EPa-Packanlage-VPB/2So/DI0064 Referenznummer der Bekanntmachung: 6002083822-VpflABw
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
EPa-Packanlage-VPB/2So/DI0064
6002083822-VpflABw Planung, Konstruktion, Lieferung und Aufbau einer EPa-Packanlage.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
1 Anlage (inclusive Nebenanlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mitteilung geforderter Bewerberangaben im Teilnahmeantrag,
— Nachweise über Mitgliedschaften in Berufsverbänden sowie Handelskammern als Beglaubigte Kopienn
— Handelsregisterauszugn
— Vorlage unterschriebene Eigenerklärung Ausschlussgründe (BAAINBw Formular B- V034).
— Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart für die letzten 3 Jahre (als Eigenerklärung),
— Eine aktuelle Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens (aktuell sind Bankauskünfte aus den letzten 3 Monaten gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge),
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR.
— Referenzen über mindestens 3 vergleichbare Aufträge, mit Nachweis, bzw. geeigneten Ansprechpartnern zur Nachweiskontrolle,
— Angaben der technischen Ausrüstung des Unternehmens (als Eigenerklärung mit Angabe der Maschinen- Geräte- und sonstiger Ausstattung),
— Angaben der technischen Fachkräfte zur Leistungserbringung (als Eigenerklärung mit Angabe der Mitarbeiterzahlen zu den einzelnen Fachbereichen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit