Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung) für den Wasserverband Weddel-Lehre, 2 Jahresvertrag mit optionaler Verlängerung um 3 weitere Jahre Referenznummer der Bekanntmachung: Weddel-Lehre B002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cremlingen
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38162
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weddel-lehre.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung) für den Wasserverband Weddel-Lehre, 2 Jahresvertrag mit optionaler Verlängerung um 3 weitere Jahre
Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung) bestehend aus den Leistungsblöcken:
I. Erhebung, Aktualisierung und Auswertung von Grunddaten.
II. Umsetzung der Beratung.
III. Begleitende Untersuchungen und Versuche.
IV. Erfolgskontrolle.
Für den Wasserverband Weddel-Lehre
2 Jahresvertrag mit optionaler Verlängerung um 3 weitere Jahre
1. Beratungszeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2022,
2. (optionaler) Beratungszeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2025.
Cremlingen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung) für den Wasserverband Weddel-Lehre auf der Grundlage des bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes.
Die Beratung beinhaltet die in der technischen Leistungsbeschreibung aufgeführten und beschriebenen Leistungen bestehend aus den Leistungsblöcken:
I. Erhebung, Aktualisierung und Auswertung von Grunddaten.
II. Umsetzung der Beratung.
III. Begleitende Untersuchungen und Versuche.
IV. Erfolgskontrolle.
Art und Umfang der Beratungsleistung ergeben sich aus der beigefügten technischen Leistungsbeschreibung.
Die Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung) wird durch Mittel aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie aus Mitteln der Niedersächsischen Wasserentnahmegebühr gefördert und voll finanziert.
Die Vorgaben des dem Auftraggeber erteilten Zuwendungsbescheides des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend zu beachten.
Bislang wurde seitens des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz die Zuwendungsbescheide jeweils für einen 5 Jahreszeitraum erteilt.
Die Ausführung der Beratung teilt sich nunmehr in 2 Beratungsabschnitte:
Der nunmehrige Bescheid erfolgte zunächst für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2022; siehe Anlage 8 Leistungsbeschreibung: Zuwendungsbescheid des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz, dort Nummer 4.
Ab 1.1.2023 ist eine Förderung auf Basis der o. g. Förderrichtlinie ELER derzeit nicht möglich, da diese außer Kraft tritt; siehe Anlage 8 Leistungsbeschreibung: Zuwendungsbescheid des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz, dort Nummer 4.
Sowohl der Zuschussgeber als auch die ausschreibende Stelle gehen jedoch davon aus, dass eine Folgefinanzierung erfolgen wird.
Demgemäß wird die vorliegende Ausschreibung in 2 Beratungsabschnitte aufgeteilt:
Der 1. Beratungszeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2022 wird nach den Bedingungen der vorliegenden Ausschreibung vergeben.
Hinsichtlich des 2.Beratungszeitraumes 1.1.2023 bis 31.12.2025 erfolgt die Vergabe optional und unter dem Vorbehalt, der weiteren Förderung der sog. Gewässerschutzzusatzberatung auf Basis der o. g. Förderrichtlinie ELER oder einer entsprechenden Nachfolgeförderrichtlinie.
Die Vergabestelle geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass es zu einer Förderung im bisherigen Rahmen kommen wird. Sollte es wider Erwarten nicht zu einer Förderung im bisherigen Rahmen kommen und somit zu einer negativen Entscheidung bezüglich einer Folgeberatung für den optionalen 2. Beratungszeitraum, wird der Auftraggeber von der Verlängerungsoption keinen Gebrauch machen.
Zur Zulässigkeit der gesplitteten Vergabe unter Vorbehalt vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes VK 2 - 93/14.
Die Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Gewässerschutzzusatzberatung auf Basis der o. g. Förderrichtlinie ELER
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung) für den Wasserverband Weddel-Lehre, 2 Jahresvertrag mit optionaler Verlängerung um 3 weitere Jahre
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland