Energetische Sanierungsmaßnahmen inkl. geplantes BHKW am Heidekreis-Klinikum gGmbH, Walsrode Referenznummer der Bekanntmachung: VV04-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierungsmaßnahmen inkl. geplantes BHKW am Heidekreis-Klinikum gGmbH, Walsrode
Die Wärmeerzeugung des Klinikums ist aus dem Jahr 199x und muss erneuert werden.
Hierfür soll einer der beiden Kessel ersetzt und zusätzlich ein BHKW installiert werden. Über den Betrieb der Anlage wird mit dem Errichter ein „Betreiber- und Effizienzgarantievertrag“ in Anlehnung an einen Einsparcontractingvertrag geschlossen. Die vollständige Finanzierung wird der AG übernehmen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel dieses Vertrages ist es, die Wärmeerzeugungsanlagen des Standorts Walsrode zu sanieren und über die Erfüllung von Effizienzkriterien den Energieverbrauch und die Energiekosten im Vertragsobjekt nach Maßgabe dieses Vertrages zu reduzieren.
Der AN hat mit Hilfe der vom AG ausgefüllten und ihm zur Verfügung gestellten Objektliste im Wege einer Grobanalyse zunächst eigenverantwortlich untersucht, mit welchen Investitionskosten die vom AG gewünschten Sanierungsmaßnahmen durchführbar sind und wie die ausgeschriebenen Effizienzkriterien durch Controlling und Instandhaltung durch den AN eingehalten werden können. Der AN hat im Rahmen der Grobanalyse ferner die dazu erforderlichen Investitionen und die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Projektierungskosten ermittelt.
Der AN wird im Rahmen dieses Vertrags zunächst durch eine Feinanalyse ermitteln, ob die Ergebnisse der Grobanalyse, deren Daten vorläufig in diesen Vertrag übernommen werden, bestätigt werden können. Ist dies der Fall und liegen die weiteren Voraussetzungen vor, wird der AN auf Grundlage dieser Feinanalyse, die diesem Vertrag beigefügt wird, die Durchführung bzw. Veranlassung der entsprechenden Effizienzmaßnahmen übernehmen.
Die Einhaltung der Effizienzkriterien erfolgt dabei durch ein selbständiges Garantieversprechen, mit dem sich der AN verpflichtet, mittels entsprechender technischer Maßnahmen die Effizienzkriterien betreffend das Vertragsobjekt während der Vertragslaufzeit im garantierten Umfang einzuhalten und insoweit das volle Risiko für den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahmen zu übernehmen.
Die Übernahme des wirtschaftlichen Risikos durch den AN bedeutet Einstehen des AN dafür, dass er die garantierten Effizienzziele erreicht und er bei Verfehlung dieser Ziele dem AG so Ausgleich in Geld leistet, als wäre der garantierte Effizienzerfolg tatsächlich eingetreten.
Der Auftraggeber fordert die geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt. Bewerber, deren Teilnahmeanträge die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, nehmen an dem weiteren Vergabeverfahren nicht teil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walsrode
Postleitzahl: 29664
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.