtechnischen Aufbau folgende Unterlagen in Papierform oder Datei (mögliche Format: pdf, doc[x], xls[x]) mitzuliefern oder bereitzustellen (soweit erforderlich):
— Betriebserlaubnis oder Zulassungsbescheinigung nach StVZO und Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der StVZO,
— Abnahmeprotokoll TÜV, DEKRA, etc,
— CE-Abnahme, EU-Konformitätserklärung (inkl. Kennzeichung am Fahrzeug/Aufbau),
— Gewichtsbilanz,
— Bedienungsanleitungen,
— Garantiekarten,
— Prüfprotokolle für Elektro- und Hydraulikinstallationen,
— Reparaturleitfaden bzw. Diagnosehandbuch (auf Datenträger oder in Papierform),
— Schaltpläne (Elektrik, Hydraulik),
— Ersatzteilkataloge,
— Inspektionslisten,
— Unterlagen zur Baumusterprüfung.
Alle Komponenten des zu liefernden feuerwehrtechnischen Aufbaus müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik und der Produktentwicklung des Herstellers entsprechen. Die nachfolgend beschriebenen technischen und funktionalen Anforderungen ergänzen die Vorgaben der StVZO, UVV-Fahrzeuge, VDE sowie die einschlägigen DIN-Vorschriften und sonstige geltende Vorschriften und anerkannte Regelungen. Die dort aufgeführten Ausstattungs- und Leistungsbestandteile sind obligatorisch anzubieten und müssen vollumfänglich im angebotenen Pauschalpreis enthalten sein. Eventuell fehlende Positionen, die jedoch für ein einwandfreies Funktionieren notwendig sind, hat der Bieter im Angebotspreis zu berücksichtigen und bei Auftragserteilung ohne Mehrpreis zu realisieren.
Kosten für optional angebotene zusätzliche Ausstattungen/Leistungen sind in den Preisblättern (Optionen ohne Wertung) anzugeben.
Feuerwehrtechnische Beladung für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 nach DIN EN 1846-2 und DIN 14530-21
Feuerwehr Belm
Waterloostr. 1
49191 Belm
Die zu vergebende Teilleistung besteht aus der Zulieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung an den Auftragnehmer des Loses 2.
Die Elemente der vom Auftragnehmer des Loses 3 zu liefernden feuerwehrtechnischen Beladung müssen dem neuesten Stand der Technik und dem neuesten Entwicklungsstand des jeweiligen Herstellers entsprechen und in einem DIN-gerechten Tanklöschfahrzeug verlastet werden können. Die Beladungselemente dürfen zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Auftragnehmer des Loses 2 nicht älter als 4 Monate sein.
Die obligatorisch anzubietenden Ausstattungs- und Leistungsbestandteile der feuerwehrtechnischen Beladung sind in der Technischen Leistungsbeschreibung zu Los 3 (Anlage Teil C) beschrieben und müssen vollumfänglich im angebotenen Pauschalpreis enthalten sein. Die vom Auftraggeber ggf. beigestellten Beladungselemente sind darin gesondert gekennzeichnet und nicht anzubieten. Die Anforderungen und Vorgaben sind – soweit Abweichungen oder Alternativen nicht ausdrücklich zugelassen werden – einzuhalten. Beim Angebot gleichwertiger Produkte ist die Gleichwertigkeit zu den in der Beladungsliste aufgeführten Produkten zu erläutern. Alle Ausrüstungsgegenstände sind funktionsbereit und geprüft zu liefern.
Die für die prüfpflichtigen Ausrüstungsgegenstände erforderlichen Prüfdokumente sind vom Auftragnehmer des Loses 3 beizubringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände (im Angebotsteil I enthalten)
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR (im Angebotsteil I enthalten),
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein,
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
Los 1:
— Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens 3 baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2018 bis 2020 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte.
Los 2:
— Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens 3 baugleichen oder ähnlichen feuerwehrtechnischen Aufbauten für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2018 bis 2020 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte.
Los 3:
— Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens 3 vergleichbaren feuerwehrtechnischen Beladungen für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2018 bis 2020 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber-/Bieterfragen sind bis spätestens 14.06.2021 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ zu richten.
Die Übermittlung von Angeboten darf aufgrund von § 53 VgV ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel erfolgen. Aufgrund der Anforderungen in § 10 VgV ist eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder als Anhang zu einer Kommunikationsnachricht an die Vergabestelle nicht zulässig. Bitte verwenden Sie hierzu ausschließlich das Bietertool der Vergabeplattform.
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYDC4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland