Neubau Zentralklinikum Georgsheil — Good Manufacturing Practice (GMP) Referenznummer der Bekanntmachung: ZKG-2020-20 - GMP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.anevita.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentralklinikum Georgsheil — Good Manufacturing Practice (GMP)
Beratungs- unde Prüfleistungen zur Labor- und Apothekenplanung nach GMP sowie Leistungen zur GMP-Qualifizierung nach EU GMP-Leitfaden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Der genaue Auftragswert wird mit Rücksicht auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragsparteien nicht veröffentlicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GMP — Good Manufacturing Practice
Ort: Pegnitz
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHVRYA3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://bos-pm.de/