Grundschule Loccumer Straße – Gesamtsanierung und Neubau Sporthalle – Fachplanungen der TGA der Alg. 1,2,3,4,5 und 8, gem. § 53 HOAI, Aufteilung in 3 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0606-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Loccumer Straße – Gesamtsanierung und Neubau Sporthalle – Fachplanungen der TGA der Alg. 1,2,3,4,5 und 8, gem. § 53 HOAI, Aufteilung in 3 Lose
Die Grundschule Loccumer Straße befindet sich im Stadtbezirk Döhren/Wülfel.
Die zurzeit 2- bis 3-zügige Grundschule Loccumer Straße soll zu einer inklusiven, barrierefreien und perspektivisch nur noch 2-zügigen Ganztagsschule ausgebaut werden.
Zur Umsetzung der Maßnahmen sind Umbau- und umfassende Sanierungsarbeiten in den historischen Bestandsgebäuden erforderlich.
Im nördlichen Schulhofbereich soll eine neue Einfeld-Sporthalle mit erforderlichen Nebenflächen erstellt werden.
Es erfolgt eine Aufteilung der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung in 3 Lose.
Der Auftraggeber behält sich vor, 1 bis max. 3 Lose an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Beauftragung aller Lose an einen Bewerber ist somit möglich.
Das Gesamtinvestitionsvolumen wird auf ca. 23 Mio. EUR brutto (KG 200-700) geschätzt.
Weitere Unterlagen stehen unter dem in Ziffer I.3) genannten Zugang zur Verfügung.
Grundschule Loccumer Straße – Gesamtsanierung und Neubau Sporthalle – Fachplanungen der TGA der Alg. 1,2,3,4,5 und 8, gem. § 53 HOAI, Aufteilung in 3 Lose
Landeshauptstadt Hannover – Fachbereich Gebäudemanagement
Aegidientorplatz 1
30159 Hannover
Los 1: Beauftragt werden soll die Fachplanung der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1-9 für Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser und Gasanlagen gem. § 53 HOAI
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3) genannten Zugang zur Verfügung.
Geprüft und gewertet werden die Angaben, Nachweise und Eigenerklärungen aus den Teilnahmeanträgen bzw. die von den Wirtschaftsteilnehmern eingereichte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), sowie die geforderten Referenzen entsprechend der Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb Los 1.
Die Eignungsprüfung und Wertung im Teilnahmewettbewerb erfolgt in 4 Schritten:
1. Prüfung auf Vollständigkeit der angeforderten Nachweise und Erklärungen,
2. Prüfung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen u. ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung [§ 57 VgV; ferner §§ 123-125 GWB],
3. Prüfung der Nachweise und Eigenerklärungen zur Erfüllung der Eignungskriterien,
4. Wertung der Referenzen entsprechend der Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb Los 1.
(im Vergleich zur auszuführenden Baumaßnahme)
Die Teilnahmeanträge und die Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb Los 1 stehen unter dem in Ziffer I.3) genannten Zugang zur Verfügung.
Es können auch Referenzprojekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleitung bei einem früheren Arbeitgeber Selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
Berufen sich unterschiedliche Bewerber auf dieselbe Referenz, erfolgt die Wertung zugunsten des planungsbeauftragten Büros.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen und liegt die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien über der geplanten Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los (§75 (6) VgV) erfolgen.
Grundschule Loccumer Straße – Gesamtsanierung und Neubau Sporthalle – Fachplanungen der TGA der Alg. 1,2,3,4,5 und 8, gem. § 53 HOAI, Aufteilung in 3 Lose
Landeshauptstadt Hannover – Fachbereich Gebäudemanagement
Aegidientorplatz 1
30159 Hannover
Los 2: Beauftragt werden soll die Fachplanungen der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1-3 u. 5-9 für folgende
Anlagengruppen:
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3) genannten Zugang zur Verfügung.
Geprüft und gewertet werden die Angaben, Nachweise und Eigenerklärungen aus den Teilnahmeanträgen bzw. die von den Wirtschaftsteilnehmern eingereichte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), sowie die geforderten Referenzen entsprechend der Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb Los 2.
Die Eignungsprüfung und Wertung im Teilnahmewettbewerb erfolgt in 4 Schritten:
1. Prüfung auf Vollständigkeit der angeforderten Nachweise und Erklärungen,
2. Prüfung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen u. ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung [§ 57 VgV; ferner §§ 123-125 GWB],
3. Prüfung der Nachweise und Eigenerklärungen zur Erfüllung der Eignungskriterien,
4. Wertung der Referenzen entsprechend der Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb Los 2.
(im Vergleich zur auszuführenden Baumaßnahme)
Die Teilnahmeanträge und die Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb für Los 2 stehen unter dem in Ziffer I.3) genannten Zugang zur Verfügung.
Es können auch Referenzprojekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleitung bei einem früheren Arbeitgeber Selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
Berufen sich unterschiedliche Bewerber auf dieselbe Referenz, erfolgt die Wertung zugunsten des planungsbeauftragten Büros.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen und liegt die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien über der geplanten Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los (§75 (6) VgV) erfolgen.
Grundschule Loccumer Straße – Gesamtsanierung und Neubau Sporthalle – Fachplanungen der TGA der Alg. 1,2,3,4,5 und 8, gem. § 53 HOAI, Aufteilung in 3 Lose
Landeshauptstadt Hannover – Fachbereich Gebäudemanagement
Aegidientorplatz 1
30159 Hannover
Los 3: Beauftragt werden soll die Fachplanungen der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1-3 u. 5-9 für folgende
Anlagengruppen:
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau-/Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3) genannten Zugang zur Verfügung.
Geprüft und gewertet werden die Angaben, Nachweise und Eigenerklärungen aus den Teilnahmeanträgen bzw. die von den Wirtschaftsteilnehmern eingereichte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), sowie die geforderten Referenzen entsprechend der Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb Los 3.
Die Eignungsprüfung und Wertung im Teilnahmewettbewerb erfolgt in 4 Schritten:
1. Prüfung auf Vollständigkeit der angeforderten Nachweise und Erklärungen,
2. Prüfung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen u. ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung [§ 57 VgV; ferner §§ 123-125 GWB],
3. Prüfung der Nachweise und Eigenerklärungen zur Erfüllung der Eignungskriterien,
4. Wertung der Referenzen entsprechend der Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb Los 3.
(im Vergleich zur auszuführenden Baumaßnahme)
Die Teilnahmeanträge und die Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb für Los 3 stehen unter dem in Ziffer I.3) genannten Zugang zur Verfügung.
Es können auch Referenzprojekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleitung bei einem früheren Arbeitgeber Selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
Berufen sich unterschiedliche Bewerber auf dieselbe Referenz, erfolgt die Wertung zugunsten des planungsbeauftragten Büros.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen und liegt die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien über der geplanten Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los (§75 (6) VgV) erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV) bzw. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
Ingenieur/-in (Ergänzend siehe hierzu Abschnitt III.2.1 Angaben zu einem besonderen Berufsstand).
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Bei Mehrfachbewerbungen werden alle betroffenen Bewerber ausgeschlossen.
Nachweis über die Vertretungsvollmacht desjenigen, der den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft vertritt, sowie bei Bietergemeinschaften zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung im Original.
(z. B. Handelsregisterauszug oder Vollmacht der Partner einer Gesellschaft)
Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall in Höhe von:
— bei Sachschäden min. [Betrag gelöscht] EUR,
— bei Personenschäden in Höhe von min. [Betrag gelöscht] EUR.
Oder
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe abgeschlossen wird.
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung folgende Angaben und Referenzen erforderlich:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und §124 GWB vorliegen und ggf. Angabe zu Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bei Bietergemeinschaften müssen die Eigenerklärungen von allen Mitgliedern erbracht werden. Von sonstigen Beteiligten (insbesondere Unterauftragnehmer) sind separate Eigenerklärungen vorzulegen.
