AWIGO Logistik – Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 939/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awigo.de
Abschnitt II: Gegenstand
AWIGO Logistik – Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen
Die AWIGO Logistik GmbH ist eine gemischtwirtschaftliche, mittelbare Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück. Die AWIGO Logistik ist mit der Sammlung und dem Transport des Rest-, Bio- und Sperrmülls sowie des Altpapiers aus dem Kreisgebiet beauftragt.
Die AWIGO Logistik schreibt die Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen als Rahmenvereinbarung aus. Dazu gehören Seitenlader-, Hecklader und Sperrmüllfahrzeuge mit und ohne zusätzliche Schüttung sowie Sperrmüllfahrzeuge mit elektrisch betriebenem Ladewerk.
Seitenladerfahrzeuge
Niedersachsenstraße 19
49124 Georgsmarienhütte
Lieferung von Seitenladerfahrzeugen für die Rest- und Biomüllabfuhr als 3-Achser mit Festaufbauten. Zur Vermeidung von Schnittstellen-Schwierigkeiten werden die Fahrzeuge als Komplettsysteme ausgeschrieben; d. h., der Auftragnehmer hat betriebsbereite Fahrzeuge bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und Schüttung zu liefern.
Reparaturen und Wartungen sollen während der Gewährleistungs- und Garantiezeit vom Auftragnehmer übernommen werden. Es wird erwartet, dass die Bieter Wartungsverträge für Aufbau/Schüttung und Fahrgestell vorschlagen; dies soll mit den ersten Angeboten erfolgen. Der Auftraggeber wird sich vorbehalten, die entsprechenden Verträge abzuschließen oder nicht. Einzubinden ist ggf. die AWIGO Service GmbH, eine weitere, mittelbare Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück, welche für den Auftraggeber die Instandhaltung der Fahrzeuge nach Ablauf der Gewährleistungs- und Garantiezeit durchführt (in Ausnahmefällen auch Wartungen während der Gewährleistungs- und Garantiezeit, sofern die AWIGO Service GmbH über die nötigen Qualifikationen verfügt).
Da der Fuhrpark derzeit ausschließlich aus Fahrgestellen des Herstellers Mercedes-Benz besteht, ist die Werkstatt hinsichtlich Mitarbeiterschulung, Diagnoseequipment und Ersatzteilhaltung ausschließlich auf diesen Fahrzeugtyp ausgerichtet. Werden Fahrgestelle anderer Hersteller angeboten, so werden die Zusatzkosten für die Diagnosegeräte und die Umstellung bzw. Erweiterung der Werkstatt sowie den Schulungsbedarf beim Angebotspreis berücksichtigt. Der spätere Bieter hat dann Angaben zu den Kosten zu machen und die entsprechenden Geräte im Auftragsfall mitzuliefern.
Heckladerfahrzeuge
Niedersachsenstraße 19
49124 Georgsmarienhütte
Lieferung von Heckladerfahrzeugen (Pressfahrzeuge) als 3-Achser mit Festaufbauten, und zwar:
— für die Altpapierabfuhr,
— für die Restmüllabfuhr,
— für Sperrmüll ohne Schüttung,
— für variable Nutzung: mit flacher Ladekante für Sperrmüll und mit tief montierter Schüttung für Altpapier und Leichtverpackungen.
Zur Vermeidung von Schnittstellen-Schwierigkeiten werden die Fahrzeuge als Komplettsysteme ausgeschrieben; d. h., der Auftragnehmer hat betriebsbereite Fahrzeuge bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und Schüttung zu liefern.
