Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (ELT) – Schulzentrum Seelze – Umbau und Erweiterung zu einer Integrierten Gesamtschule (IGS-Bertolt-Brecht-Gesamtschule) Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/IGS/05/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5137 / 828-134
Fax: +49 5137 / 828-133
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (ELT) – Schulzentrum Seelze – Umbau und Erweiterung zu einer Integrierten Gesamtschule (IGS-Bertolt-Brecht-Gesamtschule)
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 in allen Leistungsphasen für die Neu- und Bestandsbauten Schulzentrum Seelze gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021, ferner Besondere Leistungen und zusätzliche Leistungen für den Umbau und die Erweiterung des Schulzentrums Seelze zu einer
Integrierten Gesamtschule.
Stadt Seelze
Rathausplatz 1
30926 Seelze,
Schulzentrum Seelze
Humboldtstraße 14
30926 Seelze/ST Seelze
Zu den Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 werden die Leistungsphasen 1-9 gehören. Ferner werden Besondere Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung sowie zusätzliche Leistungen erforderlich werden. Die inhaltlichen, projektspezifischen Vorgaben aus der vorliegenden Bedarfsplanung nach DIN 18205 sind planerisch und baulich in Abstimmung mit der Stadt Seelze zu berücksichtigen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Ja. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst ausschließlich die Grundleistungen der Leistungshasen 1-3 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen, Ingenieurbauwerke sowie die Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 und Besondere Leistungen wurden gesondert ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen:
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen. Es ist das Formblatt „Eigenerklärungen TA Elt“ zu verwenden.
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bietergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben. Es ist das Formblatt „Eigenerklärungen TA Elt“ zu verwenden.
c) ggf. (soweit beabsichtigt) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht. Es ist das Formblatt „Eigenerklärungen TA Elt“ zu verwenden.
d) Nachweis zur Überprüfung der Berechtigung zur Führung des Titels „Ingenieur/in“ durch entsprechende Bescheinigung einer Ingenieurkammer eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Kopie. Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit, wie hier, im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe
Von III.1.2), III.1.3) und III.2.2) gelten.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind dem Angebot folgende Unterlagen beizufügen:
a) Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Es ist das Formblatt „Eigenerklärungen TA Elt“ zu verwenden.
b) Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben der Deckungssumme, getrennt nach Personen- und Sach-/Vermögensschäden, nicht älter als 12 Monate.
Hinweis: Die Eigenerklärung zum Umsatz und den Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen.
Geforderte Mindeststandards:
a) Die Zentrale Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) einen durchschnittlichen Jahresmindestumsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von [Betrag gelöscht] EUR. Bei Bietergemeinschaften und/oder dem Einsatz von Nachunternehmen kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
b) Die Zentrale Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) den Nachweis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach-/Vermögensschäden (zweifach maximiert). Sofern die Versicherungssummen aktuell niedriger sind, ist jedenfalls eine entsprechende Erklärung der Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen, dass die geforderten Mindestdeckungssummen im Zuschlagsfall bereitgestellt werden (Bereitstellungserklärung).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dem Angebot folgende Unterlagen beizufügen:
a) Eine Beschreibung des vorgesehenen Projektteams und Übersendung der Lebensläufe der vorgesehenen Mitarbeiter, aus denen die Qualifikation und die tatsächliche Mitarbeit an den geforderten Referenzprojekten hervorgeht. Es ist das Formblatt „Eigenerklärungen TA Elt“ zu verwenden.
b) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung beim Bieter/der Bietergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Es ist das Formblatt „Eigenerklärungen TA Elt“ zu verwenden.
c) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu abgeschlossenen, vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten 7 Jahren (Beginn der Bearbeitung nach dem 31.12.2013, Abschluss am Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) mit der Benennung entsprechender Ansprechpartner/innen, zum Volumen der Beauftragung und der Projektgröße. Zur Zahl und Zusammensetzung siehe unten bei den Mindeststandards. Es ist das Formblatt „Eigenerklärungen TA Elt“ zu verwenden.
