Rahmenvereinbarung über ungeplante Kanal- und Pumpwerksreinigungen in den Abwasserkanalnetzen des OOWV Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02209
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über ungeplante Kanal- und Pumpwerksreinigungen in den Abwasserkanalnetzen des OOWV
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband, im Folgenden OOWV oder AG genannt, ist u. a. im Bereich Abwasser tätig. Er versorgt in einem Gebiet von 3 720 km2 rund eine halbe Million Menschen. Dafür betreibt der OOWV ein 4 722 km langes Kanalnetz. Die Instandhaltung des Abwassernetzes macht in regelmäßigen Abständen die Vergabe von Aufträgen über Kanalreinigungsarbeiten und der Pumpwerksreinigung erforderlich. Hierzu gehören neben den störungsbedingten Kanalreinigungen auch planbare und nicht planbare Pumpwerksreinigungen.
Los 1 – Landkreis Vechta (Region 1)
Verbandsgebiet des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wassserverbandes (Bezirk Weser-Ems) 26919 Brake, Region 1 49377 Vechta, Region 2 49661 Cloppenburg, Region 3 49356 Oldenburg/Diepholz, Region 5 26954 Wesermarsch, Region 6 26409 Wittmund, Region 7 26605 Aurich
Der OOWV beabsichtigt in diversen Kommunen seines Verbandsgebietes die ungeplante Kanal- und Pumpwerksreinigung zu vergeben. Der OOWV möchte diese Leistungen in Form von Rahmenvereinbarungen mit einem Vertragspartner (singuläre Rahmenvereinbarungen) vergeben. Mit der Vergabe von Rahmenvereinbarungen verbindet sich für Auftraggeber die attraktive Möglichkeit, mehrere Einzelaufträge in einem einzigen Vergabeverfahren so zu bündeln, dass nur die Rahmenvereinbarung selbst in einem förmlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden muss. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt hingegen nach Maßgabe der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen.
Diese Leistungen werden dabei auf 6 Lose aufgeteilt (nach den Regionen des OOWV; die Region 4 des OOWV „Landkreis Ammerland/Stadt Oldenburg“ ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens), sodass bis zu 6 Rahmenvereinbarungen vergeben werden:
Los Gebiet
— 1 Region 1 (Landkreis Vechta),
— 2 Region 2 (Landkreis Cloppenburg),
— 3 Region 3 (Landkreis Diepholz / Landkreis Oldenburg),
— 4 Region 5 (Landkreis Wesermarsch / Landkreis Cuxhaven),
— 5 Region 6 (Landkreis Friesland / Wittmund),
— 6 Region 7 (Landkreis Aurich).
Die Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit vom 1.1.2022 bis 31.12.2024. Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage B) und ihren Anlagen zu entnehmen.
Los 2 – Landkreis Cloppenburg (Region 2)
Verbandsgebiet des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wassserverbandes (Bezirk Weser-Ems) 26919 Brake, Region 1 49377 Vechta, Region 2 49661 Cloppenburg, Region 3 49356 Oldenburg/Diepholz, Region 5 26954 Wesermarsch, Region 6 26409 Wittmund, Region 7 26605 Aurich
Der OOWV beabsichtigt in diversen Kommunen seines Verbandsgebietes die ungeplante Kanal- und Pumpwerksreinigung zu vergeben. Der OOWV möchte diese Leistungen in Form von Rahmenvereinbarungen mit einem Vertragspartner (singuläre Rahmenvereinbarungen) vergeben. Mit der Vergabe von Rahmenvereinbarungen verbindet sich für Auftraggeber die attraktive Möglichkeit, mehrere Einzelaufträge in einem einzigen Vergabeverfahren so zu bündeln, dass nur die Rahmenvereinbarung selbst in einem förmlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden muss. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt hingegen nach Maßgabe der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen.
Diese Leistungen werden dabei auf 6 Lose aufgeteilt (nach den Regionen des OOWV; die Region 4 des OOWV „Landkreis Ammerland/Stadt Oldenburg“ ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens), sodass bis zu 6 Rahmenvereinbarungen vergeben werden:
Los Gebiet
— 1 Region 1 (Landkreis Vechta),
— 2 Region 2 (Landkreis Cloppenburg),
— 3 Region 3 (Landkreis Diepholz / Landkreis Oldenburg),
— 4 Region 5 (Landkreis Wesermarsch / Landkreis Cuxhaven),
— 5 Region 6 (Landkreis Friesland / Wittmund),
— 6 Region 7 (Landkreis Aurich).
Die Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit vom 1.1.2022 bis 31.12.2024. Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage B) und ihren Anlagen zu entnehmen.
Los 3 – Landkreis Oldenburg / Diepholz (Region 3)
Verbandsgebiet des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wassserverbandes (Bezirk Weser-Ems) 26919 Brake, Region 1 49377 Vechta, Region 2 49661 Cloppenburg, Region 3 49356 Oldenburg/Diepholz, Region 5 26954 Wesermarsch, Region 6 26409 Wittmund, Region 7 26605 Aurich
Der OOWV beabsichtigt in diversen Kommunen seines Verbandsgebietes die ungeplante Kanal- und Pumpwerksreinigung zu vergeben. Der OOWV möchte diese Leistungen in Form von Rahmenvereinbarungen mit einem Vertragspartner (singuläre Rahmenvereinbarungen) vergeben. Mit der Vergabe von Rahmenvereinbarungen verbindet sich für Auftraggeber die attraktive Möglichkeit, mehrere Einzelaufträge in einem einzigen Vergabeverfahren so zu bündeln, dass nur die Rahmenvereinbarung selbst in einem förmlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden muss. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt hingegen nach Maßgabe der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen.
Diese Leistungen werden dabei auf 6 Lose aufgeteilt (nach den Regionen des OOWV; die Region 4 des OOWV „Landkreis Ammerland/Stadt Oldenburg“ ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens), sodass bis zu 6 Rahmenvereinbarungen vergeben werden:
Los Gebiet
— 1 Region 1 (Landkreis Vechta),
— 2 Region 2 (Landkreis Cloppenburg),
— 3 Region 3 (Landkreis Diepholz / Landkreis Oldenburg),
— 4 Region 5 (Landkreis Wesermarsch / Landkreis Cuxhaven),
— 5 Region 6 (Landkreis Friesland / Wittmund),
— 6 Region 7 (Landkreis Aurich).
Die Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit vom 1.1.2022 bis 31.12.2024. Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage B) und ihren Anlagen zu entnehmen.
Los 4 – Landkreis Wesermarsch / Landkreis Cuxhaven (Region 5)
Verbandsgebiet des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wassserverbandes (Bezirk Weser-Ems) 26919 Brake, Region 1 49377 Vechta, Region 2 49661 Cloppenburg, Region 3 49356 Oldenburg/Diepholz, Region 5 26954 Wesermarsch, Region 6 26409 Wittmund, Region 7 26605 Aurich
Der OOWV beabsichtigt in diversen Kommunen seines Verbandsgebietes die ungeplante Kanal- und Pumpwerksreinigung zu vergeben. Der OOWV möchte diese Leistungen in Form von Rahmenvereinbarungen mit einem Vertragspartner (singuläre Rahmenvereinbarungen) vergeben. Mit der Vergabe von Rahmenvereinbarungen verbindet sich für Auftraggeber die attraktive Möglichkeit, mehrere Einzelaufträge in einem einzigen Vergabeverfahren so zu bündeln, dass nur die Rahmenvereinbarung selbst in einem förmlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden muss. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt hingegen nach Maßgabe der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen.
Diese Leistungen werden dabei auf 6 Lose aufgeteilt (nach den Regionen des OOWV; die Region 4 des OOWV „Landkreis Ammerland/Stadt Oldenburg“ ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens), sodass bis zu 6 Rahmenvereinbarungen vergeben werden:
Los Gebiet
— 1 Region 1 (Landkreis Vechta),
— 2 Region 2 (Landkreis Cloppenburg),
— 3 Region 3 (Landkreis Diepholz / Landkreis Oldenburg),
— 4 Region 5 (Landkreis Wesermarsch / Landkreis Cuxhaven),
— 5 Region 6 (Landkreis Friesland / Wittmund),
— 6 Region 7 (Landkreis Aurich).
Die Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit vom 1.1.2022 bis 31.12.2024. Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage B) und ihren Anlagen zu entnehmen.
Los 5 – Landkreis Friesland / Wittmund (Region 6)
Verbandsgebiet des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wassserverbandes (Bezirk Weser-Ems) 26919 Brake, Region 1 49377 Vechta, Region 2 49661 Cloppenburg, Region 3 49356 Oldenburg/Diepholz, Region 5 26954 Wesermarsch, Region 6 26409 Wittmund, Region 7 26605 Aurich
Der OOWV beabsichtigt in diversen Kommunen seines Verbandsgebietes die ungeplante Kanal- und Pumpwerksreinigung zu vergeben. Der OOWV möchte diese Leistungen in Form von Rahmenvereinbarungen mit einem Vertragspartner (singuläre Rahmenvereinbarungen) vergeben. Mit der Vergabe von Rahmenvereinbarungen verbindet sich für Auftraggeber die attraktive Möglichkeit, mehrere Einzelaufträge in einem einzigen Vergabeverfahren so zu bündeln, dass nur die Rahmenvereinbarung selbst in einem förmlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden muss. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt hingegen nach Maßgabe der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen.
Diese Leistungen werden dabei auf 6 Lose aufgeteilt (nach den Regionen des OOWV; die Region 4 des OOWV „Landkreis Ammerland/Stadt Oldenburg“ ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens), sodass bis zu 6 Rahmenvereinbarungen vergeben werden:
Los Gebiet
— 1 Region 1 (Landkreis Vechta),
— 2 Region 2 (Landkreis Cloppenburg),
— 3 Region 3 (Landkreis Diepholz / Landkreis Oldenburg),
— 4 Region 5 (Landkreis Wesermarsch / Landkreis Cuxhaven),
— 5 Region 6 (Landkreis Friesland / Wittmund),
— 6 Region 7 (Landkreis Aurich).