2. Leistungsfähigkeit des Büros: Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Wirtschaftsteilnehmers jeweils für die letzten 3 Jahre. Die Beschäftigten sind zu gliedern in Ingenieure, technische Beschäftigte und sonstige Angestellte.
3. Angabe, ob der Bewerber beabsichtigt, unter Umständen einen Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben oder zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt.
Falls ja, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen des Teilnahmeantrages oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für den betreffenden Wirtschaftsteilnehmer separat einzureichen.
Die Leistungsphasen 1-5 sind gem. § 47 (5) VgV direkt vom Bewerber selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen.
Im Falle einer Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist durch den Bewerber, bzw. bei Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft, eine Erklärung des Drittunternehmens als Nachweis über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten vorzulegen.
4 Als wertbare Referenzen (entsprechend dem Los) sind Bauvorhaben aus den letzten 8 Jahren (Beendigung der LP 8 nach 05/2013 bis 06/2021) mit den im Teilnahmeantrag geforderten Angaben, einzureichen:
Referenz 1:
Ein realisiertes Sanierungsvorhaben und mit einer Bauausführung im laufenden Betrieb des Nutzers und einem Kostenvolumen (KG 400) von mind. 1 Mio. EUR (brutto).
Referenz 2:
Ein realisiertes Neubau- bzw. Erweiterungsbauvorhaben mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad und einem Kostenvolumen (KG 400) von mind. 1 Mio. EUR (brutto).
Hinweis:
Es ist je Referenz nur ein realisiertes Projekt einzureichen und es wird je Referenz nur ein Projekt gewertet.
Ein Projekt kann für mehrere Referenzen eingereicht werden. Die Referenzen 1, 2 und 3 können auch im baulichen/räumlichen Kontext stehen. Es werden insgesamt mind. 1 und max. 2 Referenzen verlangt.
Alle Nachweise sind gemäß einer vorgegebenen Kurzform im Teilnahmeantrag anzugeben. Darüber hinaus sind die Referenzen jeweils separat in aussagefähiger, bewertbarer Form (z. B. nachvollziehbare Erläuterung der Baumaßnahme, Bilder etc.) darzustellen. Es können zur Darstellung der Referenzen pro Projekt max. 6 Einzelblätter in DIN A4 Format als Anlage eingereicht werden.
Die Wertung der Referenzen und des Gesamteindrucks erfolgt entsprechend der Bewertungsmatrizen-Teilnahmewettbewerb
Für die Lose 1, 2 und 3.
Die Teilnahmeanträge und die Bewertungsmatrizen – Teilnahmewettbewerb für die Lose 1, 2 und 3 stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung
— zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/-in berechtigt sind, oder
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/-in (auswärtiger Ingenieur/-in und Geschäftssitz/ Wohnsitz.
In dem vom EWG-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat haben, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommen ist; oder
— zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/-in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind und in einem der vorgenannten Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind auch juristische Personen
— zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebene Aufgabe mit den entsprechenden Leistungen gehört und
— deren bevollmächtigte Vertreter/-innen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Bietergemeinschaften teilnahmeberechtigter natürlicher oder juristischer Personen.
Die zur Teilnahme an der Verhandlung ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer werden zur persönlichen Vorstellung vor einem Auswahlgremium eingeladen.
Unter bestimmten Umständen kann die Vergabestelle die Bieter zu Verhandlungsgesprächen über eine Videokonferenz einladen.
Vorab ist von den Bietern auf der Grundlage einer Aufgabenbeschreibung ein Honorarangebot und eine Präsentation einzureichen.
Die Vergabestelle bewertet die Bieter nach Zuschlagskriterien, die vorab in den Angebotsunterlagen bekannt gegebenen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen stehen zum Download auf https://vergabe.niedersachsen.de für Sie bereit.
Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist elektronisch, an die unter Ziffer I.3) genannte Vergabeplattform, zu stellen. Die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen oder Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2)) genannten Zeitpunkt elektronisch an die unter Ziffer I.3) genannte Vergabeplattform zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADRRL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.