Lieferung von VNA-Frequenzerweiterungen Referenznummer der Bekanntmachung: Z.1132S-Z3145#0143
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ptb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von VNA-Frequenzerweiterungen
Lieferung von VNA-Frequenzerweiterungengemäß Leistungsbeschreibung.
Die PTB beabsichtigt die Beschaffung von VNA-Frequenzerweiterungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist bzw. Präqualifizierungszertifikat (siehe https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Erklärung zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist bzw. Präqualifizierungszertifikat (siehe https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/).
Zahlung nach Lieferung und Abnahme. Sofern im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen (Zahlungen vor Empfang einer entsprechenden Gegenleistung) erforderlich sind, werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt. Der dem Bund durch die vorzeitige Zahlung entstehende Zinsverlust ist grundsätzlich bei der Schlusszahlung durch Abzinsung zu erstatten, es sei denn, dies wird bei der Preiskalkulation durch einen entsprechenden Preisnachlass berücksichtigt. Im Angebot ist zu vermerken, wenn ein Preisnachlass berücksichtigt wurde, ansonsten erfolgt eine Abzinsung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.