Die Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit vom 1.1.2022 bis 31.12.2024. Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage B) und ihren Anlagen zu entnehmen.
Los 6 – Landkreis Aurich (Region 7)
Verbandsgebiet des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wassserverbandes (Bezirk Weser-Ems) 26919 Brake, Region 1 49377 Vechta, Region 2 49661 Cloppenburg, Region 3 49356 Oldenburg/Diepholz, Region 5 26954 Wesermarsch, Region 6 26409 Wittmund, Region 7 26605 Aurich
Der OOWV beabsichtigt in diversen Kommunen seines Verbandsgebietes die ungeplante Kanal- und Pumpwerksreinigung zu vergeben. Der OOWV möchte diese Leistungen in Form von Rahmenvereinbarungen mit einem Vertragspartner (singuläre Rahmenvereinbarungen) vergeben. Mit der Vergabe von Rahmenvereinbarungen verbindet sich für Auftraggeber die attraktive Möglichkeit, mehrere Einzelaufträge in einem einzigen Vergabeverfahren so zu bündeln, dass nur die Rahmenvereinbarung selbst in einem förmlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden muss. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt hingegen nach Maßgabe der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen.
Diese Leistungen werden dabei auf 6 Lose aufgeteilt (nach den Regionen des OOWV; die Region 4 des OOWV „Landkreis Ammerland/Stadt Oldenburg“ ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens), sodass bis zu 6 Rahmenvereinbarungen vergeben werden:
Los Gebiet
— 1 Region 1 (Landkreis Vechta),
— 2 Region 2 (Landkreis Cloppenburg),
— 3 Region 3 (Landkreis Diepholz / Landkreis Oldenburg),
— 4 Region 5 (Landkreis Wesermarsch / Landkreis Cuxhaven),
— 5 Region 6 (Landkreis Friesland / Wittmund),
— 6 Region 7 (Landkreis Aurich).
Die Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit vom 1.1.2022 bis 31.12.2024. Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage B) und ihren Anlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer, E-Mail-Adresse und Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer.
1.2 Angabe, im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, sämtlicher Mitglieder mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer, Emailadresse und Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Tariftreueerklärung gemäß NTVergG.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB.
1.8 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB.
1.9 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.10 Eigenerklärung zur deutschen Sprache.
Dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— Mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— Mindestens 5,0 Mio. EUR für Sachschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2. genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden.
Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache zu verfassen.
Zum Nachweis der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen unter VIII.1.-3. der Vergabeunterlagen) sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden.
Im Angebotsschreiben und dessen Anlagen sind entsprechende Eigenerklärungen enthalten. Die Eigenerklärungen können auch mit Hilfe der EEE „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ sowie der eEEE „elektronische Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ hier abgegeben werden. Der Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) kann hier abgerufen werden.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann gemäß § 122 Abs. 3 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen – insbesondere durch Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) – erbracht werden. Eine Präqualifizierung ist die vorgelagerte Prüfung eines Unternehmens hinsichtlich seiner Eignung zur Ausführung von Aufträgen vor bzw. unabhängig von einem konkreten Auftrag bzw. Vergabeverfahren.
Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sind die entsprechenden Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Eigenerklärungen zur persönlichen Lage auch von den Nachunternehmern beizubringen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern können die entsprechenden Erklärungen zu der Leistungsfähigkeit auch von den Nachunternehmern beigebracht werden, wenn und soweit sich der Bewerber die Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers zurechnen lassen möchte.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation ihres Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe R, sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Die Anforderungen können hier abgerufen werden.
Der Nachweis gilt insbesondere als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden Gütezeichens RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe R, nachweist. Es werden auch andere Gütezeichen akzeptiert, die gleichwertige Anforderungen an die Leistung stellen.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte Beurteilungsgruppe nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache zu verfassen.
Zum Nachweis der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen unter VIII.1.-3. der Vergabeunterlagen) sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden.
Im Angebotsschreiben und dessen Anlagen sind entsprechende Eigenerklärungen enthalten. Die Eigenerklärungen können auch mit Hilfe der EEE „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ sowie der eEEE „elektronische Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ hier abgegeben werden. Der Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) kann hier abgerufen werden.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann gemäß § 122 Abs. 3 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen – insbesondere durch Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) – erbracht werden. Eine Präqualifizierung ist die vorgelagerte Prüfung eines Unternehmens hinsichtlich seiner Eignung zur Ausführung von Aufträgen vor bzw. unabhängig von einem konkreten Auftrag bzw. Vergabeverfahren.
Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sind die entsprechenden Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Eigenerklärungen zur persönlichen Lage auch von den Nachunternehmern beizubringen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern können die entsprechenden Erklärungen zu der Leistungsfähigkeit auch von den Nachunternehmern beigebracht werden, wenn und soweit sich der Bewerber die Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers zurechnen lassen möchte.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsabgabe in Textform über das Bietertool des „Deutschen Vergabeportals“ (www.dtvp.de)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen können unter http://www.dtvp.de gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal erfolgt. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren erhalten Bieter die Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYRRZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.oowv.de/home/