Reparaturen und Wartungen sollen während der Gewährleistungs- und Garantiezeit vom Auftragnehmer übernommen werden. Es wird erwartet, dass die Bieter Wartungsverträge für Aufbau/Schüttung und Fahrgestell vorschlagen; dies soll mit den ersten Angeboten erfolgen. Der Auftraggeber wird sich vorbehalten, die entsprechenden Verträge abzuschließen oder nicht. Einzubinden ist ggf. die AWIGO Service GmbH, eine weitere, mittelbare Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück, welche für den Auftraggeber die Instandhaltung der Fahrzeuge nach Ablauf der Gewährleistungs- und Garantiezeit durchführt (in Ausnahmefällen auch Wartungen während der Gewährleistungs- und Garantiezeit, sofern die AWIGO Service GmbH über die nötigen Qualifikationen verfügt).
Da der Fuhrpark derzeit ausschließlich aus Fahrgestellen des Herstellers Mercedes-Benz besteht, ist die Werkstatt hinsichtlich Mitarbeiterschulung, Diagnoseequipment und Ersatzteilhaltung ausschließlich auf diesen Fahrzeugtyp ausgerichtet. Werden Fahrgestelle anderer Hersteller angeboten, so werden die Zusatzkosten für die Diagnosegeräte und die Umstellung bzw. Erweiterung der Werkstatt sowie den Schulungsbedarf beim Angebotspreis berücksichtigt. Der spätere Bieter hat dann Angaben zu den Kosten zu machen und die entsprechenden Geräte im Auftragsfall mitzuliefern.
Wird ein Sperrmüllfahrzeug mit elektrisch betriebenem Ladewerk im Zuge von Los 3 bestellt, verringert sich der Bedarf bei Los 2 dementsprechend.
Sperrmüllfahrzeuge ohne Schüttung mit elektrisch betriebenem Ladewerk
Niedersachsenstraße 19
49124 Georgsmarienhütte
Lieferung von Heckladerpressfahrzeugen als 3-Achser mit Festaufbauten mit elektrisch betriebenem Ladewerk. Zur Vermeidung von Schnittstellen-Schwierigkeiten werden die Fahrzeuge als Komplettsysteme ausgeschrieben; d. h., der Auftragnehmer hat betriebsbereite Fahrzeuge bestehend aus Fahrgestell und Aufbau zu liefern.
Reparaturen und Wartungen sollen während der Gewährleistungs- und Garantiezeit vom Auftragnehmer übernommen werden. Es wird erwartet, dass die Bieter Wartungsverträge für Aufbau und Fahrgestell vorschlagen; dies soll mit den ersten Angeboten erfolgen. Der Auftraggeber wird sich vorbehalten, die entsprechenden Verträge abzuschließen oder nicht. Einzubinden ist ggf. die AWIGO Service GmbH, eine weitere, mittelbare Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück, welche für den Auftraggeber die Instandhaltung der Fahrzeuge nach Ablauf der Gewährleistungs- und Garantiezeit durchführt (in Ausnahmefällen auch Wartungen während der Gewährleistungs- und Garantiezeit, sofern die AWIGO Service GmbH über die nötigen Qualifikationen verfügt).
Da der Fuhrpark derzeit ausschließlich aus Fahrgestellen des Herstellers Mercedes-Benz besteht, ist die Werkstatt hinsichtlich Mitarbeiterschulung, Diagnoseequipment und Ersatzteilhaltung ausschließlich auf diesen Fahrzeugtyp ausgerichtet. Werden Fahrgestelle anderer Hersteller angeboten, so werden die Zusatzkosten für die Diagnosegeräte und die Umstellung bzw. Erweiterung der Werkstatt sowie den Schulungsbedarf beim Angebotspreis berücksichtigt. Der spätere Bieter hat dann Angaben zu den Kosten zu machen und die entsprechenden Geräte im Auftragsfall mitzuliefern.
Obwohl nur das Ladewerk elektrisch angetrieben werden muss, ist der Auftraggeber dafür offen, auch ein elektrisches Fahrgestell zu kombinieren, sofern dieses marktreif vorhanden ist. In dem Fall soll eine gemeinsame Aufladung erfolgen können (also nur ein Stecker für alles).
