Instandhaltung Schienenfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 210511
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sbahn-hannover-2022.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung Schienenfahrzeugen
Vergabe von Instandhaltungsleistungen für die Fahrzeugflotte der S-Bahn Hannover (Typ Flirt3XL und BR 425.5).
Der vergebene Auftrag umfasst planmäßige (präventive) und außerplanmäßige (korrektive) Instandhaltungsleistungen für die von der Transdev Hannover GmbH zur Erbringung der Verkehrsleistungen im Netz der S-Bahn Hannover vorgesehenen Fahrzeugflotte (64 Elektrotriebfahrzeuge vom Typ Flirt3XL und 13 Triebfahrzeuge vom Typ BR 425.5).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nach unserer Kenntnis kommt zur Erbringung der Leistungen nur die Osthannoversche Eisenbahnen AG (OHE) in Betracht, da von den im räumlichen Umfeld des Netzes der S-Bahn Hannover ansässigen Unternehmen nur die OHE die benötigten Instandhaltungsleistungen anbieten kann. Im Vorfeld der Auftragsvergabe wurden zum Zwecke der Markterkundung Gespräche mit den in der Region ansässigen Unternehmen geführt. Diese Gespräche haben ergeben, dass andere Instandhaltungsdienstleister nicht über die erforderlichen Kapazitäten verfügen und / oder nicht die vorgesehene Einbindung des Herstellers der Neufahrzeuge im Gewährleistungszeitraum ermöglichen können. Auf dieser Grundlage wurde der Auftrag mit der OHE verhandelt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLZRD36
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Es gilt § 135 Abs. 2 GWB:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.