Neubau A 20, 2. BA – Kartierungen Referenznummer der Bekanntmachung: P397-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau A 20, 2. BA – Kartierungen
Die A 20 in Niedersachsen gehört mit einer Länge von rund 121 km zu den größten deutschen Planungen für den Neubau von Autobahnen. Die A 20 Küstenautobahn in Niedersachsen wird von der Niederlassung (NL) Nord und der NL Nordwest gemeinsam geplant.
Die Baustrecke des Abschnittes 2 (BA 2) der Küstenautobahn beginnt östlich des geplanten Autobahnkreuzes A 20/ A 29, umfährt zunächst in einem Linksbogen, gefolgt in einem Rechtsbogen ein Waldgebiet bei Gut Hahn, um dann weiter Richtung Osten zu verlaufen. Nach der Querung der L 864 (Jaderlangstraße) schwenkt die Trasse in nordöstlicher Richtung ab. Das Ende der Baustrecke liegt unmittelbar nordöstlich der B 437. Insgesamt beträgt die Länge des BA 2 ca. 22,5 km.
Derzeit befindet sich das Projekt im Planfeststellungsverfahren. Die öffentliche Auslegung fand 2018 statt. Die Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen ist bislang noch nicht abgeschlossen; ein Planfeststellungsbeschluss steht dementsprechend noch aus.
Die Bestandserfassungen von Flora, Fauna und Biotoptypen für den BA 2 erfolgten überwiegend in den Jahren 2010 / 2011 zuzüglich einiger Nachkartierungen in 2012 / 2013 gemäß den damaligen Methodenstandards. Im Jahr 2015 wurde zur Überprüfung der Aktualität eine Geländebegehung, ein Luftbildvergleich sowie eine Datenabfrage bei den UNBs durchgeführt. Die Plausibilitätsüberprüfung der Biotop- und Faunadaten ergab, dass nur in sehr geringem Umfang Veränderungen im Planungsraum eingetreten waren, so dass die Datengrundlage für das Planfeststellungsverfahren als noch ausreichend zu beurteilen war.
Im Jahr 2020 wurde im Benehmen mit der Planfeststellungsbehörde jedoch beschlossen, das laufende Verfahren durch eine Ergänzungsunterlage zu aktualisieren und neu auszulegen, um aufgrund verschiedener BVerwG-Entscheidungen, Einwendungen sowie technischer Aktualisierungen die Planung rechtskonform anzupassen. In diesem Zusammenhang wird nunmehr die Aktualisierung der floristisch-faunistischen Bestandskartierungen aufgrund ihres Alters und der Weiterentwicklung fachlicher Methodenstandards erforderlich. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit erfolgt diesbezüglich eine Eingrenzung auf die bislang als planungsrelevant identifizierten Artengruppen und Biotopstrukturen sowie den Untersuchungskorridor des aktuellen Planfeststellungsentwurfs. Anhand der neuen Daten sind nachfolgend die Eingriffswirkungen und die bislang geplanten Umweltmaßnahmen zu überprüfen.
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:
— Faunistische Untersuchungen (Avifauna, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Fische und Rundmäuler, Schnecken und Muscheln, Heuschrecken, Nachtfalter),
— Pflanzen- und Biotoptypenkartierung,
— Bewertungen, Untersuchungsdokumentation sowie Vergleich der ehemaligen mit den neuen Erhebungen.
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters (= Koordinator der Kartierleistungen): 30 %,
— Referenzen/Erfahrungen des stellvertretenden Projektleiters (= 2. Koordinator der Kartierleistungen): 25 %,
— Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5 %,
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2) „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck „D03_A20-BA2_VgV-Kartierungen_Eigenerklaerung-Eignung“.
— Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck „D03_A20-BA2_VgV-Kartierungen_Eigenerklaerung-Eignung“.
— Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
— Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mind. einen Umsatz von 0,05 Mio. EUR aufweisen.
— Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03_A20-BA2_VgV-Kartierungen_Eigenerklaerung-Eignung“ und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
— Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
— Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03_A20-BA2_VgV-Kartierungen_Eigenerklaerung-Eignung“.
— Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D05_A20-BA2_VgV-Kartierungen_Unterauftragnehmer“, Vordruck „D06_A20-BA2_VgV-Kartierungen_Verpflichtung-Unterauftragnehmer“ und Vordruck „D07_A20-BA2_VgV-Kartierungen_Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer“.
— Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber (Unternehmen) muss mindestens einmal Kartierleistungen oder die Koordination von Kartierleistungen erbracht haben.
— Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte: Der Projektleiter (= Koordinator der Kartierleistungen) und der stellv. Projektleiter (= 2. Koordinator der Kartierleistungen) müssen jeweils mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Kartierleistungen oder über die Koordination von Kartierleistungen nachweisen.
— Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss mindestens 2 Beschäftigte im Bereich Kartierungen (z. B. Koordination, Durchführung von Kartierungen) angestellt haben.
— Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu den Referenzen des Bewerbers und der Leistungsfähogkeit der technischen Fachkräfte genannten Mindeststandards.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_A20-BA2_VgV-Kartierungen_Information“.
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
— Datenschutz im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens: Die im Angebot enthaltenen personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben können u. U. vom AG und seinen Beauftragten im Rahmen seiner / ihrer Zuständigkeit erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe dieser Daten an andere Stellen richtet sich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bieter werden gebeten, die am Projekt beteiligten Mitarbeiter/innen auf die Erfassung und Speicherung ihrer Daten (Name, dienstliche Erreichbarkeit) hinzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PRYAB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland