Elektrische Energie (Ökostrom) für div. Abnahmestellen und Abwasserbehandlungsbetriebes der Stadt Neustadt a. Rbge. Referenznummer der Bekanntmachung: 30.02-2021/986 NE
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt am Rübenberge
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neustadt-a-rbge.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]202323556
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ausschreibungen-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrische Energie (Ökostrom) für div. Abnahmestellen und Abwasserbehandlungsbetriebes der Stadt Neustadt a. Rbge.
Elektrische Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Stadt Neustadt am Rübenberge und des Abwasserbehandlungsbetriebes der Stadt Neustadt am Rübenberge in Niedersachsen
Lieferzeitraum vom 1.1.2022, 0.00 Uhr bis 31.12.2023, 24.00 Uhr.
31535 Neustadt am Rübenberge
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Stadt Neustadt am Rübenberge und des Abwasserbehandlungsbetriebes der Stadt Neustadt am Rübenberge in Niedersachsen.
Insgesamt 300 Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 4 198 327 kWh.
Lieferzeitraum vom 1.1.2022, 0.00 Uhr bis 31.12.2023, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre).
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 II VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MWSt) je Los auf das geboten wird betragen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2017 bis 2020 einzutragen.
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters behält sich der öffentliche Auftraggeber gemäß § 46 IV VgV ((Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge; Artikel 1 der Verordnung vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624), in Kraft getreten am 18.4.2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2020 (BGBl. I S. 2392) m. W. v. 19.11.2020)) vor, die Vorlage einer entsprechenden Bankerklärung zur Bonität, den Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei zu verlangen. Auf entsprechende Anforderung der ausschreibenden Stelle bin ich bereit, diese kurzfristig nachzuliefern.
Soweit zutreffend, sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind Angaben zu Arbeitsgemeinschaften /Bietergemeinschaften zu machen.
Nachweis der Eignung (Zuverlässigkeit) ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung, Nachweis als sog. „Altversorger“, alternativ Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ etc.) beizufügen.
Zum Nachweis der Eignung (Zuverlässigkeit) ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen..
Siehe III.1.2.
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover. Raum: 87.
Bieter und Bevollmächtigte sind zu diesem Verfahren nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D443254343 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]335/1336
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).