EGU Bad Pyrmont/Hameln – Marktraumumstellung Erdgas: Technisches Projektmanagement, Erhebung und Anpassung von Gasverbrauchsgeräten und Qualitätssicherung der Erhebung und Anpassung Referenznummer der Bekanntmachung: 06100-20
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-hameln.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Pyrmont
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31812
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bad-pyrmont.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beckerbuettnerheld.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
EGU Bad Pyrmont/Hameln – Marktraumumstellung Erdgas: Technisches Projektmanagement, Erhebung und Anpassung von Gasverbrauchsgeräten und Qualitätssicherung der Erhebung und Anpassung
Die Auftraggeber planen die Anpassung von Gasverbrauchsgeräten in ihren Versorgungsgebieten von Erdgas L auf Erdgas H. Im Netzgebiet Hess. Oldendorf der GWS Stadtwerke Hameln GmbH handelt es sich um ca. 3 000 Messlokationen (ca. 3 900 Gasverbrauchsgeräten (GVG) bei einem Faktor von 1,3), davon ca. 5 RLM-Kunden. Im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH handelt es sich um ca. 3 700 Messlokationen (ca. 4 800 GVG bei einem Faktor von 1,3) davon ca. 20 RLM-Kunden. Der Schaltzeitpunkt ist für beide Netzgebiete im September 2025 geplant.
Es wird sowohl ein gemeinsamer Projektmanager für die Auftraggeber gesucht, als auch Dienstleister für die weiteren Leistungen Erhebung und Anpassung sowie Qualitätssicherung. Weitere Einzelheiten zu den Netzdaten und den Schaltterminen werden in den „1_Bewerbungsbedingungen“ erläutert, die gemäß Punkt I.3 abrufbar sind.
Grundlage der Leistungen sind die entsprechenden DVGW Regelwerke (u.a. G 680 (A), 03/2020, G 676-B1, 10/2011, G 695 (A), 03/2019, G 106 (M), 08/2017 und G 107 (M), 02/2020), maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
Fachlos 1 – Technisches Projektmanagement (TPM)
Versorgungsgebiete der Stadtwerke Hameln (Netzgebiet Hess. Oldendorf) und der Stadtwerke Bad Pyrmont
Zum technischen Projektmanagement gehört u. a. die verantwortliche Organisation und Begleitung aller für die erfolgreiche Durchführung der Erdgasumstellung in den Versorgungsgebieten der Auftraggeber notwendigen Prozesse, insbesondere in Bezug auf die zu erhebenden und anzupassenden Geräte (privat, gewerblich, industriell), die Planung und die Koordination aller involvierten Dienstleister, die Stellung des IT-Systems, die Materialwirtschaft sowie die Kommunikation mit den Kunden.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %,
2. Technische Leistungsfähigkeit 70 %.
Fachlos 2, Teillos 1 – Erhebung und Anpassung von Gasverbrauchsgeräten (EA) – ca. 3.350 Marktlokationen und ca. 4.355 GVG
Versorgungsgebiete der Stadtwerke Hameln (Netzgebiet Hess. Oldendorf) und der Stadtwerke Bad Pyrmont
Unter die Erhebungsleistungen fallen u.a. die vollständige Erfassung aller Gasverbrauchsgeräte (privat, gewerblich, industriell) in den Versorgungsgebieten der Auftraggeber, die Überprüfung der Gasverbrauchsgeräte auf Mängel, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten. Unter die Anpassungsleistungen fallen u.a. die Anpassung aller Gasverbrauchsgeräte in den Versorgungsgebieten der Auftraggeber nach Anpassungsdatenbank unter der Berücksichtigung der notwendigen zeitlichen, technischen und logistischen Vorgaben, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %,
2. Technische Leistungsfähigkeit 70 %.
Fachlos 2, Teillos 2 – Erhebung und Anpassung von Gasverbrauchsgeräten (EA) – ca. 3.350 Marktlokationen und ca. 4.355 GVG
Versorgungsgebiete der Stadtwerke Hameln (Netzgebiet Hess. Oldendorf) und der Stadtwerke Bad Pyrmont
Unter die Erhebungsleistungen fallen u.a. die vollständige Erfassung aller Gasverbrauchsgeräte (privat, gewerblich, industriell) in den Versorgungsgebieten der Auftraggeber, die Überprüfung der Gasverbrauchsgeräte auf Mängel, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten. Unter die Anpassungsleistungen fallen u.a. die Anpassung aller Gasverbrauchsgeräte in den Versorgungsgebieten der Auftraggeber nach Anpassungsdatenbank unter der Berücksichtigung der notwendigen zeitlichen, technischen und logistischen Vorgaben, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %,
2. Technische Leistungsfähigkeit 70 %.
Fachlos 3 – Qualitätssicherung der Erhebung und Anpassung (QS)
Versorgungsgebiete der Stadtwerke Hameln (Netzgebiet Hess. Oldendorf) und der Stadtwerke Bad Pyrmont
Unter die Dienstleistung der Qualitätssicherung der Erhebung und Anpassung fallen die für alle Versorgungsgebiete anteilige unmittelbare Kontrolle der jeweils durchgeführten Erhebungs- und/oder Anpassungsprozesse gemäß den technischen Vorgaben, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten. Die Leistung ist (mit Zeitversatz) parallel zu den der Erhebung und Anpassung vorgegebenen Zeiten zu erbringen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %,
2. Technische Leistungsfähigkeit 70 %.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Allgemeine Angaben zum Unternehmen.
