Nuclear Magnetic Resonanz (NMR) Spektrometer
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-oldenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nuclear Magnetic Resonanz (NMR) Spektrometer
Nuclear Magnetic Resonanz (NMR) Spektrometer.
26129 Oldenburg
Nuclear Magnetic Resonanz (NMR) Spektrometer
Zur Identifizierung und Quantifizierung von Substanzen für klinisch-chemische Analyseverfahren (speziell: Analyse von Blut).Erforderlich sind Feldstärken bis 15 Tesla.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Nuclear Magnetic Resonanz (NMR) Spektrometer der Fa. Bruker BioSpin GmbH ist gem.§ 14 (4) 2 b) VgV / Artikel 32 (2) b ii) RL 2014/24/EU aus technischen Gründen das einzige Spektrometer, das alle für die geplanten Forschungsanwendungen geforderten Spezifikationen erfüllt. Als einziges derzeit verfügbares Gerät weist es ein Magnetfeld von bis zu 15 Tesla aus, welches für die geplanten Analysen notwendig ist, Zudem wird das Gerät im Rahmen einer Kooperation benötigt, in der es unbedingt notwendig ist, dass alle Partner das gleiche Gerät nutzen, damit generierte Daten gemeinschaftlich genutzt bzw. Ausgewertet werden können. Andernfalls können die Ziele dieser Kooperation nicht erreicht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nuclear Magnetic Resonanz (NMR) Spektrometer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinstetten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76287
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Abs.2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland