Estrich- und Bodenbelagsarbeiten – Sanierung der Stadthalle Referenznummer der Bekanntmachung: 51_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Estrich- und Bodenbelagsarbeiten – Sanierung der Stadthalle
Leistungsgegenstand sind Estrich- und Bodenbelagsarbeiten im Bestandsgebäude und im Südanbau.
Estricharbeiten:
— Prüfen und Reinigen des Untergrundes (ca. 4 719 m2),
— Abdichtungsarbeiten Großküchen Südanbau (ca. 170 m2),
— Schnellzementestrich schwimmend 70 bis 80 mm (ca. 596 m2),
— Schnellzementestrich auf Trennlage als System, Dünnestrich (ca. 91 m2),
— Schnellzementestrich im Verbund 40 bis 90 mm (ca. 1 921 m2),
— Gussasphaltestrich im Verbund 25 mm (ca. 576 m2),
— Gussasphaltestrich auf Trennlage 35 bis 60 mm (ca. 1 527 m2).
Bodenbelagsarbeiten:
— Prüfen und Reinigen des Untergrundes (ca. 4 703 m2),
— Naturkautschuk R9/R10 (ca. 3 842 m2),
— Nadelvlies (ca. 243 m2),
— Stabparkett inkl. Dämm- und Entkopplungsplatte (ca. 614 m2),
— Sockelleisten (ca. 1 967 m).
Stadthalle Göttingen
Albaniplatz 2
37073 Göttingen
Die Stadthalle Göttingen wurde in den Jahren 1962 bis 1964 errichtet. Es ist geplant, eine Grundsanierung des Gebäudes mit einigen wenigen Flächenerweiterungen im Kerngebäude und einem Rück- und Neubau der Technik- und Küchenflächen in gleicher Lage durchzuführen.
Im Rahmen dieser Sanierung sind Estrich- und Bodenbelagsarbeiten auszuführen und die Untergrundprüfung und Vorbereitung im Bestandgebäude und im Südanbau durchzuführen.
Durch den AN sind u. a. folgende wesentliche Leistungen zu erbringen:
Estricharbeiten:
— Prüfen und Reinigen des Untergrundes (ca. 4 719 m2),
— Abdichtungsarbeiten Großküchen Südanbau (ca. 170 m2),
— Schnellzementestrich schwimmend 70 bis 80 mm (ca. 596 m2),
— Schnellzementestrich auf Trennlage als System, Dünnestrich (ca. 91 m2),
— Schnellzementestrich im Verbund 40 bis 90 mm (ca. 1 921 m2),
— Gussasphaltestrich im Verbund 25 mm (ca. 576 m2),
— Gussasphaltestrich auf Trennlage 35 bis 60 mm (ca. 1 527 m2).
Bodenbelagsarbeiten:
— Prüfen und Reinigen des Untergrundes (ca. 4 703 m2),
— Naturkautschuk R9/R10 (ca. 3 842 m2),
— Nadelvlies (ca. 243 m2),
— Stabparkett inkl. Dämm- und Entkopplungsplatte (ca. 614 m2),
— Sockelleisten (ca. 1 967 m).
Zu II.2.7) Der Ausführungsbeginn ist frühestmöglicher Zeitpunkt.
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung = 5 % der Auftragssumme. Sie wird in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten (10 % der jeweiligen Zahlung bis 5 % der Auftragssumme erreicht sind).
Sicherheitsleistung für etwaige Mängelansprüche = 3 % der Auftragssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Estrich- und Bodenbelagsarbeiten – Sanierung der Stadthalle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohmen
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01847
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.funk-bau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html