MHH — Mobile elektronische Prüfungen als Dienstleistung von Jahr 5/2021 bis 9/2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/302/5444
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mhh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MHH — Mobile elektronische Prüfungen als Dienstleistung von Jahr 5/2021 bis 9/2026
Mobile elektronische Prüfungen als Dienstleistung von Jahr 5/2021 bis Jahr 9/2026. Hierzu zählen insbesondere die mobile Zurverfügungstellung der notwendigen Prüfungstechnik (Server, Laptop und WLAN) nur zu den von der MHH gebuchten Prüfungsterminen und die Bereitstellung von Personalressourcen für die Prüfungsdurchführung.
Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Str. 1
30625 Hannover
Mobile elektronische Prüfungen als Dienstleistung von Jahr 5/2021 bis 9/2026. Hierzu zählen insbesondere die mobile Zurverfügungstellung der notwendigen Prüfungstechnik (Server, Laptop und WLAN) nur zu den von der MHH gebuchten Prüfungsterminen und die Bereitstellung von Personalressourcen für die Prüfungsdurchführung. Mehrere Teams führen Prüfungen in bis zu 2 Hörsälen gleichzeitig durch.
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) wird zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) und das Unternehmen IQUL arbeiten seit vielen Jahren partnerschaftlich im Bereich der Durchführung von elektronischen Prüfungen für die Human- und Zahnmedizin zusammen. Oberste Priorität bei der Prüfungsdurchführung stellt für die MHH eine hohe rechtsichere Durchführung der elektronischen Prüfungen dar.
Die Alleinstellung liegt in den technischen Besonderheiten der Dienstleistung, die von dem Unternehmen IQUL erbracht werden. Hierzu zählen insbesondere die mobile Zurverfügungstellung der notwendigen Prüfungstechnik (Server, Laptop und WLAN) nur zu den von der MHH gebuchten Prüfungsterminen und der Einsatz von eigenen IQUL-Personalressourcen für die Prüfungsdurchführung. Die MHH kann keine geeigneten Räumlichkeiten mit fest installierten EDV-Plätzen, mehr als 185 Stück, zur Verfügung stellen und muss deshalb auf ein mobiles System mittels Laptop zurückgreifen. Außerhalb der Prüfungstermine stehen die für die Prüfung genutzten Hörsäle für den normalen Lehrbetrieb der MHH zur Verfügung. Weiterhin übernimmt das Unternehmen IQUL in Zusammenarbeit mit dem Studiendekanat die Kommunikation mit den Dozenten sowie die technische Bereitstellung der Prüfungsfragen zum Prüfungstermin.
Bei der Vergabe der mobilen elektronischen Prüfungen als Dienstleistung an das Unternehmen IQUL GmbH ist die Ausschließlichkeitssituation auf technische Gründe zurückzuführen. Technische Gründe können auch zurückzuführen sein auf konkrete Anforderungen an die Interoperabilität, die erfüllt sein müssen, um das Funktionieren der zu beschaffenden Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen zu gewährleisten. Die beschriebene Interoperabilität zwischen dem externen Unternehmen IQUL GmbH und der MHH ist für den Prozess der Prüfungsdurchführung und damit der Sicherstellung einer erfolgreichen Prüfungsabnahme mit die Leistungen des externen Partners von entscheidender Bedeutung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile elektronische Prüfungen als Dienstleistung von Jahr 5/2021 bis 9/2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDYDREN.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und;
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend erstellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]