TGA-Planung für den Neubau des Rathauses Referenznummer der Bekanntmachung: 80/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laatzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung für den Neubau des Rathauses
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für den Neubau des Rathauses der Stadt Laatzen.
Rathaus der Stadt Laatzen
Marktplatz 13
30880 Laatzen
Da das derzeitige Rathaus der Stadt Laatzen (Anschrift: Marktplatz 13, 30880 Laatzen) nur mit erheblichen Kostenaufwand saniert werden kann, ist ein Neubau auf dem Marktplatz erforderlich. Insbesondere die Bausubstanz, der Brandschutz und die Schadstoffe machen den Abriss unumgänglich. In dem Neubau am Marktplatz vis a vis zum Stadthaus sollen die publikumsintensiven Verwaltungen unterkommen. Die anderen Verwaltungsbereiche sollen in dem Bürogebäude an der Gutenbergstraße 15 umgesiedelt werden, in dem bereits einige Teams der Stadtverwaltung ansässig sind. Um kostenintensive Containerlösungen und Umzüge zu verhindern, kommt ein Neubau an gleicher Stelle nicht in Betracht. Der Neubau ist daher auf einer angrenzenden Fläche auf dem Marktplatz angesiedelt.
Die Stadt hat unter der TED-Bekanntmachung 2019/S 223-547290 einen Planungswettbewerb bekannt gemacht und die Preisträger ausgewählt. Derzeit wird im Anschluss an diesen Wettbewerb ein Vergabeverfahren zur Beauftragung der Objekt- und Tragwerksplanung durchgeführt. In dem vorliegenden Verfahren sollen hingegen die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung vergeben werden.
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag zunächst nur die bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI) und Einreichung des Genehmigungsantrags erforderlichen Planungsleistungen (Grundbeauftragung). Über die Weiterbeauftragung mit den zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 ff. nach HOAI (Folgebeauftragungen), wird der Auftraggeber je nach Ergebnis des Genehmigungsverfahrens und unter Berücksichtigung der für das Projekt zur Verfügung stehenden Finanzmittel entscheiden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsstufen über die Grundbeauftragung hinaus besteht nicht. Details sind dem Ingenieurvertrag (Anlage B03) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedemark
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30900
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://tuk-hannover.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7RD73
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.laatzen.de