Klärschlammentsorgung Kläranlage Syke Referenznummer der Bekanntmachung: 20210528-10.00
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE116638452
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Syke
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.syke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung Kläranlage Syke
Entsorgung des Klärschlamms der Kläranlage Syke (01.01.22-31.12.28).
Stadt Syke Die Bürgermeisterin
Hinrich-Hanno-Platz 1
28857 Syke
Standort der Kläranlage: Plackenstraße 50, 28857 Syke.
Thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm (9 800 t) und Flüssigschlammverwertung (5 600 m3) im Zeitraum 01.01.22-31.12.28.
Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als vorläufiger Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124_LD, siehe Vergabeunterlagen),
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Angebotsabgabe zu erklären ist die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in den genannten Registern besteht.
Auf Verlangen ist eine entsprechende Bescheinigung innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen.
Bei Angebotsabgabe ist die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu erklären.
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Erklärung, dass dem Unternehmer die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen,
— Erklärung zu § 4 NTVergG, ggf. auch von anderen Unternehmen,
— Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235 VHB),
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 236 VHB).
Nachweise zur thermischen Entsorgung des Klärschlamms:
— Bezifferung der zur Entsorgung vorgesehenen Mengenanteile und deren Verbleib. Hier sind die im Vergabezeitraum vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlagen mit den entsprechenden Entsorgungsmengen aufzuführen,
— Beschreibung des Vorgehens der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Dies muss nachvollziehbar und plausibel das Vorgehen des AN schildern, falls eine angebotene thermische Entsorgungsanlage längere Zeit außer Betrieb genommen werden muss,
— Mindestens 3 prüfbare Referenzen über Leistungen der thermischen Entsorgung von Klärschlamm aus den Jahren 2018-2020, alternativ sind auch Referenzen der Gesellschafter oder Anteilseigner zulässig,
— Beschreibung des Verfahrensschemas (Übernahme und Transport, Benennung und Standort der geeichten Waage, ggfs. Zwischenlagerung, ggfs. Aufbereitung),
— Benennung der zu untersuchenden Parameter, der einzuhaltenden Grenzwerte und der Analysenhäufigkeit.
Nachweise über die Verwertung des Klärschlamms in der Landwirtschaft:
— Prüfbare Referenzen über vergleichbare Leistungen (mindestens 3 aus den Jahren 2018-2020),
— Beschreibung von Übernahme, Transport, ggfs. Zwischenlagerung/Umschlag,
— Beispiel Düngeplanung,
— Beschreibung der Ausbringung,
— Beispiel für Lieferscheine, Register,
— Benennung der Verwertungsregion.
Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Bei Abgabe des Angebots ist gemäß § 48 VgV das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf Formular 124_LD, Seite 2 Kasten 2, 3 und 4, zu erklären. Auf Verlangen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen.
— Damit Auskünfte zu den Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens 21.5.2021 erteilt werden können, müssen Bieterfragen spätestens bis zum 19.5.2021, 12.00 h, gestellt sein.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7DD3U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB.
Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.