4721R01510 – Weiterentwicklung und Prüfung europäischer Standards und Anforderungen der kerntechnischen Sicherheit auf Umsetzbarkeit im deutschen Regelwerk – Benchmarking und Peer Review Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62212/4721R01510
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]521
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
4721R01510 – Weiterentwicklung und Prüfung europäischer Standards und Anforderungen der kerntechnischen Sicherheit auf Umsetzbarkeit im deutschen Regelwerk – Benchmarking und Peer Review
Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, die auf europäischer Ebene vereinbarten Standards und Anforderungen an die Sicherheit von Kernkraftwerken weiterzuentwickeln sowie die Umsetzung im Rahmen von Benchmarks auf europäischer Ebene zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA). Hinzu kommt die technische Ausgestaltung der gegenseitigen Überprüfungen in den Mitgliedsstaaten – die Topical Peer Reviews – die sich aus der Europäischen Sicherheitsrichtlinie 2014/[Betrag gelöscht] Euratom ergeben.
Im Rahmen des Vorhabens erfolgt die fachlich/wissenschaftliche Unterstützung des BMU bei der weiteren Überarbeitung der WENRA Reference Level und der Durchführung der von WENRA vorgegebenen Aufgabenstellung zur Überprüfung der Umsetzung ausgewählter europäischen Sicherheitsanforderungen in den Anlagen selbst. Auch ist eine Mitwirkung bei technischen Stellungnahmen, die im Rahmen von WENRA erarbeitet werden sollen, vorgesehen.
Ein weiterer wichtiger Teil des Vorhabens ist die vorrangig fachlich/wissenschaftliche Unterstützung des BMU bei der Ausgestaltung des zweiten Topical Peer Reviews, welcher 2023 stattfinden wird. Deutschland übernimmt ab 2020 den Vorsitz der ständigen WENRA Reactor Harmonization Working Group, welcher durch dieses Vorhaben unterstützt werden soll. Die sicherheitstechnischen Standards und Anforderungen der europäischen Ebene sind – sofern anwendbar – auf Umsetzbarkeit oder bereits erfolgte Umsetzung im deutschen Regelwerk zu prüfen.
Bonn
Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, die auf europäischer Ebene vereinbarten Standards und Anforderungen an die Sicherheit von Kernkraftwerken weiterzuentwickeln sowie die Umsetzung im Rahmen von Benchmarks auf europäischer Ebene zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA). Hinzu kommt die technische Ausgestaltung der gegenseitigen Überprüfungen in den Mitgliedsstaaten – die Topical Peer Reviews – die sich aus der Europäischen Sicherheitsrichtlinie 2014/[Betrag gelöscht] Euratom ergeben.
Im Rahmen des Vorhabens erfolgt die fachlich/wissenschaftliche Unterstützung des BMU bei der weiteren Überarbeitung der WENRA Reference Level und der Durchführung der von WENRA vorgegebenen Aufgabenstellung zur Überprüfung der Umsetzung ausgewählter europäischen Sicherheitsanforderungen in den Anlagen selbst. Auch ist eine Mitwirkung bei technischen Stellungnahmen, die im Rahmen von WENRA erarbeitet werden sollen, vorgesehen.
Ein weiterer wichtiger Teil des Vorhabens ist die vorrangig fachlich/wissenschaftliche Unterstützung des BMU bei der Ausgestaltung des zweiten Topical Peer Reviews, welcher 2023 stattfinden wird. Deutschland übernimmt ab 2020 den Vorsitz der ständigen WENRA Reactor Harmonization Working Group, welcher durch dieses Vorhaben unterstützt werden soll. Die sicherheitstechnischen Standards und Anforderungen der europäischen Ebene sind – sofern anwendbar – auf Umsetzbarkeit oder bereits erfolgte Umsetzung im deutschen Regelwerk zu prüfen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
— Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen. Es werden nur noch elektronische Rechnungen über die ZRE akzeptiert.
— Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt,
— Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters Grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zwei Vertreter der Auftraggeberin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
Gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.