Schulzentrum Alexanderstrasse, Erweiterung und Sanierung, Vergabe von Planungsleistungen Technische Ausrüstung nach § 53 ff HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 2021OL000114
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oldenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulzentrum Alexanderstrasse, Erweiterung und Sanierung, Vergabe von Planungsleistungen Technische Ausrüstung nach § 53 ff HOAI
Das Schulzentrum Alexanderstraße, bestehend aus einem gymnasialen Teil (NGO) sowie einer Oberschule (OBS) soll erweitert, saniert und funktional optimiert werden. Hierzu sind folgende Teilaufgaben erforderlich:
1. Erweiterung des NGO um einen Zug, mit einer Option für einen 5. Zug.
2. Optimierung, innere Sanierung und Erweiterung der OBS.
Schulzentrum Alexanderstraße, Erweiterung und Bestandsoptimierung
Das Schulzentrum Alexanderstraße, bestehend aus einem gymnasialen Teil (NGO) sowie einer Oberschule (OBS), soll erweitert, saniert und funktional optimiert werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung nach § 55 HAOI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 9 in den Anlagengruppen 1-6 und 8.
Grundstück / Bebauung
Das Schulgrundstück wird geprägt durch den großen, zusammenhängenden Baukörper aus unterschiedlichen Bauzeiten. Die Grundstruktur aus den 1961er Jahren wurde 1965 durch den Block der jetzigen OBS ergänzt. Zwischen 2011 und 2017 kamen der Mensaneubau, die Bibliothek sowie Ganztags- und Inklusionsräume hinzu.
Das Grundstück mit einer Größe von ca. 37 600 qm lässt rechnerisch noch eine Erweiterung von ca. 23 000 qm Geschossfläche zu. Wichtig und erhaltenswert sind die beiden großen zusammenhängenden Freiflächen westlich und südöstlich des Gebäudekomplexes. Ergänzt wird das Freiflächenangebot durch den sogen.
„Musenhof“, ein durch überwiegend eingeschossige Gebäudeteile gefasster Innenhof südlich der Aula mit hoher Aufenthaltsqualität.
Erhaltenswerte Gebäude /Abbruch
Die auf dem Lageplan rot gekennzeichneten Gebäudeteile sind stark sanierungsbedürftig und stehen einer effizienten Grundstücksnutzung im Wege. Sie können zum Teil oder ganz abgebrochen werden, sofern dies konzeptionell zu vertreten ist. Das Gebäude „Wohnen Hausmeister“ kann abgebrochen werden und muss nicht ersetzt werden.
Die blau gekennzeichneten Bereiche sind vom gesamten Innenausbau her sanierungsbedürftig und können neu strukturiert werden. Die bauliche und haustechnische Sanierung ist Bestandteil der Maßnahme und soll in einem Zug mit der funktionalen Umgestaltung erledigt werden. Einer Neugestaltung kommt hierbei entgegen, dass insbesondere alle nichttragenden Innenwände sowie die gesamten Unterdecken und auch die Sanitärkerne obsolet sind. Die veraltete Haustechnik soll ersetzt werden, soweit erforderlich und baukonstruktive Umbauten dies erforderlich machen. Lediglich die Fassade und die Dachdämmung / Abdichtung wurde bereits erneuert, hier ist auf die Fassadenaufteilung weitestgehend Rücksicht zu nehmen. In Einzelfällen, wenn es funktionale Vorteile bringt, können Glaselemente durch Festelemente ersetzt werden.
Alle anderen Bereiche sind baulich in einem relativ guten Zustand, hier sind lediglich Maßnahmen im Rahmen der technischen Optimierung erforderlich.
Raumprogramm
Das Raumprogramm umfasst den gesamten zukünftigen Bedarf. Die Flächen sind sinnvoll in Bestands- und Erweiterungsbauten nachzuweisen. Um das Verfahren zu vereinfachen, wurde beispielhaft die Nutzung gemäß des neuen Raumprogrammes auf Bestand und optionale Neubauten verteilt. Im Zuge einer Neuorientierung des pädagogischen Konzeptes können einzelne Räume / Raumgruppen getauscht werden. Hierbei ist jedoch der Aufwand gegenüber den funktionalen Vorteilen abzuwägen.
Aufgabenstellung
Die Maßnahme hat im Wesentlichen 2 Ziele:
1. Erweiterung des NGO um einen Zug, mit einer Option für einen 5. Zug.
2. Optimierung, innere Sanierung und Erweiterung der OBS im Hinblick auf neue, differenzierte Unterrichtformen.
Hierbei sollen beide Schulformen organisatorisch und funktional eigenständig bleiben und gleichzeitig Synergien durch gemeinschaftlich genutzte Räume geschaffen werden. Es ist unstrittig, dass dieses Ziel nur durch 2 unabhängige Erweiterungsbauten erreicht werden kann. Inhaltlich sind die pädagogischen Konzepte der jeweiligen Schulformen zu beachten. Die Konzepte geben die Intentionen der Schulen vor, sie werden in Zusammenhang mit der Gebäudeplanung auf Machbarkeit verifiziert und ggf. fortgeschrieben. Zur Lösung der Aufgabe ist der gesamte Gebäudebestand zu beachten. Es können sich Änderungen der jetzigen Raumnutzung ergeben, wenn dies funktional und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Termine
Die Planungs- und Ausführungszeit ist derzeit mit 3 Jahren in Aussicht genommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Leistungen abschnittsweise zu erbringen sind. Teilwiese erfolgen die Ausführungen auch im laufenden Betrieb.
Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gemäß Ziffern III.1.2 und III.1.3 erfüllen.
Sollten mehr als 5 Bewerber die o.a. Mindestkriterien erfüllen, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen jeweils über eine angemessene Berufspraxis und jeweils über eine angemessene Projekterfahrung verfügen. Die verantwortlichen Planer müssen über Deutschkenntnis als Muttersprachler oder durch den Nachweis (mindestens) C1 zu deutschen Sprachkenntnissen verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Angebotsformblatt
Vollständiger und in Textform ausgefüllte Bewerberunterlagen bestehend aus:
— Ziffer 1. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer,
— Ziffer 2. Teilnahmeantrag,
— Ziffer 3. Interessen und Beteiligungen,
— Ziffer 4. Erklärungen zu Ausschlussgründen,
— Ziffer 5. Zusammenarbeit mit Anderen,
— Ziffer 6. wirtschaftliche und berufliche Leistungsfähigkeit (Mitarbeiterzahlen und Umsätze der letzten 3 Jahre (2018 bis 2020),
— Ziffer 7. Unternehmensreferenzen,
— Ziffer 8. Nachunternehmererklärung.
Zu Ziffer 6: Durchschnittsumsatz mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Sonstiges: Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. einer Projektversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden je Schadenfall bei zweifacher jährlicher Maximierung.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Zu Ziffer 6: Angaben zum jährlichen Mittel der beschäftigten Ingenieure/Meister/Techniker in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020).
Zu Ziffer 7: Unternehmensreferenzen. Gewertet werden 2 Referenzen, welche den nachgenannten Mindestkriterien entsprechen und im o.a. Referenzzeitraum abgeschlossen wurden.
Zu Ziffer 6.: durchschnittlich 8 Beschäftigte Ingenieure/Meister/Techniker – mindestens je 4 ELT und HLS.
Zu Ziffer 7.:
Referenz 1:
— Es muss sich um Neubauten MIT Bauen im Bestand handeln,
— zumindest die letzte der unten geforderten Leistungsphasen muss in den letzten 5 Jahren (04/2016-03/2021) erbracht und abgeschlossen worden sein,
— es müssen als Planer TGA mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
— die Kosten (KG 400) müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) betragen und
— die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sei (z.B. Bildungseinrichtungen, keine Wohngebäude oder Produktionsgebäude).
Referenz 2:
— Es muss sich um Neubauten ODER um Bauen im Bestand handeln,
— zumindest die letzte der unten geforderten Leistungsphasen muss in den letzten 5 Jahren (04/2016-03/2021) erbracht und abgeschlossen worden sein,
— es müssen als Planer TGA mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
— die Kosten (KG 400) müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) betragen und
— die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sei (z.B. Bildungseinrichtungen, keine Wohngebäude oder Produktionsgebäude).
s.o. III.1.1)
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch weiter unten unter „Zusätzliche Angaben“ Ziffer VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird – aus Gründen der Verfahrensfairness – nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, – sofern gesetzlich zulässig – fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.