Bezüglich Los 3 muss beachtet werden, dass der Auftraggeber noch nicht alle Randbedingungen klären konnte. Daher ist es bei Los 3 auch möglich, dass überhaupt keine Fahrzeuge im Zuge der vergebenen Rahmenvereinbarung bestellt werden. Dies hängt zum einen von den zu schaffenden logistischen Voraussetzungen ab (Ladeinfrastruktur beim Auftraggeber) und zum anderen von den Anschaffungskosten der Fahrzeuge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Teilnahmeantrag ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Teilnahmeantrag ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, beigefügt.
Der Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist in Kap. 4.4 der Teilnahmeunterlagen bzw. des Bewerbungsformulars enthalten.
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer.
Sollte ein Bewerber keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 4.3.2 der Teilnahmeunterlagen einreichen.
Sollte eine Angabe von Umsätzen nicht möglich sein, wird erlaubt, einen Mindestumsatz zuzusichern. Daher kann in dem Fall, dass keine genauen Angaben gemacht werden können, ein Mindestumsatz von 5,0 Mio. EUR pro Jahr für vergleichbare Leistungen im abgefragten Zeitraum zugesichert werden (z. B. als Eintragung: „mind. > 5,0 Mio. EUR“).
Angaben jeweils für 2018, 2019, 2020 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2018-2020:
— WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz,
— WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, je nach Leistungsteil bezogen auf sämtliche Umsätze, die mit der Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen bzw. Aufbauten/Schüttungen und/oder Fahrgestellen erzielt wurden.
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für jeden Bewerber (mindestens ein Mitglied von Bewerbergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer.
Sollte ein Bewerber keine Referenzen für einen bestimmten Leistungsbereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 4.3.2 der Teilnahmeunterlagen einreichen.
BL 1 Referenzen
Mindestens 10 Referenzen (Aufträge) bei Los 1 und 2 für den entsprechenden Leistungsteil (Aufbau und Schüttung bzw. Fahrgestell) und 3 bei Los 3, die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein, d. h. Lieferung seit 2018. Die Lieferung mehrerer gleichartiger Fahrzeuge in einem zusammenhängenden Auftrag zählt als eine Referenz.
Referenzen für Los 1: beim Aufbau 10 Referenzen für Seitenladerfahrzeuge; beim Fahrgestell 10 Referenzen für Fahrgestelle.
Referenzen für Los 2: beim Aufbau 10 Referenzen für Heckladerfahrzeuge. Dabei müssen innerhalb der 10 Referenzen die 3 hier ausgeschriebenen Grundtypen (Hecklader für die Behälterabfuhr, Hecklader für Sperrmüll und Sperrmüllfahrzeug mit Schüttung) mindestens einmal vertreten sein. Die Grundtypen sind in der Tabelle des Bewerbungsformulars zu benennen; beim Fahrgestell 10 Referenzen für Fahrgestelle.
Referenzen für Los 3: beim Aufbau 3 Referenzen für Sperrmüllfahrzeuge mit elektrisch betriebenem Ladewerk; beim Fahrgestell 3 Referenzen für Fahrgestelle. Dabei muss im Falle, dass ein elektrisches Fahrgestell angeboten werden soll, auch mindestens eine der 3 Referenzen diesen Fahrgestelltyp abdecken. Dies ist in der Tabelle des Bewerbungsformulars zu benennen.
Alle Referenzen mit Angabe:
— des Auftraggebers,
— des Modells,
— der Stückzahl,
— des Lieferzeitraums,
— ggf. Anmerkungen,
— Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Unterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Rundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diesen Teilnahmewettbewerb registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Rundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bewerber das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Da die Kommunikation in weiten Teilen über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bewerber sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Teilnahmeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bewerbern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Rundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Teilnahmeunterlagen; insbesondere erklärt der Bewerber sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bewerber ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch ihn an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bewerber die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Teilnahmewettbewerbs zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJRYW5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]3307/3308
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.