Verwertung von Grüngut Referenznummer der Bekanntmachung: n. v.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nienburg/Weser
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Grüngut
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist – in 3 Teillosen – die Verwertung von Grüngut (Ast- und Strauchschnitt, Gras, Laub und andere Grünabfälle; nicht jedoch von Bioabfällen aus der „Biotonne“), das im Bringsystem an Grüngutannahmestellen im Landkreis Nienburg/Weser erfasst wird. Das Grüngut ist vom Auftragnehmer des jeweiligen Loses an derzeit 3 bis 5 dem Los zugeordneten Annahmestellen/Übernahmestellen unbehandelt, insbesondere ungeschreddert, zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung in einer oder mehreren Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers zuzuführen. An einzelnen Übernahmestellen hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, das ihm übergebene Grüngut vor Ort selbst zu schreddern.
Los 1
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Standorte:
— Zentraler Wertstoffhof Leese (ohne Schreddermöglichkeiten),
— Wertstoffhof Rehburg und
— Baubetrebshof Nienburg (ohne Schreddermöglichkeiten).
Bis max. 31.12.2016 möglich
Los 2
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Standorte:
— Entsorgungszentrum Nienburg/Weser (ohne Schreddermöglichkeiten),
— Wertstof Wenden-Lohe,
— Wertstoffhof Lemke,
— Wertstoffhof Eystrup-Doenhausen und
— Wertstoffhof Lichtenmoor.
Bis max. 31.12.2026 möglich
Los 3
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Standorte:
— Zentraler Wertstoffhof Hoya,
— Zentraler Wertstoffhof Uchte (ohne Schreddermöglichkeit),
— Grüngutannahmeplatz Liebenau (ohne Schreddermöglichkeit) und
— Wertstoffhof Lavelsloh.
Bis max. 31.12.2026 möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über denjenigen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen geschäftsjahren, den der Bieter mit Leistungen erzielt hat, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind,
— Nachweis einer Umwelt- und einer Betriebshaftpflcihtverischerung mit einer Deckungssummer von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
— Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung bei ausländischen Bietern. Der Nachweis der Anerkennung bzw. Zertifizierung dient auch der Sicherstellung der Zuverlässigkeit. Die Zertifizierung hat sich mindestens auf eine der hier relevanten Tätigkeiten des Beförderns, des Verwertens oder des Behandelns und auf die hier relevante Abfallschlüsselnummer AVV 20 02 01 zu erstrecken,
— Vorlage von Referenzen für vergleichbare Tätigkeiten im Auftrag von öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern und/oder vergleichbare eigenwirtschaftliche Tätigkeiten. Als Mindestanforderung gilt, dass der Bieter für jedes Los, auf das er sich bewirbt, Leistungen der Verwertung von Grüngut und/oder Bioabfällen in einem Umfang von mindestens 3 000 Mg/Jahr für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Jahr innerhalb der letzten dreieinhalb Kalenderjahre vor Beginn der vorliegenden Ausschreibung (2018 bis 30.6.2021) erbracht haben muss. Dabei muss in jedem Falle mindestens eine Referenz über einen Leistungsumfang von mindestens 3 000 Mg/a vorgelegt werden; im Übrigen genügt es, wenn die für die Bewerbung um weitere Lose notwendige Referenzmenge durch Nachweis erbrachter Leistungen verschiedener Aufträge nachgewiesen wird, die kumuliert die erforderliche Gesamtmenge abdecken,
— Aussagekräftige Darstellung der zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen im Unternehmen vorhandenen Ressourcen (Personal, Maschinen, Fahrzeuge),
— Umfassendes und aussagekräftiges Konzept zur beabsichtigten Durchführung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen. Das Leistungskonzept, das der Prüfung der Plausibilität einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung dient und im Zuschlagsfalle Vertragsbestandteil wird, hat in aussagekräftiger, nachvollziehbarer und hinreichend detaillierter Form die vorgesehenen Schritte zur Leistungserbringung und die hierfür eingesetzten Ressourcen darzustellen. Insbesondere sind die zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Schritte der Übernahme, des Transportes und der Verwertung des Grünguts, einschließlich der zur Verwertung zum Einsatz kommenden Anlagen (Art und Belegenheit der Anlagen, vorhandene Aggregate, vorhandene Restkapazitäten) und der vorgesehenen Vermarktung, Verwertung oder Beseitigung der verschiedenen im Rahmen der Behandlung anfallenden Folgeprodukte und Behandlungsreste eingehend darzustellen. Im Falle mehrstufiger Behandlungskonzepte hat dies alle Teilschritte (insbesondere auch Läger, Umschlag- und Vorbehandlungsanlagen) und die wesentlichen Verfahrensschritte der eigentlichen Behandlung zu umfassen. Die unterschiedlichen Outputströme und ihre weitere Behandlung (einschließlich der etwaigen energetischen Nutzung von Behandlungsprodukten) sind ebenfalls eingehend darzustellen,
— Betriebsgenehmigung der zur Auftragserfüllung vorgesehenen Anlagen in Kopie; den vorgelegten Genehmigungsdokumenten müssen alle für die Beurteilung der vollumfänglichen Genehmigung der Tätigkeit wesentlichen Angaben zu entnehmen sein (Lage und Kapazität der Anlagen, zur Behandlung zugelassene Abfälle, ggf. Befristung etc.); im Falle noch nicht genehmigter Anlagen ist eine überschlägige Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage durch die zuständige Genehmigungsbehörde vorzulegen; in allen Fällen behält sich der AG die Forderung weiterer Dokumente zum Nachweis der umfassenden Genehmigung bzw. Genehmigungsfähigkeit der zur Auftragserfüllung vorgesehenen Anlagen vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.