Vergabe der Behandlung von Restabfall (inkl. Sperrmüll) aus der Stadt und dem Landkreis Celle sowie dem Landkreis Uelzen Referenznummer der Bekanntmachung: ZAC&awb RA 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zacelle.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Behandlung von Restabfall (inkl. Sperrmüll) aus der Stadt und dem Landkreis Celle sowie dem Landkreis Uelzen
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle (ZAC) und der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen (awb) schreiben die Behandlung von Restabfall (inkl. Sperrmüll) aus der Stadt und dem Landkreis Celle sowie aus dem Landkreis Uelzen sowie die Behandlung von Siebüberläufen aus der Kompostierungsanlage des awb neu aus.
Behandlung von Restabfall (inkl. Sperrmüll) aus dem Landkreis und der Stadt Celle (50 % der Gesamtmenge)
Die zu vergebenden Leistungen umfassen den Transport und die Behandlung von Restabfall (inkl. Sperrmüll) aus der Stadt und dem Landkreis Celle. D. h., die gegenständlichen Abfälle sind an den Übergabestellen des Auftraggebers zu übernehmen und einer Behandlung gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen zuzuführen. Pro Mengenlos sind jeweils 50 % der Gesamtmenge leistungsgegenständlich.
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2030 (2 weitere Jahre – 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag zu dem jeweiligen Los nicht bis zum 30.6.2027 durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Die Laufzeiten verlängert sich bis zum 31.12.2032 (2 weitere Jahre – 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag zu dem jeweiligen Los nicht bis zum 30.6.2029 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Behandlung von Restabfall (inkl. Sperrmüll) aus dem Landkreis und der Stadt Celle (50 % der Gesamtmenge)
Die zu vergebenden Leistungen umfassen den Transport und die Behandlung von Restabfall (inkl. Sperrmüll) aus der Stadt und dem Landkreis Celle. D. h., die gegenständlichen Abfälle sind an den Übergabestellen des Auftraggebers zu übernehmen und einer Behandlung gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen zuzuführen. Pro Mengenlos sind jeweils 50 % der Gesamtmenge leistungsgegenständlich.
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2030 (2 weitere Jahre – 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag zu dem jeweiligen Los nicht bis zum 30.6.2027 durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Die Laufzeiten verlängert sich bis zum 31.12.2032 (2 weitere Jahre – 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag zu dem jeweiligen Los nicht bis zum 30.6.2029 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Behandlung von Restabfall (inkl. Sperrmüll) aus dem Landkreis Uelzen (100 % der Gesamtmenge)
Die zu vergebenden Leistungen umfassen den Transport und die Behandlung von Restabfall (inkl. Sperrmüll) aus dem Landkreis Uelzen. D. h., die gegenständlichen Abfälle sind an der Übergabestelle des Auftraggebers zu übernehmen und einer Behandlung gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen zuzuführen.
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2030 (2 weitere Jahre – 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag zu dem jeweiligen Los nicht bis zum 30.6.2027 durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Die Laufzeiten verlängert sich bis zum 31.12.2032 (2 weitere Jahre – 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag zu dem jeweiligen Los nicht bis zum 30.6.2029 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Behandlung von Siebüberläufen aus der Kompostierungsanlage des awb (100 % der Gesamtmenge)
Die zu vergebenden Leistungen umfassen den Transport und die Behandlung von Siebüberläufen aus der Kompostierungsanlage des awb. D. h., die gegenständlichen Abfälle sind an der Übergabestelle des Auftraggebers zu übernehmen und einer Behandlung gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen zuzuführen.
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2027 (2 weitere Jahre – 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag zu dem jeweiligen Los nicht bis zum 30.6.2024 durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Die Laufzeiten verlängert sich bis zum 31.12.2029 (2 weitere Jahre – 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag zu dem jeweiligen Los nicht bis zum 30.6.2026 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen.
Mit dem Angebot ist weiterhin folgende Eigenerklärung einzureichen:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger,
— Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
— die Gewerbeanmeldung,
— aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Behandlung von Restabfall, Sperrmüll, Sieüberläufen u. ä.) vergleichbar sind, in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020 – 2020 ggf. vorläufig) – gegliedert in Gesamtumsatz und Bereich der vergleichbaren Leistungen (Umsatz im Bereich der vergleichbaren Leistungen aufgeteilt in Eigenleistungen und Fremdleistungen).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
Jahresabschlussbericht, Bilanz u. GuV der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Jahre 2018, 2019, 2020 – 2020 ggf. vorläufig), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Dieser Nachweis wird bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gefordert.
Für die Abgabe eines Angebots auf die Lose 1.1/1.2 gilt:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
1) Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist.
2) Eigenerklärung über eine Referenz über die Behandlung von Restabfall und/oder Sperrmüll mit einer Menge von insgesamt 100 000 Mg in den letzten 60 Monaten vor Angebotsabgabe. Bei Abgabe von 2 Angeboten auf die Lose 1.1-1.2 ist eine Referenz-Menge von insgesamt 200 000 Mg erforderlich. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
3) Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ muss die Behandlung der Abfallarten gemischte Siedlungsabfälle und Sperrmüll umfassen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
4) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen
5) Eigenerklärung zum Vorliegen eines Ausfallverbunds: Absicherung der losgegenständlichen Leistungserbringung über mindestens einen Zeitraum von 4 Wochen pro Kalenderjahr mit einem Behandlungskontingent von 1/13 der jährlichen Prognosemenge.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die folgenden Unterlagen nachzureichen:
— zu 3) das Zertifikat,
— zu 4) Genehmigungsbescheid sowie Umweltbericht (sofern dieser vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2018 bis 2020,
— zu 5) unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber:
(a) – dass in der genehmigten Anlage eine Behandlung der Abfälle während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist,
(b) – dass dem Bieter die Möglichkeit zur Behandlung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfälle genutzt werden kann.
Für die Abgabe eines Angebots auf das Los 2.1 gilt:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
1) Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist.
2) Eigenerklärung über eine Referenz über die Behandlung von Restabfall und/oder Sperrmüll mit einer Menge von insgesamt 100 000 Mg in den letzten 60 Monaten vor Angebotsabgabe. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
3) Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ muss die Behandlung der Abfallarten gemischte Siedlungsabfälle und Sperrmüll umfassen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
4) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen
5) Eigenerklärung zum Vorliegen eines Ausfallverbunds: Absicherung der losgegenständlichen Leistungserbringung über mindestens einen Zeitraum von 4 Wochen pro Kalenderjahr mit einem Behandlungskontingent von 1/13 der jährlichen Prognosemenge.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die folgenden Unterlagen nachzureichen:
— zu 3) das Zertifikat,
— zu 4) Genehmigungsbescheid sowie Umweltbericht (sofern dieser vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2018 bis 2020,
— zu 5) unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber:
(a) – dass in der genehmigten Anlage eine Behandlung der Abfälle während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist,
(b) – dass dem Bieter die Möglichkeit zur Behandlung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfälle genutzt werden kann.
Für die Abgabe eines Angebots auf das Los 2.2 gilt:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
1) Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist.
2) Eigenerklärung über eine Referenz über die Behandlung von Restabfall und/oder Sperrmüll und/oder Siebüberläufe mit einer Menge von insgesamt 10 000 Mg in den letzten 60 Monaten vor Angebotsabgabe. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
3) Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ muss die Behandlung der Abfallarten „nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen“ und „nicht spezifikationsgerechter Kompost“ umfassen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
4) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die folgenden Unterlagen nachzureichen:
— zu 3) das Zertifikat,
— zu 4) Genehmigungsbescheid sowie Umweltbericht (sofern dieser vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2018 bis 2020.
Generell gilt:
Die von den Bietern geforderten Referenzen werden als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit, nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. „Know-how-Leihe7 möglich.
Für die Abgabe eines Angebots auf die Lose 1.1/1.2 gilt:
Vorliegen einer Referenz über die Behandlung von Restabfall und/oder Sperrmüll mit einer Menge von insgesamt 100 000 Mg in den letzten 60 Monaten vor Angebotsabgabe. Bei Abgabe von 2 Angeboten auf die Lose 1.1-1.2 ist eine Referenz-Menge von insgesamt 200 000 Mg erforderlich. Die Referenz muss im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal vorliegen.
Für die Abgabe eines Angebots auf das Lose 2.1 gilt:
Vorliegen einer Referenz über die Behandlung von Restabfall und/oder Sperrmüll mit einer Menge von insgesamt 100 000 Mg in den letzten 60 Monaten vor Angebotsabgabe. Die Referenz muss im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal vorliegen.
Für die Abgabe eines Angebots auf das Los 2.2 gilt:
Vorliegen einer Referenz über die Behandlung von Restabfall und/oder Sperrmüll und/oder Siebüberläufe mit einer Menge von insgesamt 10 000 Mg in den letzten 60 Monaten vor Angebotsabgabe. Die Referenz muss im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal vorliegen.
(1) Bürgschaft:
Der Auftragnehmer hat als Sicherheit eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut binnen einer Frist von 15 Tagen nach Vertragsschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 5 % der Brutto-Auftragssumme bezogen auf ein Jahr und die im Rahmen der Angebotsauswertung vorgesehene Prognosemenge (ohne Anwendung einer Preisanpassung).
(2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb:
Der Auftragnehmer hat sich unverzüglich um eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für alle leistungsgegenständlichen Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte zu bemühen. Eine entsprechende Zertifizierung muss spätestens 6 Monate nach Leistungsbeginn zwingend vorliegen und über den gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten werden.
(3) Haftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet zum Abschluss einer Betriebs-, einer Umwelthaftpflicht- und einer Umweltschadensversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
Betriebshaftpflichtversicherung
— Personenschäden 2,5 Mio. EUR pro Person,
— Sachschäden 2,5 Mio. EUR,
— Vermögensschäden 1 Mio. EUR.
Umwelthaftpflichtversicherung
— Personenschäden 2,5 Mio. EUR pro Person,
— Sachschäden 2,5 Mio. EUR,
— Vermögensschäden 1 Mio. EUR.
Umweltschadensversicherung
— Versicherte Kosten 2,5 Mio. EUR.
Die Versicherungen müssen den Anforderungen des § 6 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV) genügen.
(4) Haftung bei Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern
Der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft,
(6) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist in einem versiegelten Umschlag zu übergeben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJRYBW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland