Sanierung Freibad an der Mühlenstraße, Gemeinde Rastede Referenznummer der Bekanntmachung: P486
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastede
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26180
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rastede.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Freibad an der Mühlenstraße, Gemeinde Rastede
Die Gemeinde Rastede beabsichtigte das Freibad an der Mühlenstraße in Rastede zu sanieren. Im Zuge der Sanierung sollten das 50 m Schwimmbecken sowie das Sprungbecken und das Nichtschwimmerbecken mit Edelstahl ausgekleidet werden. Die gesamte Schwimmbadtechnik war mittlerweile auf einem veralteten Stand und sollte daher vollumfänglich saniert werden. Das Funktionsgebäude mit den Umkleiden, Duschen, Technik- und anderen Räumen sollte abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden.
Die Gesamtprojektkosten wurden auf ca. 7,2 Mio. EUR brutto geschätzt.
In diesem Verfahren wurde die Objektplanung Gebäude ausgeschrieben. Die Planung der Technischen Ausrüstung wurde separat vergeben.
Gemeinde Rastede
Freibad an der Mühlenstraße
— Objektplanung Gebäude (Funktionsgebäude) Lph 1-4, optional Lph 5-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. An-lage 10, Ziffer 10.1,
— Objektplanung Freianlagen (Becken) Lph 1-4, optional Lph 5-9 gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Ziffer 11.1
Besondere / Zusätzliche Leistungen:
— Abbruchsplanung.
— Objektplanung Gebäude (Funktionsgebäude) Lph 5-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. An-lage 10, Ziffer 10.1,
— Objektplanung Freianlagen (Becken) Lph 5-9 gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Ziffer 11.1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Freibad an der Mühlenstraße, Gemeinde Rastede
Ort: Bad Zwischenahn
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PRY3F.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Die fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen geprüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastede
Postleitzahl: 26180
Land: Deutschland