Rahmenvertrag für die Lieferung von Feuerwehrschutzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr Schwanewede (2021-2025) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001999
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Lieferung von Feuerwehrschutzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr Schwanewede (2021-2025)
Die Gemeinde Schwanewede beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Feuerwehrschutzkleidung (Einsatzjacken und -hosen) für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schwanewede zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird für 4 Jahre abgeschlossen.
Gemeinde Schwanewede
Die Gemeinde Schwanewede beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Feuerwehrschutzkleidung (Einsatzjacken und -hosen) für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schwanewede zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird für 4 Jahre abgeschlossen. Die maximale Abnahmemenge aus dem Rahmenvertrag beträgt 520 Garnituren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Alternativ wird eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen. Die Referenz ist vergleichbar, wenn mindestens 200 Garnituren ausgeliefert wurden. Die Referenz wird gewertet, wenn die Auslieferung der Feuerschutzkleidung (Einsatzjacken und -hosen) im Zeitraum 1.1.2018-15.6.2021 erfolgt ist. Die Referenzen sind mit dem beigefügten Referenzvordruck (Anlage zu den Vergabeunterlagen) nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bis zum Ende der Angebotsfrist muss der Bieter 3 Testgarnituren (jeweils eine in den Größen „M“; „L“ und „XL“) und einen Mustergurt zur praktischen Erprobung (auch im Brandcontainer) bei der Vergabestelle einreichen. Die Tragemuster müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden und werden nach Erprobung, spätestens jedoch 3 Monate nach Ende der Angebotsfrist gereinigt zurückgegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.