HA 135 Taubenstraße – Nordpark Referenznummer der Bekanntmachung: 60-12-0617-5-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA 135 Taubenstraße – Nordpark
Landschafts-/Tiefbauarbeiten mit Elektro-/Betonarbeiten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Referat Stadtgrün Planung und Bau der Stadt Braunschweig plant den Bau einer öffentlichen Grünfläche „Nordpark“ mit Spiel- und Jugendplatz. Das Bauvorhaben ist in 3 Bauabschnitte (Nordpark, Jugendplatz, Spielplatz) unterteilt.
Gesamtfläche Bauvorhaben: ca. 16 400,00 m2 zwischen Luftschifferweg und Geysostraße
Nordpark: ca. 8 330,00 m2
Jugendplatz: ca. 7 320,00 m2
Spielplatz: ca. 750,00 m2
— Allgemeine vorbereitende Arbeiten, inkl. Baustelleneinrichtung und Sicherungsarbeiten,
— Geländeherrichtung, inkl. Abbruch- und Räumarbeiten,
— Bodenarbeiten, inkl. Gelände- und Hügelmodellierung, Abfuhr und Entsorgung,
— Entwässerungs- und Elektroarbeiten,
— Wege-, Spiel- und Sportplatzbauarbeiten, inkl. Markierungsarbeiten,
— Herstellung Betonmauern und Sitzblöcke,
— Herstellung Stützmauern und Betonwände,
— Herstellung Treppen und Tribünen, inkl. Betonelementen und Stahleinfassungen,
— Herstellung Geländer und Absturzsicherungen,
— Herstellung Überdachungen,
— Einbau Ausstattung,
— Einbau Sportgeräte,
— Einbau Spielgeräte,
— Vegetationstechnische Vorarbeiten,
— Pflanz- und Saatarbeiten,
— Fertigstellungspflege.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.