Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet Harsefeld „Steinfeldsiedlung mit Klosterteichen“. Referenznummer der Bekanntmachung: mboV21/690
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Harsefeld
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21698
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.harsefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet Harsefeld „Steinfeldsiedlung mit Klosterteichen“.
Der Flecken Harsefeld sucht einen treuhänderisch tätigen Sanierungsträger gem. §§ 157 ff. BauGB für das Sanierungsgebiet „Steinfeldsiedlung mit Klosterteichen“ im Rahmen des mit Fördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“.
Flecken Harsefeld
21698 Harsefeld
Der Flecken Harsefeld wurde mit dem Sanierungsgebiet „Steinfeldsiedlung mit Klosterteichen“ in das Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltigeErneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ aufgenommen. Die Fördermittel werden eingesetzt für Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Sanierungsgebietes als Ort zum zeitgemäßen Wohnen und Leben. Das Untersuchungsgebiet soll durch einen im Rahmen dieser Ausschreibung zu beauftragenden treuhänderisch tätigen Sanierungsträger im Zuge einer Sanierungsrahmenplanung noch im Jahr 2021 mit umfangreicher Bürgerbeteiligung (z. B. Eigentümer, Mieter, Kindergarten, Kirche, Schule und Vereine) näher betrachtet werden. Nach Abschluss der Sanierungsrahmenplanung wird der Rat des Flecken Harsefeld eine entsprechende Sanierungssatzung beschließen. Im Rahmen dieser Satzung wird der Rat die Sanierungsziele definieren. Der Satzungsbeschluss ist für Ende des Jahres 2021 vorgesehen. Sodann sollen in einem Zeitraum von rund 10 Jahren eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen durch den Sanierungsträger durchgeführt werden. Hierbei wird erwartet, dass der Sanierungsträger als „verlängerter Arm“ des Auftraggebers tätig wird und in diesem Rahmen das Projekt während der gesamten Laufzeit begleitet und verantwortlich durchführt. Außer den Einzelmaßnahmen im öffentlichen Raum, von denen das gesamte Sanierungsgebiet profitieren soll, können im privaten Bereich die Instandsetzung und Modernisierung von das Ortsbild prägenden Gebäuden sowie Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leer stehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und entwicklungsfähigen Grundstücken gefördert werden. Nähere Angaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag soll zwar zunächst auf die Dauer von 4 Jahren geschlossen werden, verlängert sich jedoch – vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund – bis zum Abschluss der Sanierung jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die konkrete Laufzeit ist aktuell nicht zuverlässig absehbar, sodass die aktuelle Schätzung von 10 Jahren unter- wie auch überschritten werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Handelsregisterauszug oder gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Aktueller Gewerbezentralregisterauszug oder gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
Nähere Angaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
3. Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr) bzw. Eigenerklärung des Bewerbers, in der er die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Ausländische Bieter können gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
4. Aktuelle Bescheinigung des Finanzamts.
5. Aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft.
6. GuV-Rechnungen mind. der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits so lange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
Nähere Angaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
7. Eigenerklärung, dass der Bieter gem. § 158 BauGB
— nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist,
— nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen,
— sofern er nicht bereits kraft Gesetzes einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterliegt, sich einer derartigen Prüfung unterworfen hat oder unterwirft,
— die zur Vertretung berufenen Personen sowie die leitenden Angestellten die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit besitzen.
8. Nachweis (Referenzen) über die Erfahrung des Unternehmens bezüglich Sanierungsträgerleistungen in den letzten 3 Jahren, welche in Hinblick auf das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Die Projekte müssen noch nicht abgeschlossen sein.
9. Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte im auftragsrelevanten Bereich (Sanierungsträgerleistungen) in den letzten 3 Jahren.
Nähere Angaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 21 AEntG.
— Gemäß § 158 BauGB können die Aufgaben als Sanierungsträger nur übertragen werden, wenn
1. das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist,
2. das Unternehmen nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen,
3. das Unternehmen, sofern es nicht bereits kraft Gesetzes einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterliegt, sich einer derartigen Prüfung unterworfen hat oder unterwirft,
4. die zur Vertretung berufenen Personen sowie die leitenden Angestellten die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit besitzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 159 Absatz 2 Satz 3 BauGB darf der Vertrag vor Abschluss der Sanierung nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8CDTSB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]07-06
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland