Unterhalts- und Grundreinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.helmstedt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung
Unterhalts-und Grundreinigung mit ca. 14 200 m2 Reinigungsfläche.
Stadt Helmstedt und weiteren Ortsteilen
Unterhalts- und Grundreinigung in dieversen Objekten der Stadt Helmstedt, mit den Ortsteilen Offleben und Büddenstedt mit ca. 17 600 m2 Bodenfläche und ca. 14 200 m2 Reinigungsfläche.
Zweimalig um je 12 Monate
Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 21., 22.,23. + 24.6.2021 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 15.6.2021 für 2 der Termine per e-Mail anmelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen müssen bis 28.6.2021 beim Vergabeportal eingehen. Näheres siehe Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, muss einen maximal 12 Monate alten Handelsregisterauszug oder den hierzu in der Liste „Zusammenstellung der Unterlagen“ geforderten anderen Nachweis vorlegen.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWRAbkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
— Bereichsleitung: Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin.
Näheres siehe Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen.
Siehe auch Vergabeunterlagen! Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes.
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle.
— Objektleitung: Berufserfahrungsnachweis der vorgesehenen Objektleitung; Nachweis der Berufserfahrung über die Reinigungskontrolle, Arbeitszeitkontrolle der eingesetzten Reinigungskräfte, Überwachung des Einsatzes von Reinigungsverfahren, Reinigungsmitteln, Maschinen und Geräten, Reklamationsbearbeitung und Kommunikation mit dem Auftraggeber für mindestens 1 Jahr bis zum Angebotsabgabeschluss.— Personalqualifikation.
a) Angabe der Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte,
b) Eine Übersicht der Schulungen der Reinigungskräfte, die den Auftrag ausführen werden. Die Übersicht enthält Angaben zum Thema der Schulung, zum Referenten/Unterweisenden, zur Häufigkeit pro Jahr.
— Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz über – mit den hier ausgeschriebenen Leistungen – vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten 4 Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein.
Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten:
— Auftraggeber,
— Bodenreinigungsfläche des Objektes,
— Gereinigte Objektarten,
— Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis,
— Rechnungswert in Euro -- Mindestwerte an Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten.
Die genauen Werte sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich Näheres siehe Vergabeunterlagen
Für die Unterhaltsreinigung ist vor Zuschlagserteilung der Lizenzvertrag zur Nutzung der Qualitätssicherungssoftware Ko-CLEAN zu unterzeichnen und über die Vergabeplattform einzureichen. Die entsprechenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des Niedersächsisches Gesetzeszur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (insbes. Mindestlohnvorgaben nach § 4 NTVergG) und die Berücksichtigung sozialer Kriterien nach § 2 derNiedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) einzuhalten. Hinsichtlich ihrer konkretenAusgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Düsseldorf
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform, unter der zuvor genannten Nr. kostenlos herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bewerber, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen oder spät bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert (ausgeschlossen hiervon sind lediglich wesentliche und neue Informationen zum Verfahren), wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu senden.
Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist eine entsprechende Bestätigung des Referenzgebers zu jeder geforderten Referenz mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden. Alternativ kann auch eine E-mail-Adresse des Referenzgebers angegeben werden. Das Risiko, dass der Bieter bei fehlender Bestätigung ausgeschlossen wird, trägt der Bieter.
Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber und endet mit Ablauf einer Frist von 10 Tagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen beim Auftraggeber maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 28.6.2021 bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag – Donnerstag von 8.00 – 15.30 Uhr, Freitag 8.00 – 11.30 Uhr, schriftlich(nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben.
Folgende Nachweise werden von der Auftraggeberin bei Präqualifikation anerkannt:
— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren,
— maximal 12 Monate alter Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis-Gewerbezentralregisterauszug.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt