Rahmenvereinbarung über Paketdienstleistungen für das Land Niedersachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 054-RV-PDL/2020-3.440
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Paketdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 8 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen sowie der abrufberechtigten Drittkunden des LZN ist den Vergabeunterlagen (Anlage „Übersicht Abholstellen“) beigefügt.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Sofern der Bieter Angebote auf alle Regionallose abgibt, ist er berechtigt zusätzlich ein Gesamtangebot über alle Lose abzugeben, in welchem etwaige Preisnachlässe für den Fall der losübergreifenden Gesamtvergabe gewährt werden können. Hierfür ist zwingend der Angebotsvordruck „Gesamtangebot“ auszufüllen. Die Abgabe eines Gesamtangebots auf andere Weise (z. B. durch Abgabe von Einzelangeboten auf alle Lose verbunden mit der gesondert ausgewiesenen Gewährung eines „Rabatts“ bei Beauftragung aller Lose oder in Form einer anderen Loskombination) ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Gesamtangebots.
Die Vergabestelle behält sich insofern gem. § 30 Abs. 3 VgV vor, einen einzigen Auftrag über alle Lose zu vergeben (Gesamtvergabe), wenn dies im Vergleich zur losweisen Vergabe insgesamt wirtschaftlicher ist.
Leitregion 21
Leitregion 21
Die Leistungserbringung bezieht sich auf den Versand von Paketen der abrufberechtigten Dienststellen und Drittkunden der Leitregion 21. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.
Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Leitregion 29
Leitregion 29
Die Leistungserbringung bezieht sich auf den Versand von Paketen der abrufberechtigten Dienststellen und Drittkunden der Leitregion 29. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.
Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Leitregion 26
Leitregion 26
Die Leistungserbringung bezieht sich auf den Versand von Paketen der abrufberechtigten Dienststellen und Drittkunden der Leitregion 26. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.
Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Leitregion 27/28
Leitregionen 27 und 28
Die Leistungserbringung bezieht sich auf den Versand von Paketen der abrufberechtigten Dienststellen und Drittkunden der Leitregionen 27 und 28. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.
Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Leitregion 30
Leitregion 30
Die Leistungserbringung bezieht sich auf den Versand von Paketen der abrufberechtigten Dienststellen und Drittkunden der Leitregion 30. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.
Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Leitregion 31
Leitregion 31
Die Leistungserbringung bezieht sich auf den Versand von Paketen der abrufberechtigten Dienststellen und Drittkunden der Leitregion 31. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.
Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Leitregion 34/37/38
Leitregionen 34, 37 und 38
Die Leistungserbringung bezieht sich auf den Versand von Paketen der abrufberechtigten Dienststellen und Drittkunden der Leitregionen 34, 37 und 38. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.
Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Leitregion 48/49
Leitregionen 48 und 49
Die Leistungserbringung bezieht sich auf den Versand von Paketen der abrufberechtigten Dienststellen und Drittkunden der Leitregionen 48 und 49. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.
Der Vertrag endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich mitgeteilt.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ folgende Eigenerklärung abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
a) keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen,
b) ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden bin/sind,
c) ich/wir die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n),
d) ich mich/wir uns ordnungsgemäß bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet habe(n).
„Hinweis“:
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR (netto) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der unter lit. b) genannten Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anzufordern.
Hierzu werden von Ihnen die Angaben im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ zur benötigt, die Sie bitte zur Vermeidung von Rückfragen für Ihren Betrieb eintragen. Da Zweigniederlassungen keine selbständigen Gewerbetreiben- den oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen im Sinne der Bestimmungen über das Gewerbezentralregister sind, kann sich die Auskunft nur auf die selbstständige juristische Person, also die Hauptniederlassung beziehen. Daher sind die Handelsregisterdaten der Hauptniederlassung der juristischen Person oder Personenvereinigung einzutragen!
Zur Feststellung seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Jahre zu machen.
Als weiteren Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den vergangenen 3 Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck „Angaben zum Umsatz und Referenzen“ enthalten:
— Los 1 – Leitregion 21: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 2 – Leitregion 29: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 3 – Leitregion 26: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 4 – Leitregion 27/28: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 5 – Leitregion 30: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 6 – Leitregion 31: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 7 – Leitregion 34/37/38: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 8 – Leitregion 48/49: [Betrag gelöscht] EUR.
Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten 3 Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht.
Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Ange-bote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll.
Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck „Angaben zum Umsatz und Referenzen“ enthalten.
Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung und deutschlandweite Zustellung von Paketsendungen. Referenzen, die vor 2018 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (02/2020) erbracht werden.
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung entstehende Schäden abdeckt.
Die Deckungssumme der Versicherung beträgt:
— für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
— für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR umfasst.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige Haftpflichtversicherungspolice mit den o. g. Deckungssummen bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage außerordentlich zu kündigen.
Der Bieter hat die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in Form einer Eigenerklärung zu zusichern, die im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten ist.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1657), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG zu zahlen.
Nach § 1 Abs. 3 MiLoG geht ein auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen festgesetzter Branchenmindestlohn den Regelungen des MiLoG vor, soweit dieser die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet. Dieser Vorrang gilt entsprechend für einen auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages im Sinne von § 4 Abs. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 AEntG. Die zur Tariftreue und zum Mindestlohn erforderliche Erklärung ist in dem beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Fehlt bei Angebotsabgabe die vorgenannte Erklärung und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern / Verleihunternehmen
Setzt ein Bieter bei der Auftragserfüllung Nachunternehmen ein, verpflichtet er sich gem. § 13 NTVergG den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, soweit der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mindestens [Betrag gelöscht] EUR (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Dasselbe gilt auch für den Einsatz von Verleihunternehmern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswertvon [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Folgende Eignungsunterlagen sind nur sofern zutreffend vorzulegen:
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote innerhalb eines Loses oder im Rahmen eines Gesamtangebots ist unzulässig. Nebenangebote sind nur zugelassen, soweit es sich bei dem Nebenangebot um ein Gesamtangebot über alle Lose handelt und der Bieter gleichzeitig für alle Lose Einzelangebote abgegeben hat.
Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters sowie abschließend mit dem Datum und dem Namen der erklärenden natürlichen Person zu versehen. Fehlt auf dem Angebotsvordruck der Name des Bieters (Firma) oder der Name der erklärenden natürlichen Person, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDR54
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/