Betriebsführungsvertrag der Straßenbeleuchtung – Gemeinde Harmstorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2021.0143
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführungsvertrag der Straßenbeleuchtung – Gemeinde Harmstorf
Ziel des Straßenbeleuchtungsvertrages ist es in Erfüllung der jeweils geltenden rechtlichen und technischen Vorgaben, die Funktion der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen sicherzustellen, ihren Wert zu erhalten, den Energieverbrauch effizienter und niedriger zu gestalten sowie Kosten des Betriebs der Straßenbeleuchtungsanlagen nachhaltig zu senken und die Straßenbeleuchtungsanlagen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen, zu ändern, zu erneuern und zu betreiben.
Darüber hinaus soll im Rahmen eines integrierten Erneuerungskonzeptes der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Harmstorf die Beleuchtungslücken geschlossen und eine sinnvolle Einbindung neuer Technologien erfolgen. In diesem Zusammenhang erfolgt ein begleitender Know-how-Austausch zwischen dem Betreiber und Auftraggeber und eine umfassende Dokumentation.
Gemeinde Harmstorf
Schulstraße 1
21228 Harmstorf
Der Betreiber erfüllt für die Gemeinde die Aufgaben im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung im gesamtem Vertragsgebiet gemäß den Regelungen des Vertrages.
Die Leistungspflichten bestehen u. a. aus dem Betrieb und Instandhaltung sowie aus Planung, Rückbau, Umbau, Erneuerung und Erweiterung der im Straßenbeleuchtungsvertrag bezeichneten Straßenbeleuchtungsanlagen. Provisorien bei Hoch- und Tiefbauarbeiten im Bereich der Straßenbeleuchtungsanlagen sind zu erreichten und vorzuhalten.
Die aufgeführten Leistungen werden unter Berücksichtigung der jeweils gültigen technischen Richtlinien, Normen, Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DIN31051, DIN EN40, DIN 18800, DGUV Vorschrift 3 und 4, VDE 0100, VDE 0210, VDE 0710, RAS-Q, UW, Straßenverkehrsordnung) erbracht, soweit nicht anders vorgegeben.
Der Leistungszeitraum umfasst 20 Jahre.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen und Juristische Personen die die Anforderungen erfüllen, sowie Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.
Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird.
Geeignet sind nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden vorhalten und Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind.
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und elektronisch in Textform gem. §126b BGB über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der unterzeichnenden Person ist im Unterschriftsfeld jedoch anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen- es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Es ist eine Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck in den Vergabeunterlagen) einzureichen. Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
3. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Vordruck „Auftragsanteile“).
Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Vordruck „Vollmacht Bietergemeinschaft“).
4. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck in den Vergabeunterlagen) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Vordruck „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe“).
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Vordruck „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe“) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck in den Vergabeunterlagen) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
Einzureichende Unterlagen (zusammengefasst):
— Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck in den Vergabeunterlagen),
— Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft (Vordruck „Vollmacht Bietergemeinschaft“),
— Auftragsanteilliste in einer Bietergemeinschaft (Vordruck „Auftragsanteile“),
— Verfügbarkeitsnachweis bei Eignungsleihe (Vordruck „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe“).
Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz im Geschäftsbereich Straßenbeleuchtung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. – siehe III.1.1)
Einzureichende Unterlagen:
— Darstellung der Unternehmensstruktur (Gesellschafter, Beteiligungen, usw.) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Testierte Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
— Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG),
— Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG ist durch Abgabe einer Erklärung zu Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen.
Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss insgesamt im Bereich Straßenbeleuchtung mindestens >= [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers während der letzten 3 Jahre, insbesondere im Bereich Straßenbeleuchtung im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.,
2. Vorstellung von 3 vergleichbaren Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Es können bis zu 3 mit der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung vergleichbare Referenzprojekte (REF1, REF2, REF3) vom Bewerber vorgestellt werden, die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Die Referenzprojekte müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 3 Referenzen).
3. Mit dem Einreichen diese Teilnahmeantrages erklärt des Bewerbers / der Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige Technische Hard- und Software, vorhanden ist.
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf der unter Ziffer I.3 genannten e-Vergabeplattform veröffentlicht.
Zu 1. Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Straßenbeleuchtung mindestens >= 4 Mitarbeiter,
Zu 2. Alle Referenzen müssen im Zeitraum ab dem 1.1.2005 beauftragt worden sein.
Mindestens bei einer Referenz muss es sich um einen vollumfängliche Betriebsführung der Straßenbeleuchtung handeln.
Mindestens bei einer Referenz muss das Thema Smart City in die Ausführungsplanung einbezogen worden sein.
Siehe Hinweise III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Landkreises Harburg durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die E-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch anzugeben.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III.1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Ziff. 4.2 des Bewerbungsbogen ist dabei von jedem angegebenen Mitglied auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen sind als Formular im Internet unter der in Ziffer I.3 genannten Adresse erhältlich.
Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Hinweis 3: Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabeplattform (als registrierter Nutzer der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerber versendet.
Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Hinweis 4 (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. § 4a BDSG (natürliche Personen):
Die vom Bewerber/Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens – auf Anforderung – mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagenpersonen bezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung
Ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDMN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
VI.4.4)