Samtgemeinde Grafschaft Hoya – Sanierung und Erweiterung Gretel-Bergmann-Grundschule in Eystrup Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRYWJ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoya
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 27318
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.grafschaft-hoya.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Samtgemeinde Grafschaft Hoya – Sanierung und Erweiterung Gretel-Bergmann-Grundschule in Eystrup
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der:
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1),
— Fachplanung der Technischen Ausrüstung – Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 2),
— Fachplanung der Technischen Ausrüstung – Elektrotechnik (ELT) (Los 3).
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Gretel-Bergmann-Grundschule
Hauptstraße 44
27324 Eystrup
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
— Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9
Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya ist Schulträger für den Primarbereich und plant in den nächsten Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Modernisierung der Schulen im Bereich der Samtgemeinde. Hierzu gehören Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes, der Inklusion und des Ganztagsbetriebs.
Im Bereich des Brandschutzes genügt der Gebäudebestand zum großen Teil nicht den Anforderungen des Brandschutzes. Zu nennen ist hier z. B. die Sicherstellung des sogenannten 2. Rettungsweges. In diesem Bereich sind verschiedene bauliche Maßnahmen erforderlich, um den Anforderungen des Brandschutzes zu genügen. Zu berücksichtigen ist, dass bei Durchführung von Umbaumaßnahmen z. B. aufgrund der Inklusion oder anderer Erfordernisse ein Bestandsschutz entfällt und die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen sind.
Ferner ist die Samtgemeinde verpflichtet, bis spätestens 31.7.2024 die Grundschulen baulich so zu gestalten, dass eine inklusive Beschulung möglich ist. Zu berücksichtigen ist ferner, dass von den Eltern der Wunsch nach einer umfänglichen Ganztagsbetreuung
Immer größer wird. Hierdurch ergeben sich ebenfalls Auswirkungen auf den Raumbedarf.
Am Standort Eystrup soll die Gretel-Bergmann-Grundschule und ihre bisherige Außenstelle in Hassel zu einem einzigen Standort zusammengefasst werden. Der Standort in Hassel wird lediglich bis zum 31.7.2022 befristet weitergeführt.
Die Überprüfung des Raumbestandes mit dem Raumbedarf in Eystrup hat zum Ergebnis, dass die erforderlichen allgemeinen Klassenräume sowie die Fachunterrichtsräume im Gebäudebestand untergebracht werden können. Erforderlich ist jedoch ein Neubau zur Schaffung der erforderlichen Räume für den Küchenbereich sowie den Speisesaal. In diesem Neubau ist auch die Unterbringung der Küche und einer Bücherei vorgesehen. Die bisherige Bücherei wird zukünftig als Klassenzimmer benötigt.
Die Gesamtkosten werden auf rund 4,1 Mio. EUR geschätzt. Weitere Angaben und Information können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bietergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Schließlich wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Projektverantwortliche/r = 35 %,
— Stv. Projektverantwortliche/r = 25 %,
— Bewerber = 40 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der benannten Projektverantwortlichen/stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen.
4. Sollten mehr Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Fachplanung der Technischen Ausrüstung HLS
Gretel-Bergmann-Grundschule
Hauptstraße 44
27324 Eystrup
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
— Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9,
Für:
— Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen),
— Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen),
— Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen),
— Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS).
Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya ist Schulträger für den Primarbereich und plant in den nächsten Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Modernisierung der Schulen im Bereich der Samtgemeinde. Hierzu gehören Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes, der Inklusion und des Ganztagsbetriebs.
Im Bereich des Brandschutzes genügt der Gebäudebestand zum großen Teil nicht den Anforderungen des Brandschutzes. Zu nennen ist hier z. B. die Sicherstellung des sogenannten 2. Rettungsweges. In diesem Bereich sind verschiedene bauliche Maßnahmen erforderlich, um den Anforderungen des Brandschutzes zu genügen. Zu berücksichtigen ist, dass bei Durchführung von Umbaumaßnahmen z. B. aufgrund der Inklusion oder anderer Erfordernisse ein Bestandsschutz entfällt und die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen sind.
Ferner ist die Samtgemeinde verpflichtet, bis spätestens 31.7.2024 die Grundschulen baulich so zu gestalten, dass eine inklusive Beschulung möglich ist. Zu berücksichtigen ist ferner, dass von den Eltern der Wunsch nach einer umfänglichen Ganztagsbetreuung
Immer größer wird. Hierdurch ergeben sich ebenfalls Auswirkungen auf den Raumbedarf.
Am Standort Eystrup soll die Gretel-Bergmann-Grundschule und ihre bisherige Außenstelle in Hassel zu einem einzigen Standort zusammengefasst werden. Der Standort in Hassel wird lediglich bis zum 31.7.2022 befristet weitergeführt.
Die Überprüfung des Raumbestandes mit dem Raumbedarf in Eystrup hat zum Ergebnis, dass die erforderlichen allgemeinen Klassenräume sowie die Fachunterrichtsräume im Gebäudebestand untergebracht werden können. Erforderlich ist jedoch ein Neubau zur Schaffung der erforderlichen Räume für den Küchenbereich sowie den Speisesaal. In diesem Neubau ist auch die Unterbringung der Küche und einer Bücherei vorgesehen. Die bisherige Bücherei wird zukünftig als Klassenzimmer benötigt.
