Städtisches Klinikum Braunschweig S2UWN: VE 461-1 Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: S2UWN_1.6_VE 461-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtisches Klinikum Braunschweig S2UWN: VE 461-1 Aufzugsanlagen
Aufzugsanlagen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
— 15 Aufzugsanlagen mit jeweils 5 bis 8 Haltestellen,
— davon 9 Bettenaufzüge (2 500 bis 3 200 kg), davon wiederum 5 mit Maschinenraum und 4 maschinenraumlos, wobei jeweils 2 Bettenaufzüge zusätzlich als Feuerwehr- bzw. als Evakuierungsaufzüge auszuführen sind,
— sowie 6 Personenaufzüge (630 bis 1 000 kg), alle maschinenraumlos,
— für 7 Aufzugsschächte wurde bereits der Rohbau erstellt, die übrigen Schächte werden aus Stahlbeton bzw. als Stahlglasschächte an der Außenfassade neu ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01257
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.