Bohrpfahlarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 002 329
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26389
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-whv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bohrpfahlarbeiten
Bohrpfahlarbeiten.
— Herstellung von Bohrpfählen als Gründungsverbesserung,
— Wasserhaltung und Baugrubenverbau bauseits vorhanden,
— Bohrpfähle Durchm. 600-1 200 mm, insgesamt ca. 12 500 m Länge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als 6 Monate
Präqualifizierte Unternehmen führen den Eignungsnachweis durch ihren Eintrag in die Liste des „Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis).
Beim Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen deren Präqualifikation nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Eignungsnachweis bestimmte Eigenerklärungen auf dem gesonderten Formblatt „Eignung“ der Vergabeunterlagen abzugeben. Von den Bietern der engeren Wahl sind die Eigenerklärungen auf Verlangen durch (ggf. deutschsprachig übersetzte) Bescheinigungen zu bestätigen.
Darüber hinaus sind zum Nachweis der Eignung weitere Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A im Wege eines Einzelnachweises zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB. Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt An dem Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§135 Abs. 2 GWB Unwirksamkeit: Die Unwirksamkeit (des öffentlichen Auftrags) kann nur festgestellt werden, wenn Sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europ. Union bekannt gemacht, endet die Frist zu Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. §160 Abs. 3 GWB: Einleitung/Antrag.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland