B 188 — 4-streifiger Ausbau von der BAB 39 bis K 5 (Abschnitt 245, 250) Referenznummer der Bekanntmachung: 03_271700_196219

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38304
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau und Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

B 188 — 4-streifiger Ausbau von der BAB 39 bis K 5 (Abschnitt 245, 250)

Referenznummer der Bekanntmachung: 03_271700_196219
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundesstraße 188 verbindet das Mittelzentrum Gifhorn mit dem Oberzentrum Wolfsburg und ist als viel befahrene West-Ost-Achse ein wichtiger Bestandteil des Fernstraßennetzes in Niedersachsen.

Ständig steigende Verkehrszahlen - insbesondere im Pendlerverkehr zum Industrie- und Arbeitsstandort Wolfsburg - erfordern den 4-streifigen Ausbau der B 188 im geplanten Streckenabschnitt von der BAB 39 bis zur K 5.

Der geplante Ausbau wurde für den Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldet, geprüft und im Ergebnis in den „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestellt. Auf dieser Grundlage kann mit den Planungen begonnen werden. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Wolfenbüttel (NLStBV-GB WF) beginnt mit der Grundlagenermittlung zur Aufstellung, der für das Ausbauvorhaben erforderlichen Entwurfsunterlagen.

Derzeit läuft, zur Festlegung der Untersuchungsinhalte der vom Vorhabenträger vorzulegenden Unterlagen nach § 16 UVPG - gemäß § 15 UVPG, von der Genehmigungsbehörde ein Scoping-Verfahren zur„ Unterrichtung über die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen“.

Ziel der Planung ist die Schaffung einer leistungsfähigen Straßenverbindung im Nahbereich des Industriestandortes Wolfsburg.

Im Rahmen einer Zwangspunktanalyse zum geplanten Vorhaben wurde im Ausbauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von über 30 000 Kfz / 24 h prognostiziert (Verkehrsuntersuchungen der Stadt Wolfsburg zur Entwicklung der Gewerbegebiete, SBI 2015). Für den Ausbau ergibt sich daraus das Erfordernis für einen 4-streifigen Ausbau der Bundesstraße.

Die vorhandenen Abschnitte müssen entsprechend verbreitert werden. Der vorhandene 4-streifige Straßenabschnitt, AS VW-Tor Nord - K 5, ist baulich am wenigsten zu verändern.

Die Länge des gesamten Planungsabschnittes beträgt 5,2 km.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr — Geschäftsbereich Wolfenbüttel

Sophienstraße 5

38304 Wolfenbüttel

Ausbau B 188 im Abschnitt 245, 250 (BAB 39 bis zur K 5).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,

1.1 Grundleistungen LPH 1 bis 4,

1.2 Optional: LPH 5,

1.3 Besondere Leistungen,

2. Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung) gem. § 43 HOAI,

2.1 Grundleistungen LPH 1 bis 4,

2.2 Optional: LPH 5.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Projektteams / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Umgang mit der Aufgabenstellung / Gewichtung: 35
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Endangebotsabgabe bis 25.5.2021, 10.30 Uhr.

Weitere Informationen siehe EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 013-027990
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 25.5.2021.

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DRFD.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38304
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38304
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/05/2021

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