Los 2 Tragwerksplanung für die bauabschnittsweise Umsetzung der Zielplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.akh-celle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 2 Tragwerksplanung für die bauabschnittsweise Umsetzung der Zielplanung
Das AKH Celle verfügt über 615 Betten. Eine 2003 erstellte und bis 2010 mehrfach überarbeitete Zielplanung war Grundlage des 1. BA zur Weiterentwicklung des Klinikums. Dieser wurde 2016 fertig gestellt. 2020 wurde die Zielplanung grundhaft überarbeitet und im Ergebnis die Entwicklungsachse des Krankenhauses neu ausgerichtet. Nunmehr soll in insgesamt 4 Bauabschnitten (incl. des bereits fertig gestellten 1. BA) entlang einer Magistrale in westlicher Richtung ein Neubau entstehen. Dieser wird nach Fertigstellung aller 4 Bauabschnitte 32 500 m2 NUF für 550 Betten umfassen und die Altbausubstanz ersetzen.
Beauftragt wird bauabschnitts- und stufenweise, zunächst nur für den 2. BA die Leistungsphasen 1-3. Dieser 2. BA umfasst gemäß Zielplanung ca. 25 000 m2 BGF u.a. mit Eingangshalle, U/B-Bereichen, 132 Betten, Ver- und Entsorgung sowie Logistik.
Der Kostenrahmen des 2. BA KG 200-700 beträgt 88 Mio. EUR brutto.
Planungsbeginn: 10/2021 Baubeginn: 2023 Fertigstellung: 2027.
Celle
Tragwerksplanung HOAI § 51, Leistungsphasen 1-6.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise, zunächst nur bis einschließlich Entwurfsplanung im für den Förderantrag (HU Bau) notwendigen Umfang für den 2. Bauabschnitt.
Die Zeitspanne vom Oktober 21 bis Dezember 2036 umfasst auch die Bauabschnitte 3 und 4 sowie die Gewährleistungszeit. Bei einer bauabschnittsweisen Realisierung und Änderungen in der Zielplanung kann dieser Zeitraum erweitert werden.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 5 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2 und III 1.3. wie folgt:
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2 (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
— technische Leistungsfähigkeit III 1.3 mit max.42 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt zum Teilnahmeantrag abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 5 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 § 51 HOAI für die Bauabschnitte 2-4. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 Entwurfsplanung für den Bauabschnitt 2. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Sollten für Baugrube und Verbau Leistungen für Ingenieurbauwerke erforderlich werden, erfolgt eine entsprechende Auftragserweiterung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht! Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation „Ingenieur“ verfügen.
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine zehnjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben für den Projektleiter:
— Name,
— Berufsstand und akad. Grad,
— Datum Studienabschluss.
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung:
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
a) Objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung:
Der Auftraggeber verlangt im Auftragsfall den Abschluss einer objektbezogenen Versicherung mit einer Deckungssumme von je 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für das VgV-Verfahren muss der Bewerber den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen sowie erklären, dass er im Auftragsfall eine entsprechende objektbezogene Versicherung abschließen wird. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen; darüber hinaus muss die Gemeinschaft erklären, dass sie im Auftragsfalle eine die gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft im verlangten Umfang deckende, objektbezogene Versicherung abschließen wird.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2019 bis 2021.
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren jeweils mindestens 5 Ingenieure;
Es können insgesamt bis zu 3 vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 1.1.2011 in Betrieb genommen wurden, benannt werden. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag, abzurufen über die Vergabeplattform, sowie Checkliste zur Bewertung.
Nachweis eines Hochbau-Referenzprojektes, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
— Inbetriebnahme nach dem 1.1.2011,
— Investitionsvolumen >= 40 Mio. EUR brutto (KG 200-700 gemäß DIN 276),
— Im Bauvorhaben müssen unterzugfreie Decken mit Stützweiten > 7 m überwiegend zum Einsatz gekommen sein,
— Planungsleistung mindestens LP 2-5,
— Im Projekt müssen die Termine und Kosten eingehalten worden sein. Dafür ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung. bzw. eine plausible Erklärung für Abweichungen, falls zutreffend, erforderlich.
Siehe III.1
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen.
Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS, Auch Fragen zum Vergabeverfahren sind über die Vergabeplattform an den Verfahrensbetreuer zu stellen.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an subreport Verlag Schawe GmbH Herrn Ralf Jedecke Tel.: [removed] 45 [removed] Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Los 2 TWP Versand an EU-Amtsblatt 7.5.2021 Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf Subreport Montag, 7. Juni 2021, 10 Uhr Auswertung und Einladung der Bewerber bis Mittwoch, 7. Juli 2021 Erstangebote auf Subreport Elvis einreichen Montag, 30. August 2021, 10 Uhr Vergabeverhandlung Los 2 Mittwoch, 1. September 2021 Uhrzeit gemäß Einladung finale Angebote auf Subreport Elvis einreichen Montag, 6. September 2021, 10 Uhr Information über beabsichtigte Vergabe nach dem Montag, 13. September 2021 Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Die Teilnahmeanträge müssen vollständig sein. Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.