Neue Grundschule Heppens – Umbau des Bestandes, Anbau einer 3-zügigen Grundschule, Planungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Grundschule Heppens – Umbau des Bestandes, Anbau einer 3-zügigen Grundschule, Planungsleistungen
Die Verwaltung der Stadt Wilhelmshaven wurde beauftragt, zum Schuljahr 2023/2024 am Standort der BBS Heppens, Heppenser Str. 16-18, 26384 Wilhelmshaven eine neue Grundschule zu errichten. Die neue Grundschule ist für eine Dreizügigkeit in den Klassen 1 bis 4, sowie für den Ganztagsbetrieb einzurichten.
Heppenser Str. 16-18
26384 Wilhelmshaven
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 und LPH 8 für den Rückbau/Umbau des Bestandsgebäudes, sowie für den Anbau einer Mensa und weiterer Räume zu einer neuen 3-zügige Grundschule. Weiterhin soll untersucht werden, ob die Sanierung der vorhandenen Sporthalle oder ein Abbruch/Hallenneubau wirtschaftlicher ist. Hierfür soll eine Bestandsaufnahme und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Sporthalle durchgeführt werden.
Bei dem Bestandgebäude handelt es sich um eine berufsbildende Schule. Das Grundstück wird im nördlichen Bereich durch die Zedeliusstraße, im östlichen Bereich von der Heppenser Straße und im südlichen Bereich durch die Wohnbebauung eingefasst. Die bestehende BBS Heppens wird von der Heppenser Straße erschlossen. Die Sporthalle befindet sich auf dem gleichen Grundstück in unmittelbarer Nähe.
1) Teilnahmeantrag – Ausschluss-/Mindestkriterien: Durchschnittlicher Mindest-Jahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR; Abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder eine Bestätigung einer Berufshaftpflichtversicherung darüber, dass der Bieter im Auftragsfall entsprechend versichert wird; Nachweis von 3 Referenzen; Nachweis der Qualifikation; Bewertungs-Kriterien: Jahresumsatz als Durchschnittswert aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; Referenzleistungen.
2) Angebotsphase – Bewertungs-Kriterien: Besetzung Projektteam (15 %); Berufserfahrung Projektleiter (15 %); Termintreue bei Referenzen (15 %); Einhaltung von Baukosten bei Referenzen (15 %); Preis (40 %).
Details zur Bewertung der Kriterien sind in den Verdingungsunterlagen aufgeführt.
Es sollen zunächst nur die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 3 (1. Stufe), zu einem späteren Zeitpunkt die LPH 4 bis 6 und die LPH 8 (2. Stufe) gemäß dem beiliegenden HOAI-Mustervertrag beauftragt werden (Stufenvertrag). Die LPH 7 und LPH 9 werden von der Stadt Wilhelmshaven erbracht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Teilnahme berechtigt sind: Architekten und Ingenieure, Architektur-/Ingenieurbüros, die jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, bzw. Ingenieur berechtigen. Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2001/19/EG und der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein/e bevollmächtigter/e Vertreter/in und der/die Verfasser/in der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellte Anforderungen erfüllt. Ein entsprechender Nachweis zur Qualifikation ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]3307/3308
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Niedersachsen.htm
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Wilhelmshaven
Land: Deutschland