Lizenzen für Jira und Confluence Referenznummer der Bekanntmachung: 21/091
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.it.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lizenzen für Jira und Confluence
Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich befristete Überlassung von 2000 Lizenzen für Atlassian Jira und Confluence Lizenzen samt Addons für 24 Monate.
30169 Hannover
Zeitlich befristete Überlassung von je 2000 Lizenzen für:
1. Atlassian Jira – Datacenter Lizenzen,
2. Atlassian Confluence – Datacenter Lizenzen,
3. ScriptRunner for Jira,
4. JSU – Jira Suite Utilities for Jira,
5. Timesheet Reports and Gadgets,
6. Project Configurator for Jira,
7. Email This Issue,
8. Structure for Jira,
9. Adaptavist ScriptRunner for Confluence,
10. Better Archiving Plugin for Confluence,
11. Composition Tabs & Page Layout,
12. Linchpin User Profiles,
13. Xporter,
14. draw.io,
15. Scroll Word Exporter for Confluence,
16. Visibility for Confluence,
17. Cenote Lockpoint,
18. Permission Helper,
19. Xray Testmanagement for Jira,
20. Search Linked Issues,
21. Table Filter and Charts for Confluence,
22. Scroll Versions for Confluence,
23. Comala Document Management,
24. Numered Headings.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dokumentenformate bei Apple Geräten:
Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente einen Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert.
Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
EVB-IT Vertrag Überlassung Typ B:
Mit der Zuschlagserteilung kommt der beiliegende EVB-IT Vertrag Überlassung Typ B mit dem Bieter zustande (§ 43 Abs. 1 UVgO).
Der Vertrag ist nicht vom Bieter auszufüllen, sondern dokumentiert die vertraglichen Regelungen, zu denen im Falle des Zuschlags ein Vertrag zustande kommt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYK4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.