Angebotsphase Hybride TK-Lösung für die Stadt Hildesheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2615
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Angebotsphase Hybride TK-Lösung für die Stadt Hildesheim
Stadt Hildesheim Markt 1
31134 Hildesheim
Redundante TK-Lösung für > 1.300 Ports Technische Anschaltung von > 30 Außenstandorten per MPLS ca.700 IP Telefone ca. 250 digitale Telefone ca. 100 analoge Telefone Server und Software für ca. 900 UCC /UMS / Nutzer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hybride TK-Lösung für die Stadt Hildesheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isernhagen HB
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30916
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPY1DW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stadt Hildesheim Markt 1
31134 Hildesheim
Redundante TK-Lösung für > 1.300 Ports Technische Anschaltung von > 30 Außenstandorten per MPLS ca.700 IP Telefone ca. 250 digitale Telefone ca. 100 analoge Telefone Server und Software für ca. 900 UCC /UMS / Nutzer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isernhagen HB
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30916
Land: Deutschland
Erwerb zusätzlicher 260 Telefonendgeräte sowie Beauftragung dazugehöriger Wartung/Service
Nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Die Stadt hat im vergangenen Jahr eine neue Kommunikationslösung ausgeschrieben. Im Rahmen der Projektrealisierung ist ein zusätzlicher Bedarf an Endgeräten aufgefallen, der aufgrund der Komplexität des Projektes und der ebenfalls ausgeschriebenen Serviceleistungen nur wirtschaftlich von dem Auftragnehmer der Hauptleistung beschafft/erbracht werden kann.