21-0017 Sanierung Schulzentrum Vorsfelde, Blitzschutzinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0017 Sanierung Schulzentrum Vorsfelde, Blitzschutzinstallation
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
21-0017 Sanierung Schulzentrum Vorsfelde, Blitzschutzinstallation
— Auftrennen des Blitzschutzes für die Demontagearbeiten für die Dachsanierung,
— Montage des Blitzschutzes nach Abschluss der Dachsanierung inkl. Abnahme und Messung.
38440 Wolfsburg
— Auftrennen des Blitzschutzes für die Demontagearbeiten für die Dachsanierung,
— Montage des Blitzschutzes nach Abschluss der Dachsanierung inkl. Abnahme und Messung.
Die Stadt Wolfsburg schreibt für die Wolfsburger Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (WSM) aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Süpplingenburg
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38376
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert, sondern führen zum Ausschluss des Angebots!
Das Abgeben mehrerer Hauptangebote durch einen Bieter ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss!
Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP / Kommunikation zu stellen.
Auskünfte von anderen Stellen oder mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich.
Die Vergabeunterlagen können Sie unter www.dtvp.de/Center einsehen und herunterladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2RYCX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen