Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Landkreis Wittmund Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02-LKW

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittmund
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Postleitzahl: 26409
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-wittmund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/33E00544-914A-438D-8C34-1DDC3AD05616
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/33E00544-914A-438D-8C34-1DDC3AD05616
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Landkreis Wittmund

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02-LKW
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72400000 Internetdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i.S.v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten (weiße Flecken – Los 1), den unterversorgten Schulen (Los 2) sowie den unterversorgten Gewerbegebieten (Los 3) im Landkreis Wittmund.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hauptbereich

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
32400000 Netzwerke
32421000 Netzverkabelung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung zu Los 1 ist es, die unterversorgten weißen Flecken mit Diensten eines hochleistungsfähigen NGA-Breitbandnetzes zu versorgen. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession ist im Wesentlichen der Bau sowie die Errichtung und der Betrieb eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, hierzu die Vergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell vorzunehmen. Das NGA-Netz soll sowohl vom Auftragnehmer gebaut, errichtet und anschließend vom Auftragnehmer betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Der Konzessionsgeber hat nach der Richtlinie des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015 mit vorläufigen Förderbescheid vom 26.2.2020 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Zudem erhielt der Konzessionsgeber einen (vorläufigen) Zuwendungsbescheid vom 20.7.2020 des Landes Niedersachsen gemäß „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen“ (RL Giganetzausbau NI). Es sollen 4271 Adressen mit 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 180
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2: Schulen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
32400000 Netzwerke
32421000 Netzverkabelung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung zu Los 2 ist es, die unterversorgten Schulstandorte mit Diensten eines hochleistungsfähigen NGA-Breitbandnetzes zu versorgen. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession ist im Wesentlichen der Bau sowie die Errichtung und der Betrieb eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, hierzu die Vergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell vorzunehmen. Das NGA-Netz soll sowohl vom Auftragnehmer gebaut, errichtet und anschließend vom Auftragnehmer betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Der Konzessionsgeber hat einen Antrag gemäß des Sonderaufrufes vom 15.11.2018 zur „Förderung von Infrastrukturprojekten zur Anbindung von Schulen und Krankenhäusern“ gestellt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid datiert vom 22.2.2021. Ebenfalls wurde ein Antrag auf eine komplementäre Förderung bei dem Land Niedersachsen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen“ (RL Giganetzausbau NI) gestellt.

Es sollen 11 Schulstandorte mit 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 180
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 3: Gewerbegebiete

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
32400000 Netzwerke
32421000 Netzverkabelung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung zu Los 3 ist es, die unterversorgten Gewerbegebiete mit Diensten eines hochleistungsfähigen NGA-Breitbandnetzes zu versorgen. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession ist im Wesentlichen der Bau sowie die Errichtung und der Betrieb eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, hierzu die Vergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell vorzunehmen. Das NGA-Netz soll sowohl vom Auftragnehmer gebaut, errichtet und anschließend vom Auftragnehmer betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Der Konzessionsgeber hat einen Antrag gemäß des Sonderaufrufes vom 15.11.2018 zur „Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe und Industriegebieten sowie Häfen“ gestellt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid datiert vom 9.3.2021. Ebenfalls wurde ein Antrag auf eine komplementäre Förderung bei dem Land Niedersachsen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen“ (RL Giganetzausbau NI) gestellt. Es sollen 5 Gewerbegebiete mit 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 180
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,

b) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG),

c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular),

d) Erklärung Tariftreue zu § 4 Abs. 1 NTVergG (bereitgestelltes Formular).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

a) Vorlage der Jahresabschlüsse i.S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Konzessionsgebers ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie (i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern; (ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.

b) Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen (bereitgestelltes Formular).

Mindestvoraussetzungen Los Nr. 1 (weiße Flecken): Mindestvoraussetzung für Los 1 ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Mindestvoraussetzungen Los Nr. 2 (Schulen): Mindestvoraussetzung für Los 2 ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Mindestvoraussetzungen Los Nr. 3 (Gewerbegebiete): Mindestvoraussetzung für Los 3 ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto).

c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.

d) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Vermögensschäden von [Betrag gelöscht] EUR die jeweils in jedem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Zuschlagsfall eine Erhöhung des Versicherungsschutzes mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. Der Konzessionsgeber kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzausbaus, des Netzbetriebes und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auftragswertes, der Kundenanschlüsse und der Art der Leistung (Netzausbau und / oder Netzbetrieb), Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten, Erklärung über Förderung des Projektes (Art der Förderung); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens (bereitgestelltes Formular)

Los 1-weiße Flecken:

Mindestvoraussetzung für Los 1: Referenz mit abgeschlossenem Bau von mindestens 1.000 FTTB-Anschlüssen in einem Ausbauprojekt

Referenz mit bereits In Betrieb genommenem Netz von mindestens 1.000 FTTB-Anschlüssen

Los 2 – Schulen:

Mindestvoraussetzung für Los 2: Referenz mit abgeschlossenem Bau von mindestens 22 FTTB-Anschlüssen in einem Ausbauprojekt

Referenz mit bereits In Betrieb genommenem Netz von mindestens 22 FTTB-Anschlüssen

Los 3 – Gewerbe:

Mindestvoraussetzung für Los 3: Referenz mit abgeschlossenem Bau von mindestens 180 FTTB-Anschlüssen in einem Ausbauprojekt

Referenz mit bereits In Betrieb genommenem Netz von mindestens 180 FTTB-Anschlüssen

Für die Eignung pro Los muss der Bewerber zumindest insgesamt eine Referenz nachweisen, die die o.g. Mindestanforderungen für jedes angebotene Los jeweils einzeln erfüllt.

b) Vorlage einer Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie Vorlage eines Organigramms des Betriebs.

c) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 01/06/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Bietergemeinschaften

(i) Bei Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Bewerber in einer von jedem Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular) zu benennen,

(ii) Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind die entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III) abzugeben,

(iii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch,

(iv) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben,

(v) Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.

b) Inanspruchnahme von Nachunternehmern zur Eignungsleihe

(i) Der Bewerber hat die „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular) einzureichen,

(ii) Der Nachunternehmer hat die „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular) abzugeben,

(iii) Der Nachunternehmer hat die dem Einsatz entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III) abzugeben,

(iv) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen.

c) Inanspruchnahme von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe.

Die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie – soweit möglich – die vorgesehenen Nachunternehmer sind zu benennen. der Konzessionsgeber behält sich vor, dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.

d) Die GIS-Daten für die unterversorgten Adressen, die Schulstandorte und die Gewerbegebiete sowie der Entwurf des Kooperationsvertrages werden nur den Bietern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt.

e) Der Konzessionsgeber behält sich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass die Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 GBW einschlägig ist. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Vorgaben der KonzVgV. Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten des Verfahrens (Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB Form, Inhalt

(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/04/2021

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