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWG, § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen.
c) Eigenerklärung zum Bestehen einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung.
d) Nachweis über die Zertifizierung des DVGW (Anwendungsbereich Wartungs-/ Umbauunternehmen für Gasgeräte nach DVGW G676 B1) in Bezug auf das jeweilige Fachlos (TPM, EA, QS) oder eine gleichwertige Bescheinigung.
a) Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Erdgasumstellung) für 2018, 2019 und 2020.
b) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftei.
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Bezug nimmt, eine Verpflichtungserklärung vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt (sog. Eignungsleihe) Zudem hat das die Eignung leihende Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. III.1.1)) vorzulegen.
a) Referenzen im Bereich der Marktraumumstellung in Bezug auf das jeweilige Fachlos (TPM, EA, QS), ggf. vergleichbare Referenzprojekte.
b) Angabe des Auftragsteils, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll.
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Bezug nimmt, eine Verpflichtungserklärung vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt (sog. Eignungsleihe) Zudem hat das die Eignung leihende Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. III.1.1)) vorzulegen.
Jeder Bewerber kann sich auf alle Fachlose bewerben. Der Zuschlag für Fachlos 3 (QS) kann jedoch nicht auf Bieter erfolgen, die den Zuschlag für ein Teillos für Fachlos 2 (EA) erhalten haben.
Ein Zuschlag im Fachlos 2 (EA) kann auf maximal eins der beiden Teillose erfolgen.
Die Auftraggeber suchen einen Dienstleister für das Fachlos 1 (TPM) und das Fachlos 3 (QS) für beide Versorgungsgebiete der Auftraggeber.
Die weiteren Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es sollen für die 2 Teillose in Fachlos 2 insgesamt voraussichtlich 3 bis 6 Bieter, für das Fachlos 1 und für das Fachlos 3 voraussichtlich 3 bis 4 Bieter in das weitere Verfahren aufgenommen werden, wobei die Auftraggeber sich vorbehalten, die Teilnehmeranzahl noch anzupassen. Die Auswahl der Bewerber, die am weiteren Verhandlungsverfahren beteiligt werden sollen, erfolgt fachlosspezifisch anhand der objektiven Auswahlkriterien (vgl. auch Ziff. II.2.9) und III.1.4) der Auftragsbekanntmachung) im Rahmen relativer Bewertung.
Dabei gibt es maximal 5 zu vergebende Punkte, die sich wie folgt aufteilen:
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich der Marktraumumstellung für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 (30 %):
Der Gesamtumsatz wird dabei zu 1/3 und der Umsatz im Bereich der Marktraumumstellung zu 2/3 gewertet.
b) Technische Leistungsfähigkeit nach Referenzprojekten im Bereich der Marktraumumstellung in Bezug auf das jeweilige Fachlos (TPM, EA, QS), ggf. vergleichbare Referenzprojekte, (70 %):
Zum Nachweis der technischen Eignung sind dem Eignungsformblatt als Anlage 5 Referenzen beizufügen. Anzugeben sind insb. Projektbezeichnung, Art der erbrachten Dienstleistung (TPM, EA, QS), Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Projektzeitraum, Anzahl der bereits erhobenen bzw. der qualitätsgesicherten GVG in der Erhebungsphase, Anzahl der bereits angepassten bzw. der qualitätsgesicherten GVG in der Anpassungsphase, für Fachlos 1 – TPM: die Angabe der Zählpunkte des Gesamtauftrages, für Fachlos 2 und 3 – EA/ QS: die Angabe der GVG des Gesamtauftrages.
Diese werden nach Art, Umfang und Projektstand bewertet.
Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag auf der Grundlage des Formblattes zum Nachweis der Eignung erstellen, das im Vergabeportal abrufbar ist.
Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eine besondere Rechtsform wird nicht verlangt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen in ihrem Teilnahmeantrag jedoch einen Vertreter benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt. Zudem müssen sie darlegen, dass sie im Fall der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen übernehmen. Diese Erklärungen sind von allen Mitgliedern rechtswirksam zu unterzeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben – Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Übersetzer) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Die Auftraggeber behalten sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Die Auftraggeber weisen darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeber werden einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Teilnehmeranträge sind unter Nutzung der Kommunikationsplattform des Vergabeportals abzugeben.
Eine weitere Reduzierung des Bieterfelds im Rahmen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens bleibt vorbehalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJRDZR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggebergemeinschaft nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebergemeinschaft, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.