Schülerbeförderung von und zur Lindenschule Rotenburg (freigestellte Personenbeförderung) Referenznummer der Bekanntmachung: 31/21/40
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-row.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung von und zur Lindenschule Rotenburg (freigestellte Personenbeförderung)
Ausschreibung im nicht offenen Verfahren über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 NSchG von und zur Lindenschule mit ihren Außenstellen im Rahmen freigestellter Personenbeförderung.
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 NSchG von und zur Lindenschule mit ihren Außenstellen
Rotenburg (Wümme)
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 NSchG von und zur Lindenschule mit ihren Außenstellen.
Die Leistung wird in Lose aufgeteilt. Derzeit erfolgt die Beförderung zur Lindenschule sowie 7 Außenstellen in 21 Losen. Details sind den Teilnahmeunterlagen „Vergabeunterlagen allgemein“ zu entnehmen. Die genaue Menge und der Umfang werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Die genaue Menge und der Umfang werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung
Auf gesondertes Verlangen sind folgende Nachweise/Unterlagen der Vergabestelle vorzulegen:
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Führungszeugnis,
— Gewerbezentralregisterauszug.
— Eigenerklärung zur Eignung.
Auf gesondertes Verlangen sind folgende Nachweise/Unterlagen der Vergabestelle vorzulegen:
— Nachweis der Deckung durch Berufshaftpflichtversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auf gesondertes Verlangen sind folgende Nachweise/Unterlagen der Vergabestelle vorzulegen:
— Gem. Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse,
— Nachweise zur beruflichen Eignung des eingesetzten Personals.
Gem. Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse.
Abschnitt IV: Verfahren
Dringlichkeit ist gegeben, weil externe, im Zusammenhang mit der Beschaffenheit der Leistung stehende Gründe den Auftraggeber zu einer zeitnahen Beschaffung zwingen.
Dies sind insbesondere:
— die späte Feststellung der Förderbedarfe der einzelnen Schülerinnen und Schüler durch die Landesschulbehörde; — der Nachweis der Sonderbeförderungsnotwendigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten;
— die Berücksichtigung notwendiger Vorbereitungszeiten für die potentiellen Auftragnehmer. Die Angebotsfrist wird wegen besonderer Dringlichkeit auf bis zu 10 Tage, gerechnet vom Tag der Absendung, verkürzt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung– VgV)“.
Die Leistung wird im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens vergeben. Folgende Phasen werden mit diesem Vergabeverfahren durchlaufen:
1. Teilnahmewettbewerbsphase;
2. Angebotsphase.
Der Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl der Bieter. Über den Teilnahmewettbewerb werden die Bieter ermittelt, die an der anschließenden Angebotsphase teilnehmen können.
Die Unterlagen zur Teilnahme am Wettbewerb werden ausschließlich auf dem elektronischen Vergabeportal „Deutsche eVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
Zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist die elektronische Einreichung der Bewerbung notwendig. Mit Einreichung der Bewerbung gelten folgende Erklärungen und Nachweise als unterschrieben:
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Erklärung zum niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG).
Pflichten aus den Erklärungen gelten unverändert.
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
Die Leistung wird in Lose aufgeteilt.
Die Angebotsfrist wird für alle Lose wegen besonderer Dringlichkeit auf bis zu 10 Tage, gerechnet vom Tag der Absendung, verkürzt.
Kriterien für die Wertung der Teilnahmeanträge: Eignung. Eine fehlende Eignung führt zum Ausschluss vom Verfahren. Alle Bewerber, deren Eignung belegt ist, nehmen als Bieter an dem weiteren Verfahren teil und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.