Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Oldenburg 3. Ausbauprojekt Nachverdichtung
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oldenburg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
Abschnitt II: Gegenstand
Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Oldenburg 3. Ausbauprojekt Nachverdichtung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt 3 470 private Teilnehmer und 81 Mobilfunkstandorte sowie insgesamt 567 Unternehmen angeschlossen werden. Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Privathaushalte
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen.
In Los 1 sind 3 470 Teilnehmer mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und 81 Mobilfunkstandorte mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Technisches Konzept
- Kriterium: Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zum Service-Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
Gewerbegebiete Gemeinde Großenkneten u. a.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen.
Das Los 2 umfasst die folgenden Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
— Gemeinde Großenkneten: GG Lether Gewerbestraße,
— Gemeinde Wardenburg: GG Süd und GG Tungeln,
— Stadt Wildeshausen: GG Aldrup.
Insgesamt sind 189 Unternehmen mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Technisches Konzept
- Kriterium: Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zum Service-Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
Gewerbegebiete Gemeinde Ganderkesee u. a.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen.
Das Los 3 umfasst die folgenden Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
— Gemeinde Ganderkesee: GG Trendelbuscher Weg, GG Hoykenkamp, GG Ganderkesee-West, GG Harmenhauser Straße, GG Bookhorn, GG Birkenallee, GG Urneburg, GG Wagnerstraße und GG Bookholzberg,
— Gemeinde Hatten: GG Wirtschaftspark Sandkrug.
Insgesamt sind 179 Unternehmen mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Technisches Konzept
- Kriterium: Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zum Service-Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
Gewerbegebiete Gemeinde Dötlingen u. a.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen.
Das Los 4 umfasst die folgenden Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
— Gemeinde Dötlingen: GG Aschenstedt und GG Brettorf
— Gemeinde Harpstedt Flecken: GG (RWG) Amtmannsweg Bahnhof und GG Steinbeeke
— Gemeinde Hatten: GG Gewerbepark Munderloh I und GG Gewerbepark Munderloh II
— Gemeinde Hude: GG Altmoorhausen I, GG Altmoorhausen II, GG Im Gewerbepark, GG Zur Burg und GG Auf der Striepe
Insgesamt sind 199 Unternehmen mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Technisches Konzept
- Kriterium: Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zum Service-Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
Sammellos Gewerbegebiete
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen.
Das Los 5 ist ein Sammellos, das die Lose 2, 3 und 4 umfasst. Es sind 567 Unternehmen mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Sammellos vor, sofern ein Angebot für Los 5 vorliegt, das in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitslücke wirtschaftlicher als die Summe der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücken der Lose 2, 3 und 4 ist oder auf einzelne Lose 2, 3 und 4 keine Angebote eingegangen sein sollten. Details sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Technisches Konzept
- Kriterium: Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zum Service-Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Privathaushalte
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Gewerbegebiete Gemeinde Großenkneten u. a.
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Gewerbegebiete Gemeinde Ganderkesee u. a.
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Gewerbegebiete Gemeinde Dötlingen u. a.
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Sammellos Gewerbegebiete
Nationale Identifikationsnummer: HRB 3723
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Bewerbungsbedingungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/