Grundstücksveräußerung mit Pflicht zu Errichtung & Betrieb KiTa und barrierefreien Wohnen in Belm Referenznummer der Bekanntmachung: 11132-80.02

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Belm
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49191
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.belm.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/984AD60B-F917-428E-AE24-2594F27C9545
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/984AD60B-F917-428E-AE24-2594F27C9545
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundstücksveräußerung mit Pflicht zu Errichtung & Betrieb KiTa und barrierefreien Wohnen in Belm

Referenznummer der Bekanntmachung: 11132-80.02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312100 Betreuung in Tagesstätten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Belm will durch einen externen Träger die Errichtung und den Betrieb einer Kindertagesstätte sowie barrierefreier und teilweise inklusiver Wohnungen ausführen lassen. Zu diesem Zweck will die Gemeinde Belm diesem externen Träger ein geeignetes Grundstück im Ortskern veräußern. Im Gegenzug unterwirft sich der externe Träger der Gemeinde gegenüber zu entsprechenden Investitionsverpflichtungen und verspricht im eigenen Namen und in eigener Verantwortung die notwendigen Gebäude und sonstige Infrastruktur für den Betrieb der Kindertagesstätte sowie der Wohnungen vorzunehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
85312110 Betreuungsleistungen in Kinderkrippen
85312400 Nicht in Heimen erbrachte Fürsorgeleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Belm möchte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, soziale Infrastruktur, insbesondere in Form von Betreuungsplätzen in einer mehrgruppigen Kindertagesstätte, bedarfsgerecht bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Gemeinde Belm, einem externen Träger die Errichtung und den Betrieb sowohl einer Kindertagesstätte für die Betreuung von Kindern im Alter von einem Jahre bis zum Schuleintritt, als auch barrierefreier und teilweise inklusiver Wohnungen zur Umsetzung von ambulant betreuten Wohnformen zu ermöglichen.

Zur Verwirklichung dieser Projekte unter einem Dach soll ein für die Errichtung des Gebäudes geeignetes Grundstück an den externen Träger veräußert werden. Der Erwerber wird sich zudem vertraglich verpflichten, die notwendige Infrastruktur für den Betrieb der Kindertagesstätte anschließend im eigenen Namen und in eigener Verantwortung nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben sowie der Qualitätsstandards für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen der zuständigen Jugendämter zu errichten und für die Dauer von mindestens 25 Jahren zu betreiben. Der Betrieb der barrierefreien und teilweise inklusiven Wohnungen ist ebenfalls für 25 Jahre sicherzustellen. Es ist geplant, beide Betriebsdauern über Sicherungsinstrumente der Grundstücksveräußerung abzusichern.

Weiterhin ist für den Betrieb der Kindertagesstätte ein Defizitausgleich denkbar. Dessen Höhe wird in die Zuschlagsentscheidung mit einfließen. Den geeigneten Bietern wird bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe der Entwurf eines Trägervertrages zur Verfügung gestellt, der auch eine objektive Fortschreibung des Defizitausgleichs vorsieht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 300
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.

b) Nachweis über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII oder über die Zugehörigkeit zu einem Verband der Liga der freien Wohlfahrtspflege und die Erfüllung der Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – in Verbindung mit den weiteren landesrechtlichen Bestimmungen.

c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (bereitgestelltes Formular).

d) Eigenerklärung nach Landesvergaberecht zum Mindestlohn (bereitgestelltes Formular).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

a) Vorlage der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ist ein Bewerber, etwa aufgrund von § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB, von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung der Gemeinde Belm ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV.

In diesem Fall sieht die Gemeinde Belm als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie

(i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern.

(ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.

Für andere Fälle, in denen der Bewerber glaubt, keine Jahresabschlüsse vorlegen zu können, wird auf Ziffer III.1.2)e) verwiesen.

b) Erklärung über den Netto-Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (Betrieb Kindertagesstätte; Betrieb Wohnungen; mit Kita/Wohnungen verbundenes Facility Management) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Netto-Umsatz des Bewerbers bezüglich des Betriebs von Kindertagesstätten seit dessen Bestehen. Es ist das bereitgestellte Formular für die Eintragung zu verwenden.

Die Gemeinde Belm behält sich vor, die gemachten Umsatzangaben anhand ergänzend angeforderter Unterlagen, etwa des Rechnungswesens, zu überprüfen.

c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit (z. B. Creditreform oder Bankunternehmen), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.

d) Nachweis einer gültigen Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen (Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber):

Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden.

Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung (siehe geforderte Mindeststandards) kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.

e) Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (§ 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber vor Ablauf der Teilnahmefrist den öffentlichen Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann.

Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV angewandt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu Ziffer III.1.2)b)

Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein durchschnittlicher Netto-Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von [Betrag gelöscht] EUR aus mit der Maßnahme vergleichbaren Leistungen (Betrieb Kindertagesstätte; Betrieb Wohnungen; mit Kita/Wohnungen verbundenes Facility Management), wobei durch den Betrieb der Kindertagesstätte mindestens [Betrag gelöscht] EUR durchschnittlicher Netto-Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre generiert werden musste.

Die Gemeinde Belm behält sich vor, die gemachten Umsatzangaben anhand ergänzend angeforderter Unterlagen, etwa des Rechnungswesens, zu überprüfen.

