Grundstück B18 Referenznummer der Bekanntmachung: 30.412-10.24-15
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nports.de/haefen/brake/
Abschnitt II: Gegenstand
Grundstück B18
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Niedersachsen Ports hat festgestellt, dass ein grundsätzlicher Bedarf an Flächen für hafennahe Dienstleistungen, die nicht unmittelbar zu Umschlag über Bahn oder Kaje führen, im Hafen Brake besteht. Daher hat Niedersachsen Ports sich entschieden, ein Grundstück im Rahmen eines diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens für die Erbringung von hafennahen Dienstleistungen, die die konkret hafenaffinen Ansiedlungen im Bereich des Seehafen Brake unterstützen werden (ansiedlungsbezogene Mindestanforderung), zur Verfügung zu stellen.
Der hier gegenständliche Grundstücksvertrag wird aufgrund der beschränkten Anzahl der im Bereich des Seehafen Brake für die Durchführung von hafennahen Dienstleistungen, die den hafenaffinen Ansiedlungen dienen, zur Verfügung stehenden Grundstücke im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens durchgeführt.
Für die Veröffentlichung der Bekanntmachung wurde das Portal www.dtvp.de ausgewählt, welches grundsätzlich der Ausschreibung öffentlicher Aufträge und Konzession dient. Es wird vor diesem Hintergrund ausdrücklich klargestellt, dass es sich um ein rein kartellrechtliches Auswahlverfahren handelt. Insbesondere wird klargestellt, dass aufgrund technischer Gegebenheiten eines der vorgefertigten Bekanntmachungsformulare ausgewählt und ausgefüllt werden musste. Die systembedingte, mit der Auswahl des Bekanntmachungsformulars vorgenommene Einordnung dieses Vertrages als „öffentlicher Auftrag“ spiegelt die rechtliche Natur des Vertrages nicht wider.
Übersicht Verfahrensablauf:
1. Teilnahmewettbewerb
Niedersachsen Ports führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter und die Erfüllung der Mindestanforderungen an das Ansiedlungsprojekt geprüft werden wird.
2. Verhandlungen oder indikatives Angebot
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die Bieter nach Wahl von Niedersachsen Ports entweder zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert und anschließend nur mit dem Bestbieter verhandelt oder alle Bieter werden zu Verhandlungen eingeladen. Der konkrete Ablauf wird in dem zur Verfügung gestellten Informationsmemorandum beschrieben.
Seehafen Brake Klippkanner Straße
26919 Brake
Niedersachsen Ports steht im Hafen Brake zwischen der Klippkanner Straße und der Norderdeichstraße als Eigentümerin das Grundstück B18 mit einer Fläche von ca. 1 445 m2 zur Verfügung (vgl. Ziff. 2 des Informationsmemorandums). Das Grundstück B18 ist aufgrund seiner Größe, seines Zuschnittes und seiner Lage für die Durchführung von Umschlag- und umschlagbezogenen Lagertätigkeiten nicht bzw. nur sehr eingeschränkt geeignet und wurde daher bislang von Niedersachsen Ports nicht entsprechend vermarktet. Für die nun beabsichtigte Vermarktung zur Durchführung „nur“ hafennaher Dienstleistungen ist die Fläche prädestiniert. Dies resultiert u. a. aus der unmittelbaren Nachbarschaft der Bauhöfe von Niedersachsen Ports und eines Hafenkunden. Dieser Bereich soll künftig als Dienstleistungszentrum („Dienstleistungszentrum Klippkanne“) fungieren.
Eine Vergabe des Grundstücks B18 ist nur im Ganzen möglich.
Das Grundstück kann im Rahmen eines Miet- oder Erbbaurechtsvertrages überlassen werden. Bevorzugt wird seitens Niedersachsen Ports jedoch ein mittelfristiger Mietvertrag. Unabhängig von der Art des Vertrages wird ein Mindesterbbauzins/-mietzins verlangt werden. Dieser wird den Bietern spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Zur Vereinfachung werden Miet- und Erbbaurechtsvertrag im Folgenden zusammenfassend als „Grundstücksvertrag“ bezeichnet.
Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse.
Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann in eine Grundlaufzeit und eine Verlängerungsoption aufgeteilt werden.
Die in der Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist nur als exemplarisch zu verstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
b) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
c) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
d) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
2) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
3) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
4) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
Der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft hat/haben seine/ihre technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit mindestens einer vergleichbaren Ansiedlung (Referenz) in einer selbst zu erstellenden Anlage. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem Bieter im Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen Nutzungskonzept.
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Abgabe des (indikativen) Angebots zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes nicht ausgeschlossen ist.
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung und/oder für den Vertragsabschluss angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.
Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Grundstücksvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
2. Für die Teilnahme an dem Auswahlverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
3. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verfahrens mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
4. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater - ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass dieses Auswahlverfahrens nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
5. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Auswahlverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke Vertragserfüllung sowie der Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9RDHM
Ort: Oldenburg/Brake
Land: Deutschland