4721R01510 – Weiterentwicklung und Prüfung europäischer Standards und Anforderungen der kerntechnischen Sicherheit auf Umsetzbarkeit im deutschen Regelwerk – Benchmarking und Peer Review Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62212/4721R01510

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]521
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=391289
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=391289
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

4721R01510 – Weiterentwicklung und Prüfung europäischer Standards und Anforderungen der kerntechnischen Sicherheit auf Umsetzbarkeit im deutschen Regelwerk – Benchmarking und Peer Review

Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62212/4721R01510
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, die auf europäischer Ebene vereinbarten Standards und Anforderungen an die Sicherheit von Kernkraftwerken weiterzuentwickeln sowie die Umsetzung im Rahmen von Benchmarks auf europäischer Ebene zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA). Hinzu kommt die technische Ausgestaltung der gegenseitigen Überprüfungen in den Mitgliedsstaaten – die Topical Peer Reviews – die sich aus der Europäischen Sicherheitsrichtlinie 2014/[Betrag gelöscht] Euratom ergeben.

Im Rahmen des Vorhabens erfolgt die fachlich/wissenschaftliche Unterstützung des BMU bei der weiteren Überarbeitung der WENRA Reference Level und der Durchführung der von WENRA vorgegebenen Aufgabenstellung zur Überprüfung der Umsetzung ausgewählter europäischen Sicherheitsanforderungen in den Anlagen selbst. Auch ist eine Mitwirkung bei technischen Stellungnahmen, die im Rahmen von WENRA erarbeitet werden sollen, vorgesehen.

Ein weiterer wichtiger Teil des Vorhabens ist die vorrangig fachlich/wissenschaftliche Unterstützung des BMU bei der Ausgestaltung des zweiten Topical Peer Reviews, welcher 2023 stattfinden wird. Deutschland übernimmt ab 2020 den Vorsitz der ständigen WENRA Reactor Harmonization Working Group, welcher durch dieses Vorhaben unterstützt werden soll. Die sicherheitstechnischen Standards und Anforderungen der europäischen Ebene sind – sofern anwendbar – auf Umsetzbarkeit oder bereits erfolgte Umsetzung im deutschen Regelwerk zu prüfen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, die auf europäischer Ebene vereinbarten Standards und Anforderungen an die Sicherheit von Kernkraftwerken weiterzuentwickeln sowie die Umsetzung im Rahmen von Benchmarks auf europäischer Ebene zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA). Hinzu kommt die technische Ausgestaltung der gegenseitigen Überprüfungen in den Mitgliedsstaaten – die Topical Peer Reviews – die sich aus der Europäischen Sicherheitsrichtlinie 2014/[Betrag gelöscht] Euratom ergeben.

Im Rahmen des Vorhabens erfolgt die fachlich/wissenschaftliche Unterstützung des BMU bei der weiteren Überarbeitung der WENRA Reference Level und der Durchführung der von WENRA vorgegebenen Aufgabenstellung zur Überprüfung der Umsetzung ausgewählter europäischen Sicherheitsanforderungen in den Anlagen selbst. Auch ist eine Mitwirkung bei technischen Stellungnahmen, die im Rahmen von WENRA erarbeitet werden sollen, vorgesehen.

Ein weiterer wichtiger Teil des Vorhabens ist die vorrangig fachlich/wissenschaftliche Unterstützung des BMU bei der Ausgestaltung des zweiten Topical Peer Reviews, welcher 2023 stattfinden wird. Deutschland übernimmt ab 2020 den Vorsitz der ständigen WENRA Reactor Harmonization Working Group, welcher durch dieses Vorhaben unterstützt werden soll. Die sicherheitstechnischen Standards und Anforderungen der europäischen Ebene sind – sofern anwendbar – auf Umsetzbarkeit oder bereits erfolgte Umsetzung im deutschen Regelwerk zu prüfen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:

— Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen. Es werden nur noch elektronische Rechnungen über die ZRE akzeptiert.

— Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt,

— Die Zahlung erfolgt bargeldlos.

Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters Grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/06/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/06/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Zwei Vertreter der Auftraggeberin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße

Gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/05/2021

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