Zu Ziffer III.1.2)d)

Die Deckungssummen müssen mindestens betragen (Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber):

(i) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,

(ii) Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,

(iii) Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,

(iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten mit Angabe von

(i) Angabe von Ansprechpartner (Telefon oder E-Mailadresse);

(ii) Leistungszeitraum;

(iii) Gebäude Bestands- oder Neubau; bei Neubau Errichtungszeit in Wochen;

(iv) Anzahl

— für Kita: Betreuungsplätze,

— für Wohnen: Wohnungen, aufgeschlüsselt nach barrierefrei und sonstige.

(ii) Leistungsumfang

— für Kita: Summe betreuter Kinder im letzten Jahr,

— für Wohnen: durchschnittliche Auslastung im letzten Jahr,

— für Neubau: Auftragswert/Investitionssumme.

(iv) nur für Kindertagesstätte: Durchschnittliche Anzahl und fachliche Aufgliederung des Betreuungspersonals im letzten letzten Jahr,

(v) nur für Kindertagesstätte: etwaige besondere pädagogische Ausrichtung.

Sofern das Unternehmen noch keine 5 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formular.

b) Vorlage einer Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie Vorlage eines Organigramms des Betriebes mit Bezeichnung des Projektteams (inkl. Bezeichnung der fachlichen Qualifikation).

c) Darlegung der fachlichen Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handelnden Personen.

Die Bewerber sind im Rahmen des Vergabeverfahrens gegenüber ihren Mitarbeitern zum Datenschutz in Bezug auf deren personenbezogene Daten verpflichtet. Für den Fall der Angabe dieser Daten erklärt der Bewerber, sämtliche Vorschriften des Datenschutzes im Verhältnis zu seinen Mitarbeitern eingehalten zu haben und einzuhalten. Dies gilt auch für zu b) gemachten personenbezogenen Angaben.

d) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung.

e) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu Ziffer III.1.3)a)

Gefordert werden

(viii) für Neubau: 2 vergleichbare Projekte;

(ix) für Kita: 3 vergleichbare Projekte (min. 100 Plätze; Krippe und Elementarkinder), wobei mindestens einmal ein inklusiver Ansatz nachzuweisen ist;

(x) für Wohnen: 1 vergleichbares Projekt.

Es ist zulässig, wenn sich aus einem der referenzierten Projekte mehrere der zuvor unter (viii) bis (x) gemachten Mindestanforderungen ergeben.

Zu Ziffer III.1.3)c)

Ein/e verantwortlicher MitarbeiterIn mit der Qualifikation:

(i) für die Errichtung: ein Architekt oder Bauingenieurs oder entsprechend;

(ii) für die Leitung der Kita: einer/s SozialpädagogIn (oder entsprechend) und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

a) Nachforderungen

Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV i.V.m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

b) Keine Verpflichtung zum Zuschlag

Die Gemeinde Belm ist gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 KonzVgV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 07/06/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Bietergemeinschaften

(i) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben:

— Benennung der Mitglieder in von allen Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular),

— Ziffer III.1.1) a) ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu beachten,

— die nach Ziffer III.1.1) b) bis d) geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft,

— im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III) geforderten Nachweise von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.

(ii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist zu bestätigen,

(iii) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben,

(iv) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft, Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig.

b) Nachunternehmereinsatz MIT Eignungsleihe

Werden zur Eignungsleihe Nachunternehmer herangezogen, sind von;

(i) dem Bewerber die „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ (bereitgestelltes Formular) auszufüllen. In diesem Formular sind zur Eignungsleihe folgende Angaben zu machen:

— Name des Nachunternehmens,

— Art und Umfang der vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen,

— Benennung der konkret durch Eignungsleihe nachgewiesenen Eignungskriterien i.S.d. Ziffer III.

(ii), die zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer haben folgende Erklärungen abzugeben – „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ (bereitgestelltes Formular);

— die nach Ziffer III.1.1) a), c) und d) geforderten Nachweise,

— die dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III), insofern gegebenfalls auch Ziffer III.1.1)b).

(iii) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen;

c) Nachunternehmereinsatz ohne Eignungsleihe

Ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt, haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; die Gemeinde Belm sich vor, dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.

d) Vertraulichkeitserklärung:

Der Entwurf des Trägervertrages werden nur Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Belm fordert von den Bewerbern daher spätestens mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist eine ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung (bereitgest. Formular) für diese Unterlagen ab. Wird diese Vertraulichkeitserklärung nicht fristgerecht erbracht, kann das betreffende Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden; Ziffer III)2.2) a) gilt entsprechend.

e) Bekanntmachung zum Verhandlungsverfahren:

Die Gemeinde Belm als Konzessionsgeberin gibt bekannt sich vorzubehalten:

(i) gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV ohne in Verhandlungen einzutreten auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag gemäß dem in der Vergabeunterlage beschriebenen Wertungskriterien zu erteilen,

(ii) gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 12 VgV die Zahl der zu verhandelnden Angebote anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien verringert werden. Die Gemeinde Belmbeabsichtigt, gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt der Prüfung und Wertung der Angebote (Erstangebote) den Bieterkreis sukzessive zu verkleinern.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]3307/3306
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/05/2021

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