Sicherheitsdienst für die Flüchtlingsunterkunft Hohe Wende Referenznummer der Bekanntmachung: 021-CZA-152
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst für die Flüchtlingsunterkunft Hohe Wende
Bewachungsleistungen für die Unterkunft für Flüchtlinge auf dem Gelände der ehem. Kaserne (Trenchard Barracks/Hohe Wende).
Hohe Wende 18
29223 Celle
Bewachungsleistungen für die Unterkunft für Flüchtlinge auf dem Gelände der ehem. Kaserne (Trenchard Barracks/Hohe Wende).
Bewachung 24 Stunden an 7 Tagen je Woche in der Zeit
— von 00:00 – 6.00 Uhr mit 3 Sicherheitskräften,
— von 6.00 – 12.00 Uhr mit 4 Sicherheitskräften,
— von 12.00 – 22.00 Uhr mit fünf Sicherheitskräften,
— von 22.00 – 24.00 Uhr mit 4 Sicherheitskräften.
Zweimalige optionale Verlängerung durch den Auftraggeber jeweils um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 30.9.2024.
Der Auftraggeber kann in besonderen Situationen (z. B. Anordnung von Quarantäne) kurzfristig bis zu 2 zusätzliche Sicherheitskräfte anfordern, die dann vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1 — Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Erlaubnis nach § 34 GewO/BewachV).
III.1.1.2 — Eigenerklärung, dass die in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf das Unternehmen nicht zutreffen.
III.1.1.3 — Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
III.1.1.4 — Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
III.1.1.5 — Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
III.1.1.6 — Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
III.1.1.7 — Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
III.1.1.8 — Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war.
III.1.1.9 v Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
III.1.2.1 — Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer bestehenden Haftpflichtversicherung.
III.1.2.2 — Eigenerklärung, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist bzw. die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
III.1.2.3 — Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Zu III.1.2.1 — Die Haftpflichtversicherung muss mindestens die Anforderungen der §§ 14, 15 BewachV erfüllen. Mindestversicherungssummen je Schadensereignis:
— für Personenschäden — [Betrag gelöscht] EUR,
— für Sachschäden — [Betrag gelöscht] EUR,
— für das Abhandenkommen bewachter Sachen — [Betrag gelöscht] EUR,
— für reine Vermögensschäden — [Betrag gelöscht] EUR.
Zu III.1.2.3 — Es wird ein Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr gefordert.
III.1.3.1 – Referenzen aus den letzten 5 Jahren über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen.
Zu III.1.3.1 – Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen. Vergleichbar sind Bewachungsleistungen in Flüchtlingsunterkünften oder in Einrichtungen mit täglich wechselndem Personenverkehr. Referenzleistungen, die nur den Objektschutz umfassen, sind nicht vergleichbar und werden daher nicht berücksichtigt.
Das Unternehmen muss über eine Berechtigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.
III.2.2.1 – Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Forderungen aus § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Mindestentgelte) sowie zur Umsetzung der Regelungen aus den gesetzlichen Vorgaben der §§ 13-15 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Nachunternehmen, Verleihunternehmen, Kontrollen und Sanktionen).
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]3307/3308
Fax: [removed]
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt geregelt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV 2.2). Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]