Geforderte Mindeststandards:
a) Die Zentrale Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 6 Beschäftigten, wovon mindestens 2 Beschäftigte ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Ingenieurwissenschaften nachweisen müssen. Bei Bietergemeinschaften und/oder dem Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe kann die Mitarbeiteranzahl gemeinsam, also durch Addition, nachgewiesen werden. Im vorgesehenen Projektteam ist die Mitarbeit von mindestens einem eingetragenen
Ingenieur/innen vorzusehen, § 75 Abs. 2 VgV. Die Berufserfahrung bei der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung muss ferner mindestens 5 Jahre betragen.
b) Die Zentrale Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) mindestens folgende 3 Referenzprojekte mit Bezug zum Leistungsumfang des ausgeschriebenen Projektes, wie folgt:
— zwei Referenzen zu Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 und 5 in den Leistungsphasen 2 bis 5 sowie 8 und einer Bausumme von mehr als 6,00 Mio. EUR netto (Kostengruppen 300 und 400) für einen Bildungs-, Verwaltungs- oder Bürobau,
— eine Referenz zu Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 6 in den Leistungsphasen 2 bis 5 sowie 8 für einen Bildungs-, Verwaltungs- oder Bürobau,
— mindestens eine der Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Zur Erfüllung der geforderten Referenzen kann ein Projekt auch mehrfach genannt werden, sofern ein Projekt mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllt. Der Nachweis hinsichtlich der Leistungsphasen kann auch dadurch erfolgen, dass mehrere Projekte in Summe die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Ingenieurinnen oder Ingenieure nach den Ingenieurkammergesetzen der Bundesländer oder entsprechender Regelungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Berufsqualifikation, § 75 Abs. 2 VgV.
Bedingung für die Ausführung des Auftrages ist, dass die Projektleiterin oder der Projektleiter Mitglied einer Ingenieurkammer ist, bzw. einer vergleichbaren Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, vgl. § 75 Abs. 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Seelze, Rathausplatz 1, 30926 Seelze.
Die Öffnung der Angebote wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet eine elektronische Vergabe statt. Angebote werden in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als pdf aus.
Die Kommunikation mit der Zentralen Vergabestelle, insbesondere Fragen zu Angeboten und deren Beantwortung, erfolgen ausschließlich über die Vergabeplattform.
Die Zentrale Vergabestelle wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabestelle und Bietern sowie die Einreichung von Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Regelungen.
Zur Nutzung der Vergabeplattform zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben:
— Microsoft Internet Explorer ab Version 9 bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version,
— Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version,
— Google Chrome in der jeweils aktuellen Version,
— Apple Safari ab Version 5.
Um sicherzustellen, dass alle Interessenten am Vergabeverfahren automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die Antworten auf Fragen erhalten, sollten Interessenten sich auf der Vergabeplattform für das Vergabeverfahren registrieren (freiwillige Registrierung). Es obliegt ausschließlich dem Teilnehmer, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich überwacht wird.
Ohne Registrierung kann der Erhalt vorstehender Informationen nicht gewährleistet werden. Unternehmen, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig im Projektraum auf der Vergabeplattform informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Zentrale Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen oder Informationen abzugeben, liegt ohne erfolgte Registrierung beim Bieter. Die Registrierung für die Vergabeplattform ist für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Das Angebot ist formlos im Original, mit eingescannter Unterschrift als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen. Für die pdf-Dokumente dürfen wir Sie bitten, die entsprechende Adobe-Software zum Beschreiben von pdf-Dateien zu benutzen. Ist dies Ihrerseits nicht gewünscht, gewollt oder technisch möglich, steht es Ihnen frei, die genannten Dokumente auszudrucken, handschriftlich auszufüllen, in pdf-Dateien zu verwandeln und mit dem Angebot hochzuladen. Das Excel-Preisblatt bitten wir ausgefüllt, aber nicht als pdf umgewandelt, einzureichen.
Es findet eine elektronische Vergabe statt.
Es ist das bereitgestellte Formblatt „Eigenerklärungen TA Elt“ zu verwenden und es sind die geforderten Anlagen beizufügen. Kosten für das Angebot werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRUD1LV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed] / 35 / 36
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.