Trägerschaft von Kindertagesstätten in Neu Wulmstorf in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021.0125
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen / Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft von Kindertagesstätten in Neu Wulmstorf in 2 Losen
Um den bestehenden Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze gegenüber ihren Gemeindemitgliedern erfüllen zu können, beabsichtigt die Gemeinde Neu Wulmstorf als Auftraggeber (AG) neben bereits vorhandenen Kindertagesstätten zusätzliche Betreuungseinrichtungen ins Leben zu rufen. Zu diesem Zwecke plant der AG die Anmietung zweier Gebäude, nach deren voraussichtlicher Fertigstellung zum 1.4.2022 bzw. zum 1.6.2022 der Betrieb der KiTA Lessinghöfe und der KiTa Wiesen Wiesen aufgenommen werden soll, für welche mit dieser Ausschreibung jeweils ein Betreiber gesucht wird.
KiTa Lessinghöfen
Kindertagesstätte Lessinghöfe
Erich-Kästner-Straße 10-22
21629 Neu Wulmstorf
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss 2er Betreiberverträge (Anlage 2) mit einer zunächst vorgesehenen Laufzeit von 15 Jahren, also bis zum 31.7.2037. Der Vertrag sieht eine Verlängerungsoption vor; im Anschluss an die 15-jährige Laufzeit kann dieser von der Gemeinde 1-seitig 2-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Wesentlicher Vertragsinhalt des Betreibervertrages ist die Zusicherung des Betriebsbeginns zum 1. April 2022 bzw. zum 1. Juni 2022. Da Verzögerungen im Bau nicht ausgeschlossen werden können, verpflichtet sich der zukünftige Betreiber als Auftragnehmer (AN) zum Betrieb der KiTa spätestens ab deren Fertigstellung.
Im Anschluss an die15-jährige Laufzeit kann dieser von der Gemeinde 1-seitig 2-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
KiTa Wulmstorfer Wiesen
Kindertagesstätte Wulmstorfer Wiesen
Wulmstorfer Wiesen 75-79
21629 Neu Wulmstorf
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss zweier Betreiberverträge (Anlage 2) mit einer zunächst vorgesehenen Laufzeit von 15 Jahren, also bis zum 31.7.2037. Der Vertrag sieht eine Verlängerungsoption vor; im Anschluss an die 15-jährige Laufzeit kann dieser von der Gemeinde 1-seitig 2-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Wesentlicher Vertragsinhalt des Betreibervertrages ist die Zusicherung des Betriebsbeginns zum 1. April 2022 bzw. zum 1. Juni 2022. Da Verzögerungen im Bau nicht ausgeschlossen werden können, verpflichtet sich der zukünftige Betreiber als Auftragnehmer (AN) zum Betrieb der KiTa spätestens ab deren Fertigstellung.
Im Anschluss an die fünfzehnjährige Laufzeit kann dieser von der Gemeinde einseitig zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erfüllung der Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde,
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit Eintragungspflicht besteht (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung),
— Eigenerklärung, dass keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen. Der Auftraggeber wird entsprechende Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 GewO einholen.
1) Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR EUR,
— Mietsachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
— Obhut- und Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Schlüsselschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Der Nachweis erfolgt entweder unter Vorlage des Versicherungsnachweis zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist dann nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
2) Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz i. H. v. EUR 200 000,00 jährlich in vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro/ netto (Angabe getrennt pro Jahr. Zur Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen siehe III.1.2).
3) Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen). Die Vergabestelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
1) Nachweis mindestens 3 unterschiedlicher Referenzen aus Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben in vergleichbaren sozialen Einrichtungen im (Betrieb Kindertagesstätten,
— das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen,
— der Leistungszeitraum muss mindestens 9 Monate betragen haben.
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
— Anzahl Beschäftigte insgesamt,
— Angabe des Objektes mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort,
— Art der Unterkunft,
— Kapazität der Einrichtung (Angabe in Plätzen, bei Arge oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils),
— Auftragsgegenstand.
3) Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. VVB-235 und VVB-236).
Das eingesetzte Personal muss den gesetzlichen Vorgaben des KiTaG entsprechen (siehe Leistungsbeschreibung). Weiterhin verpflichtet sich der AN, spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung für jeden von ihm zur vorliegenden Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis i. S. d. § 30 a BZRG, vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDHV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).