B 188 — 4-streifiger Ausbau von der BAB 39 bis K 5 (Abschnitt 245, 250) Referenznummer der Bekanntmachung: 03_271700_196219
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38304
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 188 — 4-streifiger Ausbau von der BAB 39 bis K 5 (Abschnitt 245, 250)
Die Bundesstraße 188 verbindet das Mittelzentrum Gifhorn mit dem Oberzentrum Wolfsburg und ist als viel befahrene West-Ost-Achse ein wichtiger Bestandteil des Fernstraßennetzes in Niedersachsen.
Ständig steigende Verkehrszahlen - insbesondere im Pendlerverkehr zum Industrie- und Arbeitsstandort Wolfsburg - erfordern den 4-streifigen Ausbau der B 188 im geplanten Streckenabschnitt von der BAB 39 bis zur K 5.
Der geplante Ausbau wurde für den Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldet, geprüft und im Ergebnis in den „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestellt. Auf dieser Grundlage kann mit den Planungen begonnen werden. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Wolfenbüttel (NLStBV-GB WF) beginnt mit der Grundlagenermittlung zur Aufstellung, der für das Ausbauvorhaben erforderlichen Entwurfsunterlagen.
Derzeit läuft, zur Festlegung der Untersuchungsinhalte der vom Vorhabenträger vorzulegenden Unterlagen nach § 16 UVPG - gemäß § 15 UVPG, von der Genehmigungsbehörde ein Scoping-Verfahren zur„ Unterrichtung über die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen“.
Ziel der Planung ist die Schaffung einer leistungsfähigen Straßenverbindung im Nahbereich des Industriestandortes Wolfsburg.
Im Rahmen einer Zwangspunktanalyse zum geplanten Vorhaben wurde im Ausbauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von über 30 000 Kfz / 24 h prognostiziert (Verkehrsuntersuchungen der Stadt Wolfsburg zur Entwicklung der Gewerbegebiete, SBI 2015). Für den Ausbau ergibt sich daraus das Erfordernis für einen 4-streifigen Ausbau der Bundesstraße.
Die vorhandenen Abschnitte müssen entsprechend verbreitert werden. Der vorhandene 4-streifige Straßenabschnitt, AS VW-Tor Nord - K 5, ist baulich am wenigsten zu verändern.
Die Länge des gesamten Planungsabschnittes beträgt 5,2 km.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr — Geschäftsbereich Wolfenbüttel
Sophienstraße 5
38304 Wolfenbüttel
Ausbau B 188 im Abschnitt 245, 250 (BAB 39 bis zur K 5).
1. Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,
1.1 Grundleistungen LPH 1 bis 4,
1.2 Optional: LPH 5,
1.3 Besondere Leistungen,
2. Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. § 43 HOAI,
2.1 Grundleistungen LPH 1 bis 4,
2.2 Optional: LPH 5.
Endangebotsabgabe bis 25.5.2021, 10.30 Uhr.
Weitere Informationen siehe EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 25.5.2021.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DRFD.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38304
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38304
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de