Ersatzneubau Klinik Wichernstift — Dämmung TGA Referenznummer der Bekanntmachung: 299-24
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ganderkesee
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27777
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wichernstift.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Klinik Wichernstift — Dämmung TGA
Lieferung und Installation von Dämmung an technischer Gebäudeausrüstung beim Ersatzneubau Klinik Wichernstift.
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Wichernstift gGmbH
Oldenburger Straße 333
27777 Ganderkesee
Beim Ersatzneubau der Klinik Wichernstift sind Dämmarbeiten an Bestandteilen der technischen Gebäudeausrüstung vorzunehmen.
Der Bieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, sich die Arbeiten vor Erstellung der Angebotskalkulation vor Ort anzusehen, um einen Eindruck der Örtlichkeiten und der Platzverhältnisse zu verschaffen und die Erkenntnisse in die Kalkulation entsprechend einfließen zu lassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im Handelsregister oder Handwerksrolle und Eintragung im Gewerbezentralregister — bei ausländischen Bietern in entsprechenden ausländischen Registern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YS0RYDR.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Einzuhalten ist ferner eine Frist von 14 Kalendertage nach Absendung der Information des Auftraggebers an den Bieter, dessen Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Nachprüfungsantrag ist jedoch bei Erfüllung der Informationspflichten durch die Vergabestell auch nach Ablauf der o. g. Fristen zulässig, bis die Vergabestelle den Zuschlag an einen Bieter erteilt hat.