Erbringung von Begutachtungsleistungen im Rahmen der sicherheitstechnischen Prüfung der inventarspezifischen Aspekte im Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG zur Neugenehmigung ESTRAL Referenznummer der Bekanntmachung: 9089-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Begutachtungsleistungen im Rahmen der sicherheitstechnischen Prüfung der inventarspezifischen Aspekte im Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG zur Neugenehmigung ESTRAL
Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BASE an sicherheitstechnischen Begutachtungsleistungen im Rahmen des o.g. Genehmigungsverfahrens nach § 6 AtG gedeckt werden. Zielsetzung der durchzuführenden Arbeiten ist die gutachterliche Unterstützung des BASE bei der Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung der inventarspezifischen Aspekte für den Neuantrag des ESTRAL durch eine Antragstellerin, in Form von fachlicher Zuarbeit, Erstellung von Unterlagen und begleitenden Teilnahmen an Terminen im Zusammenhang mit Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen.
Salzgitter
Hintergrund des Vorhabens:
Das Vorhaben hat die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen (und Sonderinventaren) außerhalb der staatlichen Verwahrung in einem neu zu errichtenden Ersatztransportbehälterlager (ESTRAL) am Standort der EWN GmbH im Lubmin/Rubenow zum Gegen-stand. Die Inventare sind bereits in 74 -Transport- und Lagerbehälter unterschiedlicher Bauarten verpackt und werden derzeit im Transportbehälterlager des Zwischenlagers Nord (ZLN, Halle 8) aufbewahrt. Im Einzelnen handelt es sich um bestrahlte Brennele-mente bzw. Brennstäbe, HAW-Glaskokillen, Ionisationskammern, Pu-Be-Neutronenquellen und aktivierte Kernbauteile der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg in Behältern der Bauarten CASTOR440/84, CASTOR440/84 mvK, CASTORKRB-MOX, CASTORHAW 20/28 CG und CASTORKNK. Außerdem umfasst das Vorhaben den Neubau eines Lagergebäudes mit Nebenanlagen wie u. a. Wachgebäuden, Nebengebäuden, Regenrückhaltebecken und Anlagensicherungszaun.
Die Begutachtung dient der Unterstützung des BASE bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der inventarspezifischen Aspekte des beantragten Vorhabens mit den in den Antragsunterlagen beschriebenen Merkmalen. Die Begutachtung erfolgt auf der Grundlage folgender Unterlagen:
— Antrag und antragspräzisierende Schreiben,
— Sicherheitsbericht,
— weiterer Antragsunterlagen und
— behördliche Stellungnahmen und ggf. Ergebnissen zusätzlicher Amtsermittlungen.
Ein zentraler Baustein der Leistungen ist die Erstellung eines zusammenfassenden Dokuments (Gutachten) zur Beschreibung und Bewertung der sicherheitstechnischen Prüfung zu den inventarspezifischen Aspekten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB, zu einer etwaigen Eignungsleihe und einem etwaigen Einsatz von Unterauftragnehmern wird von den Bietenden die Vorlage folgender Dokumente verlangt:
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB auf Formblatt „Erklärung Ausschlussgründe“ durch jedes einzelne Unternehmen gesondert, das als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaftserklärung oder eignungsleihendes Unternehmen auftritt
b) Zusätzlich bei Bietergemeinschaften: Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
c) Zusätzlich beim Einsatz von Unterauftragnehmern: Formblatt „Unterauftragnehmer“
d) Zusätzlich bei eignungsleihenden Unternehmen: Formblatt „Verpflichtungserklärung“ in der erforderlichen Anzahl (für jedes eignungsleihende Unternehmen gesondert).
2. Zum Nachweis und Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird ein Nachweis (Kopie) über die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister verlangt.
3. Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen.
4. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Hierbei muss der Bieter in den letzten 3 Jahren im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Mitarbeiter mit wissenschaftlicher Qualifikation (entsprechend den Anforderungen für den höheren Dienst im öffentlichen Dienst) verfügen.
5. Die für das Projekt eingeplante Projektleitung und Stellvertretung sowie die für die Bearbeitung eingeplanten Fachbearbeiter (mindestens 2) sind mit ihren Qualifikationen und Erfahrungen anzugeben sowie mit ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen. Zum Nachweis der Qualifikation ist zudem ein Abschlusszeugnis vorzulegen. Zum Nachweis der Berufserfahrung der Projektleitung und der Stellvertretung ist jeweils ein Lebenslauf einzureichen.
Projektleitung und Stellvertretung müssen jeweils die nachfolgenden Qualifikationen nachweisen (Mindestanforderung):
— Mindestens sieben Jahre Erfahrung in Sachverständigenleistungen für Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden im kerntechnischen Bereich bei umfangreichen bzw. komplexen Genehmigungs- oder Aufsichtsverfahren, Nachweis über Referenz-/ Projektliste,
— Abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium im Bereich Kerntechnik, Physik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder vergleichbar
Die Fachbearbeiter (mindestens 2) müssen jeweils die nachfolgenden Qualifikationen nachweisen (Mindestanforderung):
— Mindestens 3 Jahre Erfahrung in Sachverständigenleistungen zum Fachthema (siehe Bewerbungsbedingungen 4.2.1) für Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden im kerntechnischen Bereich bei umfangreichen bzw. komplexen Genehmigungs- oder Aufsichtsverfahren, Nachweis über Referenz-/ Projektliste,
— Abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium im Bereich Kerntechnik, Physik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder vergleichbar.
6. Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von 3 vergleichbaren Referenzprojekten im Zeitraum seit 2015 nachzuweisen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese folgende Tätigkeiten enthält:
— Sachverständigenleistungen für Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden im kerntechnischen Bereich bei umfangreichen bzw. komplexen Genehmigungs- oder Aufsichtsverfahren, Nachweis über Referenz-/ Projektliste,
— Anwendung der Gesetze, Verordnungen, Regeln, Richtlinien und Empfehlungen vor dem Hintergrund des Standes von Wissenschaft und Technik sowie Kenntnisse und Erfahrungen aus bereits durchgeführten Prüfungen und Bewertungen.
7. Jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen an der Ausschreibung teilnimmt, muss eine Erklärung zur Unabhängigkeit des Sachverständigen und zu Potentiellen Interessenkollisionen abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Salzgitter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.