Forschungsbau SCALE 8123_470 Medienversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 8123_470_21_081
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-hannover.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Forschungsbau SCALE 8123_470 Medienversorgung
Medivenversorgung gem. beigegefügtem Leistungsverzeichnis, u.a.:
— Technische Gase: 24110000-8,
— Druckluft: 24113000-9,
— Elektroinstallation: 45315100-9,
— Installation von Schaltanlagen: 45315700-5,
— 9 Gaskabinette für Prozessgase C2H2, NH3, C3H8, C4F8, O2, SF6, SiH4, N2, H2,
— ca. 80 m Edelstahl-Doppelrohr innen 1/4" ausßen 1/2" Ra ?0,25 ?m,
— ca. 110 m Edelstahlrohr 316L Ra< 0,8 ?m 1/4",
— ca. 25 m Edelstahlrohr 316L Ra< 0,8 ?m 3/8",
— ca. 60 m Edelstahlrohr 316L Ra< 0,8 ?m 1/2",
— ca. 5 m Edelstahlrohr 316L Ra< 0,8 ?m 3/4",
— ca. 30 m Edelstahlrohr 316L Ra< 0,8 ?m 1",
— ca. 20 m CU-Rohr hartgelötet oder Klemmringverbindung DN 10 bis 15,
— 4 St. abgesaugte Ventilboxen,
— 9 St. Gassensoren,
— 1 St. zentrale Gassteuerung,
— 1 Argonversorgung 10 bar aus zentralem, bauseitigem Tank,
— 1 Argonversorgung 32 bar aus zentralem, bauseitigem Tank,
— 1 Anschluss an bestehende Druckluftversorgung,
— ca. 160 m Edelstahlrohr Pressfittingsystem DN 20 für Druckluft,
— ca. 140 m Edelstahlrohr Pressfittingsystem DN 25 für Druckluft,
— ca. 20 m Edelstahlrohr Pressfittingsystem DN 32 für Druckluft,
— ca. 420 m Edelstahlrohr Pressfittingsystem DN 50 für Druckluft,
— ca. 15 m Edelstahlrohr Pressfittingsystem DN 100 für Druckluft,
— 1 St. Gasflaschencontainer,
— 1 St. Gefahrstoffcontainer,
— 1 St. Brandschutzcontainer.
Forschungsneubau SCALE Bereich:
An der Universität
30823 Garbsen
Die produktionstechnischen Institute der Leibniz Universität Hannover sowie angeschlossene Einrichtungen wie das Institut für Integrierte Produktion Hannover und das Laser Zentrum Hannover planen am Standort Hannover – Garbsen einen Forschungsneubau, um für Großbauteile oder Anlagen aus u.a. der Luftfahrt, Schifffahrt oder der Windenergiebranche wirtschaftliche Fertigungen zu entwickeln.
Ziel ist es, die technologischen und wirtschaftlichen Prozessgrenzen bei der Großbauteilefertigung zu erweitern.
Der Neubau hat eine Größe von ca. 9 200 m2 BGF mit Abmessungen von ca. 65 m (Breite) x ca. 75 m Länge. Er besteht aus einem nördlichen dreigeschossigen Kopfbau (Erdgeschoss – 2. Obergeschoss), der den Haupteingang, Büroräume und Labore beherbergt, und einem großen Versuchshallen-Bereich, der sich aus 3 Hallenschiffen zusammensetzt. Darüber befindet sich im 2.OG in Nord-Südrichtung des Gebäudes ein großräumiger Bürobereich. Die Gebäudeteile sind bis auf einige abgesenkte Grubenbereiche nicht unterkellert. Die Technikzentralen befinden sich innerhalb des Gebäudes.
Der Forschungsneubau erhält eine einheitliche Gebäudehülle aus gekanteten Blechelementen mit einer Geschosshohen, hochwetterfesten Beschichtung in metallischer Optik.
Die Belichtung erfolgt über teilweise brüstungshohe Fensterbänder bzw. PR-Fassaden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
"Anlage_02_AutomationsHardware_Bieterang_Beiblatt_70-4"
Abschnitt IV: Verfahren
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Welfengarten 1A, 30167 Hannover
Keine Anwesenheit, da eVergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zwischentermine:
— 18.10.2021 bis 3.12.2021 – Rohmontage Haupttrassen Halle,
— 6.12.2021 bis 20.12.2021 – Lieferung und Montage Gaskabinette,
— 17.1.2022 bis 22.2.2022 – Endmontage und Anschluss an Laborsystem.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYYCK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.uni-hannover.de/de/