Die Gesamtkosten werden auf rund 4,1 Mio. EUR geschätzt. Weitere Angaben und Information können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bietergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Schließlich wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Projektverantwortliche/r = 35 %,
— Stv. Projektverantwortliche/r = 25 %,
— Bewerber = 40 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der benannten Projektverantwortlichen/stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen.
4. Sollten mehr Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Fachplanung der Technischen Ausrüstung ELT
Gretel-Bergmann-Grundschule
Hauptstraße 44
27324 Eystrup
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
— Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9,
Für:
— Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen),
— Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen),
— Anlagengruppe 6 (Förderanlagen),
— Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT).
Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya ist Schulträger für den Primarbereich und plant in den nächsten Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Modernisierung der Schulen im Bereich der Samtgemeinde. Hierzu gehören Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes, der Inklusion und des Ganztagsbetriebs.
Im Bereich des Brandschutzes genügt der Gebäudebestand zum großen Teil nicht den Anforderungen des Brandschutzes. Zu nennen ist hier z. B. die Sicherstellung des sogenannten 2. Rettungsweges. In diesem Bereich sind verschiedene bauliche Maßnahmen erforderlich, um den Anforderungen des Brandschutzes zu genügen. Zu berücksichtigen ist, dass bei Durchführung von Umbaumaßnahmen z. B. aufgrund der Inklusion oder anderer Erfordernisse ein Bestandsschutz entfällt und die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen sind.
Ferner ist die Samtgemeinde verpflichtet, bis spätestens 31.7.2024 die Grundschulen baulich so zu gestalten, dass eine inklusive Beschulung möglich ist. Zu berücksichtigen ist ferner, dass von den Eltern der Wunsch nach einer umfänglichen Ganztagsbetreuung.
Immer größer wird. Hierdurch ergeben sich ebenfalls Auswirkungen auf den Raumbedarf.
Am Standort Eystrup soll die Gretel-Bergmann-Grundschule und ihre bisherige Außenstelle in Hassel zu einem einzigen Standort zusammengefasst werden. Der Standort in Hassel wird lediglich bis zum 31.7.2022 befristet weitergeführt.
Die Überprüfung des Raumbestandes mit dem Raumbedarf in Eystrup hat zum Ergebnis, dass die erforderlichen allgemeinen Klassenräume sowie die Fachunterrichtsräume im Gebäudebestand untergebracht werden können. Erforderlich ist jedoch ein Neubau zur Schaffung der erforderlichen Räume für den Küchenbereich sowie den Speisesaal. In diesem Neubau ist auch die Unterbringung der Küche und einer Bücherei vorgesehen. Die bisherige Bücherei wird zukünftig als Klassenzimmer benötigt.
Die Gesamtkosten werden auf rund 4,1 Mio. EUR geschätzt. Weitere Angaben und Information können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bietergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Schließlich wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Projektverantwortliche/r = 35 %,
— Stv. Projektverantwortliche/r = 25 %,
— Bewerber = 40 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Sowohl im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der benannten Projektverantwortlichen/stellvertretenden Projektverantwortlichen sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen.
4. Sollten mehr Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
1.2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
1.3. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5. im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen,
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB,
1.9. Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
— dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten
Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Los 1:
2.1. Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Lose 2 und 3:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Lose 1 bis 3:
2.2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Los 1:
3.1. Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit:
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c) Erfahrungsnachweis der*des Projektleiters*in und der*des stellvertretenden Projektleiters*in in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung, vorzugsweise Umbau, Sanierung und/oder Erweiterung von Bildungsbauten im Bestand).
Es ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
3.2. Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung, vorzugsweise Umbau, Sanierung und/oder Erweiterung von Bildungsbauten im Bestand).
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
Los 2:
3.1. Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit:
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c) Erfahrungsnachweis der*des Projektleiters*in und der*des stellvertretenden Projektleiters*in in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Technische Ausrüstung HLS, vorzugsweise Umbau, Sanierung und/oder Erweiterung von Bildungsbauten im Bestand).
Es ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
3.2. Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Technische Ausrüstung HLS, vorzugsweise Umbau, Sanierung und/oder Erweiterung von Bildungsbauten im Bestand).
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
Los 3:
3.1. Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit:
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c) Erfahrungsnachweis der*des Projektleiters*in und der*des stellvertretenden Projektleiters*in in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Technische Ausrüstung ELT, vorzugsweise Umbau, Sanierung und/oder Erweiterung von Bildungsbauten im Bestand).
Es ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
3.2. Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Technische Ausrüstung ELT, vorzugsweise Umbau, Sanierung und/oder Erweiterung von Bildungsbauten im Bestand).
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
Lose 1 bis 3:
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung),
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu den geplanten Nutzungen,
— Gesamtbaukosten (brutto),
— Projektzeitraum (Beauftragung/Bauantrag/Baubeginn/Abnahme),
— Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 1.1.2016) erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen),
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend).
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRYWJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]